Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 12.02.2025

Die Teilnehmenden tauschten sich u.a. zum Sachstand der Rahmenvertragsverhandlungen, zu FRL Investition Teilhabe, REz-Verhandlungen, Telematik und zum SächsWTG aus.

19.02.2025

Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 12.02.2025

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe   

1. Stand SächsWTG / DVO  (Anne Cellar) 

Am 18.03.2025 wird es eine digitale Informationsveranstaltung des SMS und der Liga zum SächsWTG und der Durchführungsverordnung für alle Träger der EGH und Pflege geben. Der Termin ist noch nicht abschließend bestätigt. Die Einladung ist noch nicht erfolgt.  

Die Begründung zur Durchführungsverordnung liegt noch nicht vor. 

2. Rückmeldung Haushaltsstopp die FRL Investitionen Teilhabe betreffend (Anne Cellar) 

Das SMS berichtet auf Nachfrage in der Kommissionsitzung nach § 131 SGb IX: Das SMS spiegelte zum Fördergeschehen in der EGH, dass Anträge aus dem Jahr 2025 nicht beschieden würden. Trotzdem sollen Anträge gestellt werden, um den Bedarf des Bereichs sichtbar zu erhalten. Dringliche Anträge sollen über den KSV refinanziert werden. 

3. Rückforderungsverlangen des KSV: aktueller Stand (Johannes Kokot) 

Der KSV hat mitgeteilt, dass er nach wie vor an einer einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit interessiert ist und die Gespräche über den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung im Jahr 2025 fortgesetzt werden sollen.

Dadurch ist es möglich neben den Musterklagen die anderen Verfahren ruhend zu stellen.

In einem Telefonat hat Herr Thum mitgeteilt, dass der KSV Sachsen zunächst prüfen möchte, wer aus seiner Sicht als Musterbeklagter in Betracht kommt. Dafür benötigt er aber Zeit bis Mitte Februar 2025. Wenn uns diese Überlegungen des KSV Sachsen vorliegen, werden wir in Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedsorganisationen klären, wer aus unserer Sicht geeignet ist, Partei des Musterklageverfahrens zu sein. 

Bis dato ist noch keine Nachricht seitens des KSV eingegangen. 

Weitere Gespräche zur Musterprozessvereinbarung können daher frühestens Mitte Februar 2025 stattfinden. Vorher steht der KSV dafür nicht zur Verfügung. 

4. REZ-Verhandlungen (Johannes Kokot) 

Unstimmigkeiten bei Einzelverhandlungen

Vor dem Hintergrund der Neuverhandlung der Monatskostensätze EV/BBB für 2025 wenden sich Träger sächsischer Werkstätten mit nachfolgenden Rückmeldungen und Fragen an die LAG WfbM/ Liga Verhandlungsgruppe. 

Bei erneutem Antrag auf Einzelverhandlungen erfolgen Ablehnungen, da bereits im Vorjahr eine solche geführt wurde. Es fehle der wichtige Grund laut §4 Abs.4 und 5. 

Bei Ablehnung einer erneuten Einzelverhandlung erfolgt ein Preisangebot, dass teilweise unterhalb der getroffenen und geeinten Korridorlösung liegt 

Bei erstmaligem Antrag auf Einzelverhandlung erfolgen Eingangs- und Laufzeitbestätigungen teils gar nicht oder nur auf direkte Nachfrage der Werkstätten. Über die Bearbeitungsdauer des Antrages erfolgt keine Auskunft. 

Gesprächstermin LAG / Liga Verhandlungsgruppe: 20.2.2025 

Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe  

1. Anschluss der EGH an die Telematik 

Unsere Vertragsapotheke hat uns Ende letzten Jahres darauf hingewiesen, dass wir als Einrichtung ab Juli 2025 verpflichtet sind, an der Gematik teilzunehmen. Ich habe darüber im Netz nichts gefunden. Gibt es dazu eine Rückmeldung der Parität an die Träger oder müsste ich bei der Heimaufsicht anfragen?

Es betrifft dann ja nur Einrichtungen, die selbst mit Klienten Medikamente setzen und bestellen. Mittlerweile haben viele Einrichtungen dies an die Apotheken abgegeben. Wir sehen das aber als wichtigen Punkt in der Selbstversorgung und als wichtiges Training der ADL`s an. 

Referat Altenhilfe / Pflege:

2. Prüfkataloge SächsWTG

Prüfkataloge werden nach Kritik nach der letzten Veröffentlichung auf der Homepage nicht mehr veröffentlicht. Zu lesen ist auf der Homepage des KSV:

 “Bisher konnten an dieser Stelle die Empfehlungen zum Prüfablauf durch die Heimaufsicht („Prüfkataloge“) eingesehen werden. Durch gesetzliche Neuregelungen im Bereich des Heimrechtes sind diese Empfehlungen einem fortlaufenden Anpassungsprozess unterworfen.

