Die Teilnehmenden tauschten sich u.a. zum Sachstand der Kommissionsarbeit, zum SMS Workshop zur RiLi Selbstbestimmte Teilhabe, zu aktuellen Entgeltthemen, und vertieft zum Doppelhaushalt 2025/2026 aus.
Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 09.04.2025
Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe
1. Stand SächsWTG / DVO (Anne Cellar)
Sachstand SächsWTG: SMS Informationsveranstaltung am 18.03.2025 ist mit fast 500 Teilnehmenden erfolgt. Die Unterlagen mit der Begründung zur DVO wurden durch das SMS noch nicht versandt. Über fortlaufende Veranstaltungen wird weiterhin informiert.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Fragen bis Ende April strukturiert nach den Paragrafen wird genutzt und im Sharepoint des Paritätischen gesammelt.
Bitte reihen Sie Ihre Fragen per E-Mail (anne.cellar (at) parisax.de) bis 21.04.2025 ein.
2. Rückmeldung Haushaltsstopp betreffend (Anne Cellar)
Workshop zur Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe, Veranstalter SMS am 08.04.2025
Themenanmeldung:
Ein erster Teil von Geldern wurde bereits jetzt vor dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben. Diese werden priorisiert vergeben. Erste Bescheid werden ausgestellt.
3. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX
Ab Mitte des Jahres wird eine Website der Kommission mit allen relevanten Beschlüssen / Rundbriefen freigeschalten.
2024 wurde in den SGB-Kommissionen (SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII) mehrfach über eine Änderung der Zahlungsmodalitäten der Umlagen beraten. Das bisherige System der Finanzierung beteiligte nicht alle Einrichtungen gleichermaßen, die von der Arbeit der Kommissionen profitieren. Die Zahlungslast soll zukünftig ausgeglichener verteilt sein. Mit der neuen Berechnung werden alle Einrichtungen der Bereiche SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII im gleichen Umfang einbezogen und beteiligt. Dazu werden die zur Verfügung gestellten Adressdaten genutzt. Wegen der hohen Anzahl der Einrichtungen, die sich nun an der Finanzierung beteiligen werden, wird von der bisher praktizierten Differenzierung nach Einrichtungsart und Größe abgesehen. Der Umlagebetrag wird vereinheitlicht.
Verlängerung Rahmenvertrag Teil E
Die Kommission nach § 131 SGB IX fasst den Beschluss, die Arbeitsgruppe Vereinbarungen /Verhandlungsmanagement der Kommission nach § 131 SGB IX zu aktivieren, um der Kommission eine Empfehlung zur Weiterentwicklung des Rahmenvertrages ab 2026 zu geben. Johannes Kokot ist für die Leistungserbringerverbände mit Frank Schaffrath (AWO) und Kai Kroker (DW) zur Verhandlung mandatiert.
AG Konzeptentwicklung
In die Erprobung sollen 5 bW und 5 wbW im Raum Leipzig mit je 30 Leistungsberechtigten erprobt werden.
Die Modelleinrichtungen der 2024er Erprobung können entscheiden, ob sie an der neuen Erprobung teilnehmen.
Neue Modelleinrichtungen werden durch die Verbände vorgeschlagen. (Fachinfo: Modelleinrichtungen Bereich Wohnen Raum Leipzig gesucht)
4. Bewilligungspraxis KSV
Die Leistungserbringerverbände halten eine tiefere Befassung mit der Bewilligungspraxis für relevant, da Bescheide als Grundlage ins Leistungserbringerrecht übertragen werden.
Die 2023 diskutierte Ausarbeitung der Bewilligungspraxis wird auf Aktualität geprüft und fortgeschrieben. Ziel ist äquivalent zur Vorgehensweise 2023 die Ergebnisse mit dem KSV zu diskutieren.
Parallel dazu fließen die Praxiserfahrungen aus den Leistungserbringerverbänden in die Diskussion der AG § 94 Abs. 4 SGB IX und die Clearingstelle ein.
AG EinglArgeVO:
Positive Rückmeldungen zu Vorgehen KSV sind ebenfalls eingegangen.
