Im Jour fixe Teilhabe standen Themen wie Haltung zur Deinstitutionalisierung, Investitionen, Versorgungspakete, Fahrdienstvergütung, Entwicklungen in der Kommission im Fokus.
Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe
Investitionen tätigen zwischen Deinstitutionalisierung, Sanierungsstau und leeren Kassen
2. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX
Verlängerung Rahmenvertrag Teil E
Drei Unterschriften fehlen noch auf dem Rahmenvertrag.
Der KSV bereitet das Beitrittsverfahren vor. Die Einreichung der Unterlagen bis 30.09.2025 ist dabei im Blick. Auf KSV-Homepage sind bereits Unterlagen wie ein Tool zur Berechnung der prozentualen Steigerung je nach Laufzeit der Vereinbarung veröffentlicht. Dabei sind den Verbänden bereits Fehler aufgefallen, die derzeit korrigiert werden.
Ein erweitertes Tool mit Abbildung der Gruppen in den bW ist in Vorbereitung.
Eine Vorinformation für Träger zum beitrittsverfahren Teil E und zu den Aufforderung zur Verhandlung mit Einreichung der Unterlagen zum 30.09.2025 vom KSV ist angefragt.
Keine Versendung von Rundschreiben
Die Träger werden von der Kommission nicht mehr per Rundschreiben informiert. Eine Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt. Der Paritätische Sachsen informiert per Fachinformationen zu Rundschreiben und Beschlüssen.
Aufforderungsunterlagen WfbM
Die Aufforderungsunterlagen der WfbM wurden in der Kommission nicht beschlossen. Die Erarbeitung durch Kai Kroker (DW) und Michael Kessler (KSV) stellte in dem Verständnis aller Leistungserbringerverbände und der Kostenträger eine Aktualisierung einiger Parameter wie der Darstellung der Leistungsanpassungen dar. Eine Verhandlung der Unterlagen war und ist derzeit nicht angedacht. Das bedeutet für die Träger, dass die Unterlagen noch die Übergangswelt darstellen. Die Auslastung und der Risiko-Wagnis-Zuschlag wurden beispielsweise nicht angepasst. Derzeit gibt es hier keine erfolgreichen Aussichten dies landesweit zu vereinbaren.
Das veröffentlichte excel-Tool wird von allen Leistungserbringerverbänden zur Nutzung empfohlen, da es gegenüber den vorherigen Unterlagen handhabbarer erscheint. Den Trägern obliegt es, das passende Tool auszuwählen.
Die Leistungserbringerverbände werden sich weiterhin für die Überarbeitung / weiteren Aktualisierung der Aufforderungsunterlagen einsetzen. Ein Beschluss wird nicht forciert, um diese Übergangswelt nicht dauerhaft zu manifestieren.
KdU-Übersichten
Die KdU-Übersichten wurden veröffentlicht.
Angaben zu Verhandlungsständen
Der Paritätische Sachsen wies aufgrund von Fragen aus der Mitgliedschaft darauf hin, dass der KSV die Verhandlungszahlen wieder genau beziffert.
UAG 1 – Teilhabe an Arbeit
In der Kommission wurde besprochen, wie der Arbeitsauftrag der UAG 1 zu verstehen ist: Fragestellung seitens des KSV war: Darf die UAG 1 ein eigenständiges System zur Gruppenbildung erstellen oder muss es mit dem Systemen Wohnen verbindbar sein?
Herausgestellt wurde, dass AG Konzeptentwicklung die UAG 1 gemäß ihrem Auftrag enger begleitet und fachlich intensiver rückkoppelt. Wir treten als Leistungserbringerverände für eine fachlich gute Entwicklung des Systems ein. Zugleich haben wir die Erfahrung gemacht, dass der KSV eine Systematik kippt, sofern er nicht dahinter steht. Da in der UAG 1 derzeit eine Referentin und sonst nur Personen aus dem operativen Bereich eingesetzt waren, legen wir Wert darauf, dass diese Arbeit zielgerichtet und nachhaltig ist. Der KSV muss sich zur Richtung positionieren. Dies erfolgt in gemeinsamer Diskussion an den Inhalten, die von der UAG 1 der AG Konzeptentwicklung Ende September vorstellen wird. Um die Kommunikation zu vereinfachen und zu verbessern wird Johannes Kokot weiteres Mitglied der UAG 1.
Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe
Vergütung Fahrdienste WfbM
Hintergrund: Auf Grundlage der gültigen Vereinbarung zu den Fahrtkosten aus dem Jahr 2012 ist die Preisentwicklung bei der Kilometerpauschale an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 0732 "Personenbeförderung im Straßenverkehr" gekoppelt. Diese spiegelt mitunter nicht immer die Lebenswirklichkeit wider. Insbesondere vor dem Hintergrund der beschlossenen Mindestlohnerhöhung um fast 8,5 % zum 01.01.2026 (und der zeitlichen Verzögerung bei der Abbildung im Index) berichtete uns ein Fahrdienst, dass er das Angebot voraussichtlich mehr wirtschaftlich betreiben kann. Ggf. gibt es hierzu auch Rückmeldungen anderer Träger? Ich würde mich gern hierzu und ggf. zu einer Strategie gegenüber dem KSV austauschen.
Haben Sie hier ebenfalls Bedarf oder Herausforderung, schreiben Sie gern an johannes.kokot (at) parisax.de
Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen
Auszug Frage:
Darf ich als Träger festlegen, dass eine Rückzahlung vom Satz des jew. Versorgungspaketes nur möglich ist, wenn mindestens 1 Woche Urlaubsabwesenheit geplant wurde und diese vorher beantragt wurde oder muss ich immer ab Abwesenheit von 3 Tagen auszahlen? (die Formulierung im WBV müsste dann natürlich entsprechend sein)…
Die Einkäufe finden ja in den Wohnbereichen statt und es wird geplant, was gekocht wird. Wenn es dann gekauft ist und der Bewohner Geld zurückfordert, weil er kurzfristig zu den Eltern fährt, kann man damit nicht gut arbeiten.
Außerdem lässt sich nichts mehr für besondere Anlässe mit teurerem Essen ansparen
Auszug Antwort:
Vorab der wichtige Hinweis: Ich erteile keine Rechtsberatung. Meine Ausführungen dienen der allgemeinen Erläuterung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Zu Ihrer Kernfrage: Die von Ihnen angesprochene „Drei-Tage-Regel“ ist in § 7 Abs. 5 WBVG zwingend vorgegeben (Muss-Vorschrift). Das bedeutet, dass eine Rückzahlung bzw. Anrechnung bereits ab einer Abwesenheitsdauer von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen hat. Eine davon abweichende Verschärfung zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner – etwa die Festlegung, dass ein Erstattungsanspruch erst ab einer vorab beantragten Urlaubsabwesenheit von mindestens einer Woche besteht – wäre unzulässig. Hintergrund ist § 16 WBVG, der Vereinbarungen zum Nachteil der Bewohner ausdrücklich untersagt.
Nachfrage für den Jour Fixe Teilhabe:
Dennoch wäre es interessant, wie andere Träger mit der Vielfalt der Versorgungspakete umgehen und wie die Auszahlungsmodalitäten dann sind – Rücküberweisung, Auszahlung auf Antrag?
In unserer Einrichtung gibt es verschiedene Varianten für die Versorgungspakete – nur Frühstück und Abendbrot sowie Grundpauschale, nur Mittagessen, Vollversorgung oder komplette Selbstversorgung.
Eine Abwesenheit bis zu 3 Tage gilt als kurze Abwesenheit, dann wird der Bewohner als „anwesend“ abgerechnet.
Dann wäre die Schlussfolgerung: Die Klienten müssen dann bei allen Varianten von Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub, Reha…)ab 4 Tagen eine Erstattung bekommen.
Interessant wären auch aktuelle Höhen der Versorgungspakete in anderen Einrichtungen – gern aufgeschlüsselt auf Frühstück und Abendbrot, Mittagessen, Grundpauschale.
Erfahrungen der Teilnehmenden:
Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Donnerstag (!)den 13.11.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.
Termine 2025: 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025
Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.
Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“
Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich:?LINK JF Teilhabe.
Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de
Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de