Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 10.04.2024

Neben der Information zum aktuellen Stand zur Kommissionsarbeit um weitere besondere Wohnformen und das E-Rezept, waren weitere Themen u.a Umgang mit Klinikaufenthalten im wbW oder Domletscherleistungen in der EGH.

15.04.2024

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe / Paritätischen Veranstaltungen

wbW – Leistungs- und Vergütungssystematik

Die Leistungserbringer trafen sich am 21.03.2024, um die Grundrichtung der neuen Leistungssystematik in den weiteren Besonderen Wohnformen zu diskutieren. 

Im ersten Schritt werden Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Vergütungssystematiken diskutiert:

  • Angleichung an die Leistungssystematik in den besonderen Wohnformen – Favorit des KSV (Pauschales System mit verschiedenen Gruppen und Personalrelationen)
  • Fachleistungsstundensystematik
  • Basispauschale und ergänzende individuelle Leistungen (als Fachleistungsstunden)
  • die Leistungserbringerrunde diskutierte Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme.

Folgende Parameter sind geeint:

  • Eine ausdifferenzierte Gruppensystematik mit individuellen Basispauschalen wird als geeignet angesehen
  • Die einzelnen Gruppen sollen sich dabei nicht an Wohnformen orientieren (auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sollen die Möglichkeit haben in einer eigenen Wohnung mit Unterstützungsleistungen durch das wbw zu leben)
  • Die Gruppen definieren sich über den zur Deckung des Bedarfs notwendigen Leistungsumfang (vermutlich ist hier nur eine Orientierung an Zeiteinheiten möglich)
  • Die Anzahl der Gruppen sowie die Bandbreite (niedrigste und höchste Gruppe) müssen noch definiert werden – aktuell gehen wir davon aus, dass es eine größere Ausdifferenzierung als in der besonderen Wohnform braucht
  • Ob zusätzlich zur Gruppensystematik noch ein Pool an Fachleistungsstunden für außergewöhnliche Bedarfe (z.B. Urlaubsfahrt, Einmalige Freizeitveranstaltung in weiterer Entfernung, Psychische Krisensituationen) vereinbart werden kann, sollte diskutiert werden.

--> Vereinbarung im Jour fixe Teilhabe: Wir warten ab, wie der KSV / die kommunalen Kostenträger die Vorschläge ihrerseits bewerten und treffen uns dann zu einer Veranstaltung (April / Mai) in der wir konkrete Eckpfeiler / Anforderungen definieren können. 

Cannabis-Legalisierung (Doreen Voigt)

Mit der Entkriminalisierung von Cannabis gibt es neue Fragen für Einrichtungen.  

  • Wie geht man damit um, wenn Drogen und deren Konsum in Einrichtungen bisher verboten waren?
  • Was ist zu beachten? Was ist möglich, was nicht?
  • Welche Grenzen kann man im WBVG-Vertrag setzen? 
  • Was kann in die Hausordnung aufgenommen werden?
  • Hilfreich wären Hinweise und Empfehlungen in Form einer Fachinformation 

Der Verband erkennt den Informationsbedarf und nimmt die Fragen zunächst mit in den AK Sucht im Gesamtverband.   

Weitere Fragen sind nicht entstanden. Sie können diese gern an doreen.voigt (at) parisax.de senden.

Aufnahme von Menschen über 65 in Wohneinrichtungen der EGH

Es wurde von der Erfahrung berichtet, dass der KSV bei einer 68 -jährigen Person keine Möglichkeit einer Antragstellung /EGH sieht (Argument: EGH wendet sich an 18-65-Jährige). Dies steht jedoch dem BTHG entgegen, welches keine Altersgrenzen setzt.

Im Gespräch mit dem KSV wurde auch hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Eine Eingliederungshilfeleistung ist also beanspruchbar. Im konkreten Einzelfall kann dies der Landesverband gern ansprechen.

wbW:  Verhandlung 1:11, dafür Reduzierung in Personalkostenübernahme 

wbW für leistungsberechtigte Personen im Sinne des § 99 SGB IX waren mit dem Schlüssel 1:11 niedrigere Personalkosten vereinbart worden.