Die Teilnehmenden des Jour fixe Teilhabe spiegeln, dass sie selbst schwer an die Bescheide der Klient*innen herankommen.
Alle Paritätischen Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert Probleme bei der Bewilligungspraxis einzusenden (anne.cellar (at) parisax.de). Sachverhalte sollen möglichst mit Bescheiden hinterlegbar sein. Diese werden vom Fachreferat gebündelt und mit den anderen leistungserbringerverbänden genutzt, um mit dem KSV hierzu in den Dialog zu treten.
5. Anfrage Frühförderstellen Erzgebirgskreis
Ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, welches das Prozedere der Übermittlung von Daten im Anschluss an eine erfolgte Eingangsdiagnostik betrifft.
Die Bestätigung, dass eine Eingangsdiagnostik erfolgt ist, leisten die Eltern auf dem Formular Anlage 2 LRV KPL. Dieses Formular reichen wir dann zur Abrechnung beim Kostenträger ein.
Falls sich aus den Ergebnissen ein Frühförderbedarf ableitet, senden wir den entsprechenden Förder- und Behandlungsplan sowie den Bericht zur Eingangsdiagnostik an das Sozialamt.
Soweit so gut und auch nachvollziehbar.
Nun erhielten alle Frühförderstellen im Erzgebirgskreis in dieser Woche eine E-Mail u.a. mit folgendem Inhalt:
Bitte um grundsätzliche Übermittlung der Auswertung/Ergebnisse der Diagnostiken
Nun zu meiner Frage: ist es tatsächlich für die Nachweisführung einer Eingangsdiagnostik (ohne anschließende Frühfördermaßnahme) erforderlich und rechtlich begründet, sehr sensible personenbezogene Daten zu übermitteln (und dies ist bei den Diagnostikberichten der Fall)? Für mich erschließt sich der Zweck der Datenübermittlung hier nicht. Meiner Meinung nach könnte der Träger der Eingliederungshilfe, sollte später die Expertise von Nutzen sein, diese unter Vorlage einer Schweigepflichtentbindung von der Frühförderstelle (oder auch von den Eltern) abfordern.
Die Bewertung erfolgt in der nächste Abstimmungsrunde der Leistungserbringerverbände am 28.03.2025.
Eine erste Einschätzung:
Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit der Erhebung der Auswertung in Fällen, in denen keine weitergehende Förderung vorgesehen ist. Die Behörde sollte die Notwendigkeit zunächst eingehender darlegen. Eine bloße Sach- oder Zweckdienlichkeit reicht vermutlich nicht aus. Dem zur Verfügung gestellten Textausschnitt ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Schreiben des Landkreises um eine „Bitte“ handelt.
Bestätigung in der Abstimmungsrunde der Leistungserbringer erfolgte. Die Verbände teilen die Einstellung.
Eine Erarbeitung von Standards, welche Unterlagen einzureichen sind, wird angestrebt. Dazu wird im ersten Schritt, das Herr Kruse-Schuster vom SSG angesprochen.
6. Rückforderungsverlangen des KSV: aktueller Stand (Johannes Kokot)
Der KSV ist weiterhin gesprächsbereit hinsichtlich einer Musterprozessvereinbarung. Er will nicht mit allen Trägern parallel verhandeln, sondern sich auf die drei (vom Rückforderungsvolumen her) größten Trägerverbände (Diakonie, Lebenshilfe, Paritätischer) konzentrieren. Die Träger wurden angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob sie zu weiteren Gesprächen über eine Musterprozessvereinbarung bereit sind.
Frau Westphal übernimmt die Begleitung des Prozesses im DW von Dr. Teske.
KSV klärt: Gibt es einen Verhandlungsrahmen innerhalb des KSV bzgl. einer Musterprozessvereinbarung? Ansonsten sehen Verbände keinen Bedarf für ein Treffen. Noch ist kein Termin gesetzt.
Landesverbände stimmen sich untereinander ab. Frau Hoekstra wird gebeten, Frau Westphal zu kontaktieren.
