Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 11.12.2024

Die Teilnehmenden tauschten sich u.a. zum Sachstand Inklusives SGB VIII, dem Rückforderungsverlangen des KSV, den Gebühren zum Fetsetzungsverfahren nach SächsWTG, zum Haushaltsstopp die FRL Investitionen Teilhabe betreffend aus.

16.12.2024

Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 11.12.2024 

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe  

1. Stand SächsWTG / DVO  (Anne Cellar)

Laut Info aus dem Landespflegeausschuss vom 05.12.2024 gestern soll die SächsWTVO im 1. Amtsblatt 2025 veröffentlicht werden.  

2. Regierungsentwurf zum Inklusiven SGB VIII (IKJHG) veröffentlicht (Anne Cellar)

Die Erwartungen an den 6. November 2024 waren groß: Mit der geplanten Verabschiedung des Inklusiven Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (IKJHG) sollte ein entscheidender Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft getan werden. Doch der Tag endete ohne Fortschritt – das Gesetz wurde überraschend von der Tagesordnung des Bundeskabinetts genommen. Nun hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 27. November 2024 doch einen Regierungsentwurf vorgelegt, der die Debatte wiederbelebt.

dazu Fachinformation: Regierungsentwurf des Inklusiven Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes: Chancen, Änderungen und Herausforderungen

3. Rückmeldung zu Investitionskosten (Anne Cellar)

Bsp: Liste der Investitionen letzten 10 Jahre abgefordert: Fragestellung wurden Förderungen über RiLi Selbstbestimmte Teilhabe / Aktion Mensch abgerufen;  weil keine abgerufen worden sind, wäre es Verschwendung gewesen 

a. Förderung contra Refinanzierung – widerrechtlich!
b. Verwendungsnachweis Frist 4 Jahre – Rechtsgrundlage?
c. Terminierung mit KSV mit MO / Verband wird angestrebt 

-> weitere Träger betroffen? 

Hinweis: Träger / Einrichtungen / Dienste sollten Ablehnungen oder ein nicht-Infrage-kommen für Förderungen dokumentieren (mündliche Aussagen demzufolge schriftlich fixieren)!

4.Rückmeldung Haushaltsstopp die FRL Investitionen Teilhabe betreffend (Anne Cellar)

Das SMS berichtet auf Nachfrage in der Kommissionsitzung nach § 131 SGb IX: Noch sei unklar zu wieviel Prozent in welchen Bereichen die vorläufige Haushaltsführung ab 2025 startet. Die Öffentlichkeit sei über die Medien informiert worden, mehr wisse man auch nicht. Das SMS bittet weiterhin Anträge zu stellen, um in gesprächen über den Haushalt vertreten zu können, dass in diesem Bereich Förderungen notwendig seien.

Leistungsträger und Leistungserbringerverbände weisen darauf hin, dass

  • In Akutsituationen Lösungen gefunden werden müssen (Hier sagt der KSV ausdrücklich, dass im Einzelfall Lösungen gefunden werden)
  • Beantragungen ohne Aussicht auf Bewilligung einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen
  • Anträge, die mit Angeboten (Bsp. Handwerkerangebote) untersetzt werden müssen, deren Gültigkeit begrenzt ist, zu eventuellen Mehrkosten / Finanzierungslücken führen.

Das SMS wurde um Rückmeldung bis Ende Januar gebeten, wie in diesen Problemfällen vorgegangen werden soll.

5. Rückforderungsverlangen des KSV: aktueller Stand (Johannes Kokot)

Vor gut zwei Wochen wurden Verzichtserklärungen seitens des KSV bzw. der Kanzlei Eureos an die Träger versendet. Diese hatten den Mangel nur einseitig den Verzicht der Einrede zu erklären, jedoch nicht die Verrechnung der Rückforderungen mit den Vergütungszahlungen zu stoppen. Auf Anraten unserer Kanzlei Battke Grünberg sollte auf eine Unterschrift unter diese Verzichtserklärung verzichtet werden. Ein eigener Vorschlag einer solchen Verzichtserklärung wurde erarbeitet und durch die Träger an Eureos und den KSV versendet.

Eine Reaktion des KSV/Eureos steht noch aus. Die Verhandlungen in Bezug auf Musterklageverfahren sind weiterhin im Gange, gestalten sich aber langwierig.

Neue Informationen werden wie immer über die üblichen Kanäle an die Träger herangetragen.