Die Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften werden gesetzlich definiert. Die bisher veröffentlichten, nicht abschließenden Prüfkataloge stellen lediglich ein internes Arbeitsinstrument zum einheitlichen Vollzug des gesetzlichen Prüfauftrages dar.

Auf Grund des erforderlichen Pflegeaufwandes, welcher mit einer regelmäßigen Veröffentlichung aktueller Arbeitsstände einhergeht, wird derzeit von einer weiteren Veröffentlichung abgesehen.

Bei Rückfragen zu konkreten Prüfgegenständen wenden Sie sich gern an die zuständigen Beschäftigten des Fachdienstes Heimaufsicht.” 

 Wir erarbeiten die Argumentation, die für die transparente Veröffentlichung sprechen und stellen diese den Entscheidungsträgern zur Verfügung. Wir informieren über die weiteren Entwicklungen. 

3. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX AG Konzeptentwicklung 

Verhandlungen ruhen, wegen unterschiedlicher Auffassungen über grundlegende Ausrichtung der Systematik. 

Soll das vom KSV vertrete System in der Praxis erprobt werden? 

In der Risikobewertung erwies sich für den Paritätischen Sachsen diese Zustimmung als notwendig, da die anderen Optionen nicht tragbare Risiken bergen. Trotz erheblicher Vorbehalte in Bezug auf Zugang zu den Unterstützungsleistungen der EGH in Bedarfsfeststellung und Zugangsvoraussetzungen wie auch der Praktikabilität der Systematik erfolgt die Zustimmung zur Erprobung der nicht geeinten Systematik für die besonderen Wohnformen. Das Ergebnis erfolgte in der Beteiligung von MOen und dem Vorstand. Die Positionierung der Leistungserbringerverbände zu den Anforderungen an eine modellhafte Erprobung befindet sich in Abstimmung. 

4. Notwendigkeit für die Weiterentwicklung des Rahmenvertrags

Der derzeitige Stand ist:

  • Grundsätzlich ist der Rahmenvertrag unbefristet.
  • Teil B läuft unbefristet, Teil E läuft am 31.12.2025 aus 
  • Keine geeinten LSM für Wohnen / Arbeit / Assistenz
  • Keine geeinte Leistungs- und Vergütungssystematik 
  • Derzeitige Systematik („Winzer-Systematik“) einseitig bestimmt 
  • Was passiert mit Leistungsverbesserung aus Teil E
  • Leistungsverbesserung aus Teil E wären mit Auslaufen des Teil E  ungesichert
  • Verhandlungen welche in 2025 beginnen und in 2026 hineinreichen sind möglich  

zwei mögliche Szenarien  

i. Teil E läuft aus 
ii. Verlängerung Teil E  

Ergebnis: Die Teilnehmenden der AG Strategisches Verhandlungsmanagement wie auch des Jour fixe Teilhabe sprechen sich für eine Verlängerung des Teil E für 3-5 Jahre aus. Eine pauschale Steigerung, wie in den letzten Jahren erfolgt, wird angestrebt. Die Sicherung der Inhalte (Leistungsverbesserung, Einschränkung der Wirksamkeitsprüfungen sind zu erhalten.

Im Folgenden können Sie die Argumente der Diskussion nachvollziehen

 i: Teil E läuft aus: 

Vorteile:

  • Teil B läuft unbefristet
  • Neue Leistungsinhalte müssen von allen Leistungserbringern umgesetzt werden - alle entwickeln sich 

 Nachteile: 

  • Durch schwierige Haushaltslagen erwartbar, dass mehr und mehr in Vollverhandlungen hart verhandelt wird
  • Leistungsverbesserungen sind gefährdet
  • Vollverhandlung = höherer Verwaltungsaufwand / Zeitaufwand 
  • Wegfall der Sicherheit für die nächsten Jahre
  • Wirksamkeitsprüfung nach §128 SGB IX würde greifen bei allen Trägern 
  • Schiedsstellenverfahren müssten voraussichtlich mehr in Anspruch genommen werden 
  • Keine Mindeststandards vereinbart 
  • Verwaltungsaufwuchs KSV – erwartbar erhebliche Verfahrenszeiten
  • Individuelle Verhandlungen für kleine Träger herausfordernd  

Notwendige Konsequenzen: 

Sofern nur noch Teil B des RV SGB IX greift, müssten rechtzeitig neue Regelungen für die Kalkulationsunterlagen, Verhandlungsunterlagen und Vereinbarungen nach § 125 SGB IX erarbeitet und abgestimmt werden. 

 ii: Verlängerung Teil E 

 Vorteile: 

  • Pauschale = geringerer Verwaltungsaufwand / Zeitaufwand
  • Leistungsverbesserungen können (hoffentlich) gesichert werden
  • Sicherheit für Träger
  • Praktikabilität
  • Angemessene Verfahrenszeiten in Bearbeitung durch KSV
  • weniger Schiedsstellenverfahren
  • Wirksamkeitsprüfung nach §128 ausgeschlossen – bedeutet, dass in Zeiten, in denen jeder Euro umgedreht wird, hier kein Einfallstor für Rückforderungen geboten wird
  • Auch bei nicht auskömmlichen Pauschalen können Träger dies verhandeln, wie es bereits geschieht und dabei die Inhalte des Teil E sichern 