KSV intern erfolgte hier eine Klarstellung. Der KSV Sachsen wird für den Bereich des wbW ausschließlich befähigende Leistungen durch Fachkräfte in den entsprechenden Vereinbarungen einfordern. Insoweit wird in den Vereinbarungstexten ausschließlich von Fachkräften die Rede sein.

Die Personalkosten lassen sich also derzeit dementsprechend verhandeln.

E-Rezept (Jens Böttcher, VRA e. V.)

Die Teilnehmenden tauschten sich zum Umgang mit E-Rezepten in Einrichtungen aus. 

Herausforderungen und Lösungsansätzen: 

Hinweis Gesamtverband: nach den eingegangenen Rückmeldungen zu Schwierigkeiten im Bezug auf das e-Rezept scheinen insbesondere zwei Punkte zu Problemen zu führen, das Zuweisungsverbot aus § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) und die mangelnde Bereitschaft einzelner Praxen, das E-Rezept auszudrucken (Muster in Anlage). In einem Gespräch der BAGFW mit der KBV in der letzten Woche hat die KBV klar bestätigt, dass jede*r Versicherte einen Anspruch auf ein ausgedrucktes E-Rezept hat. Nach Aussage der KBV ist das Ausdrucken als Leistung im Mantelvertrag enthalten und jedes zugelassene Praxisverwaltungssystem ist zu dem Ausdruck von E-Rezepten in der Lage. Die KBV hat uns versichert, gegenüber den KVen der Länder auf das Recht der Versicherten auf den Papierausdruck und auf dessen Relevanz in der Versorgung von Pflegebedürftigen hinzuweisen.

Initiativen auf Landesebene könnten parallel dabei unterstützen, Ärzt*innen auf die besondere Situation von Versicherten hinzuweisen, die durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Im Anhang finden Sie beispielhaft zwei LIGA-Schreiben aus Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Unklar ist, ob Kosten für den Ausdruck des Rezepts statthaft sind. Dies wird nachgefragt. Ziel ist im nächsten Jour fixe Teilhabe hier Klarheit zu haben.

Einfach(st)e Behandlungspflege

Das Referat Teilhabe war angefragt, eine Fachinformation zum Thema zu erstellen. Diese finden Sie hier.

Aktuelle Themen

Umgang mit Klinikaufenthalten im wbW (Kay Richter)

Bei Meldung von Klinikaufenthalten stellt der KSV zunehmend pauschal die Leistungen des wbW ein, da die Klient*innen sich nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhalten.

Wie sind die Erfahrungen anderer Träger?

Teilnehmende des Jour fixe spiegeln, ähnliche Erfahrungen zu machen. Teilweise wird auf Grundlage der Teilhabeziele des ITP auch eine Betreuung während des Klinikaufenthalts refinanziert.

Der Paritätische Sachsen eruiert auf Landesebene, ob der Trend generell besteht und wie damit derzeit umgegangen wird. Das Thema wird im nächsten Jour fixe weiter besprochen.

Stand SächsWTG / DVO

„Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ (Sächsisches Wohnteilhabegesetz - SächsWTG) am 20.03.2024 im Sächsischen Landtag beschlossen (Fachinformation)

Eine digitale Liga-Veranstaltung des Fachausschuss Teilhabe & Rehabilitation ist mit Erscheinen der Durchführungsverordnung geplant.

Die Teilnehmenden erachten es für sinnvoll, eine digitale Veranstaltung im Rahmen von 1,5 Stunden zu den wichtigsten Änderungen zu planen.