6. Gebühren für Festsetzungsverfahren nach SächsWTG  (Johannes Kokot)

Die Feststellungsbescheide im Rahmen einer Zuordnungsprüfung gem. §24 Abs. 5 S. 1 SächsWTG wurden an die Träger Ende September 2024 versendet. Für diejenigen Träger, welche Widerspruch eingelegt haben, wurde der Betrag von mehr als 500,-€ auf einen zweistelligen Betrag reduziert. Alle bestandskräftig gewordenen Bescheide jedoch sind nicht mehr änderungsfähig. Die Anfrage an den KSV ob die bestandskräftigen Bescheide seitens des KSV aufgehoben werden und neu beschieden werden können, wurde abgelehnt. Dieser Verwaltungsakt ist abgeschlossen.

Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe 

1. Preisobergrenzen gem. PFluVO (Anne Cellar)

Ab 1.1.2025 gelten veränderte Preisobergrenzen gelten sollen:

Preisobergrenze 
bis 31.12.2024

Preisobergrenze 
neu ab 1.1.2025

Betreuungsangebote und kombinierte Angebote

 

 

39,50 €

 

42,45 €

gruppenbezogenen Angebot

 

 

25,70 €

 

27,59 €

Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen

 

34,50 €

 

38,11 €

Siehe dazu Fachinformation.

Referat Altenhilfe berichtet: Wir wurden zudem seitens des SMS gebeten, den MO gegenüber zu kommunizieren, dass sich bei weiter stagnierenden Leistungsbeträgen vom BUND, dadurch für Pflegebedürftige die Leistungen reduzieren werden. Es gäbe auch Dienste, die unter den geltenden Obergrenzen liegen würden.

2.    Rückblick Kommissionssitzung

  • Stand zur Refinanzierung der WR / FB  (Johannes Kokot)

Durch die mangelhafte Teilnahme der Werkstätten an der Abfrage der Kommission nach § 131 SGB IX konnten keine validen Daten erzeugt werden.

Bis 18.12.2024 wird im Umlaufverfahren folgender Beschluss abgestimmt:

Auf Blatt 3 des beigelegten Rundschreibens 2-2024 unter “Beschluss 3/2024” ist die Weiterführung der Pauschalen FB/WR für den Zeitraum 9-12/2024 niedergeschrieben.

  • Einigung in der AG auf ein Basismodul für Besondere Wohnformen (Anne Cellar)

siehe beigefügte Datei: Baustein 1 - Basismodul Wohnen

3.    Erfahrungen gesucht zu Bewilligungen Gruppe 3 zuzüglich Freizeitassistenz (Claudia Nerrlich)

Gibt es Erfahrungen zu Bewilligungen in Gruppe 3 die bei Mehrbedarf nicht für Gruppe 4 als ausreichend betrachtet wurden, aber Gruppe 3 zuzüglich Freizeitassistenz bewilligt bekamen? Ein neuer ITP liegt in diesem Fall vor und die hier zuständige Betreuerin ist sehr engagiert.

  • Erfahrungen gibt es von einem Teilnehmenden der Runde: Assistenzdienst in Leipzig berichtet von Erfahrungen, dass dies in mehreren Fällen erlebte Praxis sei.

4.    Krankenhausaufenthalt während wbW-Aufenthalt (wer hat es eingebracht?)

Die Finanzierungsstrategie des KSV zeigt zunehmend, dass nur Monate, wenn Klient*innen in Klinik kommen oder entlassen werden, refinanziert werden.

Dazu haben wir bereits in vorhergehenden Runden diskutiert: 

AUSZUG Protokoll Jour fixe Teilhabe vom 10.04.2024:

Umgang mit Klinikaufenthalten im wbW (Kay Richter)

Bei Meldung von Klinikaufenthalten stellt der KSV zunehmend pauschal die Leistungen des wbW ein, da die Klient*innen sich nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhalten.

Wie sind die Erfahrungen anderer Träger?

Der Paritätische Sachsen eruiert auf Landesebene, ob der Trend generell besteht und wie damit derzeit umgegangen wird. Das Thema wird im nächsten Jour fixe weiter besprochen.

AUSZUG Protokoll Jour fixe Teilhabe vom 08.05.2024:

Umgang mit Klinikaufenthalten im wbW

An den Landesverband wurde seitens Mitgliedern herangetragen, dass der KSV bei Meldung von Klinikaufenthalten zunehmend pauschal die Leistungen des wbW einstellt, da die Klient*innen sich nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhalten.

Der Paritätische hat auf Nachfrage erfahren, dass die Strategie des KSV momentan die Ablehnung dieser Leistungen in der Leistungsbewilligung ist. Denkbar sei aber, eine Leistung zur Krankenhausassistenz gesondert zu treffen. Dies muss im Konzeptionalisierungsprozess der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik im wbW mitgedacht werden.