Noch ist unklar, welche Szenarien sich für eine Musterprozess identifizieren lassen bzw. wie viele dies sind. Eine Positionierung des KSV ist erforderlich, erst dann kann über eine Auswahl der Träger nachgedacht werden.
Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe
7. Wie läuft das Zuordnungsverfahren nach SächsWTG?
Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen
Doppelhaushalt 2025 / 2026
| Einzelplan 08/ Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlicher Zusammenhalt | ||||||
| Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Ziele der Allianz Arbeit plus Behinderung und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen | 568,3 | 2.500,0 | 2.000,0 | 2.000,0 | Reduzierung des Gesamtmittels im Jahr 2025 und im Jahr 2026 um 500,0 T€
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| Zuweisung an die Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe | 613,5 | 1.500,0 | 1.500,0 | 1.500,0 |
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| Zuschüsse an die “Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto-Perl" | 500,0 | 500,0 | 500,0 | 500,0 |
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| Zuschüsse an Sonstige für Maßnahmen zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe | 3.204,7 | 5.500,0 | 6.500,0 | 6.500,0 | -Aus 0805/686 55 bis zum 750,0 T€ einseitig Deckungsfähig zu Gunsten von 0805/684 56 |
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| Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 14.034,5 | 18.408,0 | 18.788,6 | 18.788,6 | -Aus 0805/893 55 bis zu 3.000,0 T€ einseitig zu Gunsten 0840/891 04 (Investitionszuschüsse für die Wohnstätte “Haus am Karswald” Arnsdorf. Daraus können sich für die Jahre 2025 und 2026 erhebliche Einsparungen im Investitionsbereich ergeben, wenn 3.000,0 T€ abgerufen werden. |
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| Zuweisungen für Psychiatrie und Suchthilfe | 10.200,0 | 10.200,0 | 7.650,0 | 10.200,0 | Im Jahr 2025 eine Reduzierung des Gesamtmittels um 2.550,0 T€ Konsequenzen: Kommunen werden geringere Zuweisungen des Freistaates nicht ausgleichen können; es ist mit dem Abbau von Leistungen in der Basisversorgung zu rechnen; Suchtberatungsstellen schon jetzt mehr als ausgelastet; es ist zu befürchten, dass qualifizierte Fachkräfte dem Suchthilfesystem dauerhaft verloren gehen |
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| Erstattungen für den Vollzug des SächsPsychKHG | 77,6 | 110,0 | 110,0 | 110,0 |
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| Zuschüsse für Psychiatrie und Suchthilfe | 3.168,9 | 3.650,0 | 2.156,5 | 84,0 | Reduzierung des Gesamtmittels im Jahr 2025 um 1.493,5 T€ und im Jahr 2026 nochmal um 2.072,5 T€ -Aus 0805/686 55 bis zu 750,0 T€ einseitig Deckungsfähig zu Gunsten von 0805/684 56 - Nr. 5 neben veranschlagte Fördermittel, Deckungsvermerk zu Lasten von 0805/686 55 einschlägig - Nr. 7 keine Gelder RL PsySu 2026 quasi auf Null gesetzt, d.h. Fach- und Koordinierungstelle Suchtprävention stellt Arbeit ein, ebenfalls mobiles Präventionsprojekt GLÜCK SUCHT DICH, Cannabisprävention in der Verantwortung der FuKSS und Zuverdienstprojekte ebenso |
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Verbandliche Positionierung:
Die verbandliche Ausarbeitung wird dargestellt. Die Teilnehmenden des Jour fixe Teilhabe folgen der verbandlichen Schwerpunktsetzung. Das Vorgehen zum Platzieren über die Liga und im politischen Raum wird als sinnvoll erachtet.
Bewertung DHH Bereich Eingliederungshilfe
Positiv zu bewerten ist, dass zentrale Titel (0805/54755, 63655, 68555, 68655) des Haushaltsplans auch für die Jahre 2025 und 2026 in gleicher oder ähnlicher Höhe fortgesetzt werden. Dennoch ergeben sich Kürzungen, da die Ausgaben durch Tarifentwicklung, Betriebskosten und Inflation nicht aufgefangen werden, eine Anpassung der Angebote ist zu erwarten.