Dolmetscherleistungen Menschen mit sprachlichen Barrieren für ambulanten Eingliederungshilfe (Karin Enke, GESOP gemeinnützige GmbH)

für den nächsten Jour fix haben wir ein Anliegen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit sprachlichen Barrieren, bei denen die Verständigung nur eingeschränkt bzw. sehr, sehr eingeschränkt möglich ist. Z.B. ist es nicht möglich, die Inhalte unserer Arbeit zu vermitteln, unsere Betreuungsvereinbarung abzuschließen, geschweige Hilfeziele zu besprechen. Die Übersetzungsmöglichkeiten per App sind auch nur ein eingeschränktes Hilfsmittel. Dolmetscherkosten werden vom KSV nicht übernommen und sind lt. SGB XII nicht im Rahmen der Leistung vorgesehen und finanzierbar.

Welche Möglichkeiten gibt es, dass wir hier bedarfsgerecht Leistung erbringen können, ohne uns selbst zu überlasten.

Kennen Sie Angebote, Initiativen, die in der Richtung arbeiten, Erfahrung haben, mit denen wir kooperieren könnten? Wie sind die Erfahrungen bei anderen Trägern der EGH?

Teilnehmer*innen des Jour fixe Teilhabe melden zurück, dass derzeit immer wieder vereinzelt Fälle auftauchen. Derzeit gibt es auch Leistungen zum Dolmetschen in Verhandlung. Rückmeldungen dazu werden in die Runde gespielt.

Der Paritätische Sachsen greift das Thema mit dem Referat Migration und der Fachstelle für Migration und Behinderung auf.

Zudem wird über die Liga und / oder Leistungserbringerrunde eruiert, inwieweit hier eine landesweite Lösung erforderlich ist oder sein wird.

Eine Rückmeldung wird über die Runde des Jour fixe Teilhabe vorgenommen, um dann weitere Schritte zu planen.

Tagesstrukturierende Angebote 

Anfragen des KSV aufgetaucht für Leistungsberechtigte die im FBB die Arbeitsfähigkeit nicht als Ziel haben, sondern vielmehr gesellschaftliche Teilhabe.

Zwei Werkstätten des Paritätischen melden hier Interesse an Vernetzung und Austausch. Die Terminierung findet im Nachgang statt.

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen

AG Umsetzung BTHG „Schnittstelle Teilhabe und Pflege“ am 30.04.2024 digital

In den aktuellen Strukturen der Eingliederungshilfe tauchen zunehmend Problemlagen auf, wenn Meschen in der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege Leistungen beziehen oder beziehen wollen. Dabei ist in der demographischen Perspektive sicher, dass wir mehr ältere Menschen mit Behinderungen haben werden. In der Veranstaltung wollen wir aktuelle Herausforderungen herausarbeiten. Welche Problemlagen gibt es? Wo setzen wir an, Lösungen zu erarbeiten? Welche Akteure beziehen wir ein?

Die Anmeldung ist hier möglich.

Fachtag „Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“

Die Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen beschäftigten sich in der AG Umsetzung BTHG mit „Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der EGH“

Die AG einigte sich auf einen Paritätischen Vorschlag für die weitere Liga- und Kommissionsarbeit mit dem Ziel der Einarbeitung im Rahmenvertrag ab 2026. Diesen Vorschlag gilt es zu untersetzen und zu verfeinern. Die AG schlägt daher vor, den Fachtag für das Thema zu nutzen. Eine Anmeldung zur Fachtagung Teilhabe “Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe" am 03.09.2024 ist hier bereits möglich.

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am 08.05.2024 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.  

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.  

Termine 2024: 12.06.2024, Juli entfällt (Ferien), 14.08.2024, 10.09.2024 (Achtung Dienstag), Oktober entfällt wg. Ferien, 13.11.2024, 11.12.2024

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden. 

Die vollständige Terminschiene für 2024 lesen Sie in unserer Fachinformation   „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“ 

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe

Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928

Kontakt im Paritätischen Sachsen: 

Anne Cellar 
Referentin Teilhabe 
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar@parisax.de