Erfahrungen der Träger sind:

  • Abhängig von der Sachbearbeitung. Teilweise läuft es relativ unkompliziert, es gibt aber auch Sachbearbeiter*innen, die es standardmäßig ablehnen
  • Pflegepersonal ist nicht in der Lage, es zu leisten
  • Grundlage ist der ITP und die Frage, welcher Bedarf für den Zeitraum des Klinikaufenthalt besteht, die die Klinik nicht decken kann (vor allem kompensatorische Leistungen, die im Krankenhaus nicht geleistet werden können)
  • Wenn klarer Bedarf gesehen wird, sollte man bei einer Ablehnung in Widerspruch gehen
    Vereinbarung: Es sind Einzelfallbewertungen erforderlich. Die Mitglieder informieren im Jour fixe über Ergebnisse von Widerspruchsverfahren.

Teilnehmende des Jour fixe spiegeln, ähnliche Erfahrungen zu machen. Teilweise wird auf Grundlage der Teilhabeziele des ITP auch eine Betreuung während des Klinikaufenthalts refinanziert.

5. Ausgleichsabgabe entfällt oder entfällt nicht? (Marion Schubert)

Ab 01.01.2025 bleibt die Ausgleichsabgabe entsprechend der Regelungen von 2024 auch im Jahr 2025 bestehen. Neue Regelungen wurden nicht veröffentlicht. (Ausgleichsabgabe - KSV Sachsen)

6. Umsatzsteuererhebung auf koordinierende Leistungen von Frühförderstellen (Martin Becker)

Bei der Betriebsprüfung der Frühförderstelle wurde eine Umsatzsteuerpflicht auf koordinierende Leistungen beschieden. Die Anteile der Verwaltungspauschale der Abrechnung von externen Leistungen, welche beim Träger verbleibt, scheint umsatzsteuerpflichtig.

Keine weiteren anwesenden Träger hatten dazu eigene Erfahrungen gemacht.

Der die Betriebsprüfung begleitende Steuerberater sollte zurate gezogen werden.

Der Träger berichtet über den Fortgang des Falls in dieser Runde (Wiedervorlage April). Johannes Kokot berichtet, dass keine Träger anderer (auch nachgefragt bei anderen Spitzenverbänden) nach unserer Kenntnis betroffen sind.

Gibt es Träger, die betroffen sind? Bitte an Johannes Kokot (johannes.kokot (at) parisax.de) melden

7. Antragsunterlagen WfbM Personalschlüssel FBB (Johannes Kokot)

Eine Anfrage an den KSV nach aktualisierten Antragsunterlagen, welche die seit Ende 2023 geltenden neuen Personalschlüssel beinhalten, erwartet der KSV ab dem II. Quartal 2025. Die Träger sollen bis dahin die alten Unterlagen nutzen. Der KSV käme dann während der Verhandlung sowieso auf dieses Thema zu sprechen. Bitte verorten Sie die neuen Schlüssel nach Ihrem

8. Schnittstelle Teilhabe / Pflege (Anne Cellar)

Die AG Umsetzung BTHG hatte sich mit dem Thema Schnittstelle Pflege / Teilhabe in zwei Sitzungen 2024 beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in der Liga präsentiert.

Das Thema Schnittstelle Teilhabe / Pflege ist als TOP-Thema des Liga FA Teilhabe und Rehabilitation für 2025 gesetzt. Geplant ist

  • eine Umfrage im Januar 2025 zur Versorgung und zu Rahmenbedingungen in der Versorgung der Zielgruppe vorzunehmen
  • eine Handreichung für die Komplexleistung Pflege / EGH zu erarbeiten
  • einen Fachtag zum Thema anzubieten

Weiterhin soll der Fokus gelegt werden auf

  • übergreifende Arbeit mit dem Liga FA Altenhilfe
  • Dokumentation (Wie dokumentiere ich Teilhabeleistungen in der Pflegehandlung),
  • Vision (Wie sieht die Versorgungslandschaft in Sachsen 20245 aus?)
  • Verständigung mit Leistungsträgern (ziele und Nöte von EGH-Trägern und Pflegekassen

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen 

1. Fachtag Teilhabe 2025 

Save the Date: Der Fachtag Teilhabe des Paritätischen Sachsen wird am 02.09.2025 durchgeführt. 

2. Eingliederungshilfe SGB IX und Pflegeversicherung SGB XI gemeinsam in einer Einrichtung am 05.03.2025 (Parikom) 

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 08.01.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.   

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.

Termine 2025: 08.01.2025; 12.02.2025; 12.03.2025; 09.04.2025; 14.05.2025; 10.06.2025 (ACHTUNG Dienstag!); Juli entfällt (Ferien); 13.08.2025; 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025 

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.

Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation? „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.

Meeting-ID: 815 8788 2737 
Kenncode: 715928 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Zu den Entgelt relevanten Themen berichtete Johannes Kokot:

Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de