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige (0805/89355) werden weitergeführt. Neuen gesetzlichen Anforderungen (Sächsisches Wohnteilhabegesetz) und dem Sanierungsstau in der Eingliederungshilfe wird damit nicht begegnet. Zu bemerken ist, dass im Titel Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen benannt sind, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen sind im Gegensatz zum vorherigen Haushalt nicht benannt wurden. Diese sind hier aufzunehmen. Investitionszuschüsse für die Wohnstätte “Haus am Karswald” Arnsdorf von 3.000,0 T€ einseitig zu Gunsten 0840/891 04 könnten bei Abruf für die Jahre 2025 und 2026 erhebliche Kürzungen im Investitionsbereich ergeben. Diese Deckungsfähigkeit ist daher aufzuheben.
Insbesondere im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe (0805/633 56 sowie 684 56) sehen wir erhebliches Gefahrenpotential, dass die soziale Infrastruktur wegbricht. In einigen Gebietskörperschaften sind Bereiche bereits derzeit unterversorgt. Eine Verstetigung der Haushaltsmittel würde durch Kostensteigerung bereits jetzt eine Kürzung und Gefährdung von Angeboten bedeuten. Eine Kürzung, wie vorgesehen, bedeutet eine flächendeckende Unterversorgung und Verschiebung der weitaus höheren Folgekosten in Notfallsysteme.
Durch die vorläufige Haushaltsführung und der damit verzögerten Abrufbarkeit von Mitteln ist eine Übertragbarkeit der Mittel von 2025 auf 2026 dringend zu prüfen.
Außerhalb des SGB IX ist der Wegfall der Möglichkeiten zur Förderung der Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung (10 05/893 04) kritisch.
Schwerpunkt DHH: Bewertung der Kürzungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe
Unser Schwerpunkt Bereich Psy Su: Erhalt der Basisversorgung (Ambulante Suchtberatungs- und Behandlungsstellen) + Erhalt der Zuschüsse inkl. Zuverdienstangebote (In der Mitgliedschaft 8 xSBB, 14 xPSKB, 2x Zuverdienst). Diese sehen wir in Gefahr.
Blick in den Doppelhaushalt:
1. Drastische Kürzung der Landesmittel für die Beratungsstellen um 25 % in 2025 (von 10.200 auf 7.650 in 2025 (Reduzierung Gesamtmittel um 2.550 T€).
2. Die Zuschüsse werden von 3,6 Mio EUR bis 2026 de facto eingestellt. Es gibt für 2026 keinen Haushaltsansatz mehr für Angebote der Beschäftigung und Teilhabe im Bereich der Suchthilfe. Für den Bereich der Angebote der Beschäftigung und Teilhabe im Bereich der Psychiatrie sind im Ansatz für 62,3 T€ veranschlagt, was in keinem Verhältnis zu 2025 (599,5 T€) steht. (Rili PsySu)
Auswirkungen von Kürzungen bei der Psychiatrie und Suchthilfe:
1. Abbau in der Basisversorgung
Massive Kürzungen bei der Suchtberatung und psychosozialen Beratung haben tiefgreifende und weitreichende Folgen – sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene.
Konkret: Es ist mit dem Abbau von Leistungen in der Basisversorgung zu rechnen. Auch, wenn die Kürzungen sich auf das Jahr 2025 beziehen und im Jahr 2026 wieder das Niveau aus 2024 haben sollen, ist davon auszugehen, dass Beratungsstellen in ihrer Existenz bedroht sein können, insb. wenn man davon ausgeht, dass Kommunen geringere Zuweisungen des Freistaates nicht ausgleichen können. (Lohnsteigerungen können noch weniger aufgefangen werden, weitere Einschränkungen der Öffnungs- und Beratungszeiten, Arbeitszeitabbau und mglw. Änderungskündigungen, immer weniger wirtschaftlich abzubilden und am Ende Wegfall von Angeboten und Trägerstrukturen….)