 Nachteile: 

  • Schwierige Haushaltslage spricht gegen Verlängerung
  • Pauschalen reichen wahrscheinlich nicht aus
  • Wir wissen noch nicht, was inhaltlich versucht wird am Teil E zu ändern / zu verhandeln 
  • Weiterentwicklung BTHG geschieht nicht – lange Laufzeit nimmt den Zeitdruck aus der Konzeptentwicklung 

 Notwendige Konsequenzen: 

  • Neue Verordnungen müssten eingepreist werden?
  • Formulare aktualisieren notwendig, weiche Faktoren bedürfen der Klärung? (Leitung, Verwaltung, Fortbildung, Supervision etc)
  • Weiterentwicklung Teil E wäre wünschenswert -  jedoch keine Ressourcen  

Änderung/Inhalte Teil E: 

  • Zeitraum (3-5Jahre)
  • bis zum Abschluss einer neuen Leistungs- und Vergütungssystematik sinnvoll
  • Sicherheit / Bestandssicherung als Fokus 

Pauschale 

  • bislang 6% Personal- und 5% Sachkosten – unrealistisch, dass das Bestand hat
  • Inflation als Mindestmaß? 
  • Ziel: 3,5% Personal und 3,5% Sachkosten
  • Auch als Nullrunde denkbar – im äußersten Notfall, um Inhalte zu sichern
  • In den Verhandlungen sollte mit mindestens 6% und 5% eingestiegen werden!
  • LE wollen Bewusstsein für angespannten Haushaltslage zeigen, dennoch als Pflichtaufgaben zu stützen! 

Dem Vorstand des Paritätischen Sachsen wurden die Argumente vorgestellt. 

Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen

1. Gewaltschutzkonzepte in der EGH: 

Für den Bereich der Eingliederungshilfe steht Ihnen der Link zur Cloud der KogGE zur Verfügung: Cloud  Fachstelle KogGE

Sollten Sie weitere Materialien benötigen oder Fragen haben, so kommen Sie gern auf die Fachstelle zu: 

Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (KogGE) 

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.
Devrientstraße 7 | 01067 Dresden 

Tel.: 0351 84704 – 520
Fax: 0351 84704 - 540

Email: kogge (at) awo-sachsen.de      

Gern können Sie bei der KogGE quartalsweise erscheinende Fachinformation abonnieren. Dafür schreiben Sie eine Mail an kogge (at) awo-sachsen.de mit dem Betreff: Fachinfo abonnieren. 

Dazu empfiehlt sich die im September 2023 erschienene Broschüre des Paritätischen: "Gemeinsam gegen Gewalt. Schutzkonzepte in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe entwickeln" 

2. Welche Rückmeldung geben Sie zur Zuordnung der Wohnformen nach dem SächsWTG 

Eine Rückmeldung ist, dass eine Zuordnung bislang nicht erfolgte bzw. Auf die eigene Zuordnung bislang keine Antwort erfolgte. 

Lassen Sie uns gern an Ihren Erfahrungen / Ergebnissen teilhaben, um aussagekräftig für den Verband zu sein. Wenden Sie sich dazu per E-Mail gern an anne.cellar (at) parisax.de

3. Bewilligung Frühförderung vs. Integrationsplatz in Kita 

Vermehrte Ablehnung von Anträgen auf Frühförderung zugunsten der Bewilligung einer integrativen Betreuung in einer Kita wird wahrgenommen. 

4. Fehltageregelung WfbM 

Gibt es in der Fehltageregelung für WfbM Überlegungen auf Landesebene? 

Derzeit werden keine Verhandlungen zur Fehltageregelung geführt. In der zu erarbeitenden Leistungs- und Vergütungssystematik sollen die Entwicklungen wie alternde Belegschaft, zunehmende Teilzeit, zunehmende Fehltage berücksichtigt werden. 

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen  

1.Fachtag Teilhabe 2025 

Save the Date: Der Fachtag Teilhabe des Paritätischen Sachsen wird am 02.09.2025 durchgeführt.  

2. Eingliederungshilfe SGB IX und Pflegeversicherung SGB XI gemeinsam in einer Einrichtung am 05.03.2025 (Parikom)  

3. Transformationen in der Eingliederungshilfe gestalten am 13.03.2025 (parikom) 

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 12.03.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.  

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.   

Termine 2025: 12.03.2025; 09.04.2025; 14.05.2025; 10.06.2025 (ACHTUNG Dienstag!); Juli entfällt (Ferien); 13.08.2025; 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025  

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.  

Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“ 

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.

Meeting-ID: 815 8788 2737 
Kenncode: 715928  

Kontakt im Paritätischen Sachsen: 

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Zu den Entgelt relevanten Themen berichtete Johannes Kokot:

Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de