Die Zuschüsse zur Wahrnehmung ergänzender Aufgabe für überregional wirksame Angebote und Vorhaben zu Verbesserung des Gesamtsystems entfallen 2026 trotz multipler gesamtgesellschaftlicher Krisen und hoher angezeigter Bedarfe. Insbesondere unter dem Blickpunkt der Priorisierung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien müssen die Zuschüsse erhalten werden, um eben die zu unterstützen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden.
2. Folgen für die betroffenen Menschen
Für die betroffenen Menschen kann es zu Verzögerungen in der Hilfe kommen, es besteht die Gefahr, dass Erkrankungen sich verschlimmern und das Rückfallrisiko steigt, wenn ein niedrigschwelliger Zugang und eine regelmäßige Begleitung und Stabilisierung wegfällt.
Damit einher geht auch die Gefahr von Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit oder Armut.
Die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen in Krisen verschiebt sich in eine Notfallversorgung in Kliniken und stationäre Angebote wie besondere Wohnformen.
3. Gesamtgesellschaftliche Folgen
Kurzfristige Einsparungen bei den präventiven Angeboten und Beratungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen führen zu weitaus höheren langfristigen Kosten z.B. in Krankenhäusern oder anderen helfenden Strukturen, generell im Gesundheitssystem, im Sozialsystem, in der Justiz und Strafverfolgung.
Um die potenziellen individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu vermeiden, ist es entscheidend, die Finanzierung der Sucht- und psychosozialen Beratung sowie präventiver und niedrigschwelliger Angebote für Kinder, Jugendliche, und erwachsene Menschen in Sachsen unbedingt aufrechtzuerhalten.
Es ist immer zu bedenken, dass einmal zerschlagene Strukturen so schnell nicht wieder aufgebaut werden können. Auch gehen hochqualifizierte Fachkräfte verloren.
Zahlen, Daten Fakten:
1. Zahlen, die den wachsenden Bedarf an Sucht- und psychosozialer Beratung in Sachsen verdeutlichen:
“Immer mehr junge Menschen in Sachsen erhalten die Diagnose Depression. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des BARMER-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor. Demnach bekamen im Jahr 2018 sachsenweit gut 9.900 junge Menschen zwischen 5 und 24 Jahren eine depressive Episode diagnostiziert. Im Jahr 2023 waren es aber schon mehr als 14.600 Betroffene. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 48 Prozent binnen sechs Jahren.
Ein möglicher Auslöser dieser Entwicklung: Den mit Abstand größten Anstieg innerhalb eines Jahres gab es mit Ausbruch der Corona-Pandemie von 2020 auf 2021 von etwa 2.400 auf gut 13.800 Fälle.” (Quelle: Zahlen der Barmer für Sachsen 2023: Immer mehr junge Menschen mit Depressionen · Leipziger Zeitung )
2. Wirkung der Angebote:
3. Widerspruch zu Aussagen der Landesregierung:
Aus dem Suchbericht der Landesregierung (2024).
Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen
1. Achtung AG Umsetzung BTHG am 08.05.2025 fällt aus!
Die Teilnehmenden des Jour fixe Teilhabe entscheiden, dass aufgrund der hohen Termindichte im Mai und keinem akut zu bearbeitendem Thema die AG Umsetzung BTHG ausfällt.
Save the Date: Der Fachtag Teilhabe des Paritätischen Sachsen wird am 02.09.2025 durchgeführt.
3. Psychiatrische Krankheitsbilder in der Eingliederungshilfe – Relevante Grundlagen für die Hilfeplanung, Beratung und Leistung vom 7. bis 9. Mai 2025 jeweils 9 bis 12:30 Uhr
4. Online-Seminar: Schulbegleitung gestalten – In Beziehung wirksam werden am 19.5.2025 von 8:30 bis 12:30 Uhr
Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Dienstag 10.06.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.
Termine 2025: 10.06.2025 (ACHTUNG Dienstag!); Juli entfällt (Ferien); 13.08.2025; 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025
Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.?
Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“
Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich:?LINK JF Teilhabe.
Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de
Zu den Entgelt relevanten Themen berichtete Johannes Kokot:
Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de