Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 12.06.2024

Themen waren u.a. Sachstand DVO zum WTG, Dolmetscherleistungen, aktuelle Entwicklungen in der Kommissionsarbeit, SächsPflegeHygVO, Hitzeschutz und Ferienbetreuung.

14.06.2024

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe

1. Stand SächsWTG / DVO

Das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ (Sächsisches Wohnteilhabegesetz - SächsWTG) wurde am 20.03.2024 im Sächsischen Landtag beschlossen (siehe dazu auch: Fachinformation).

Die Teilnehmenden der AG Strategisches Verhandlungsmanagement haben sich dafür ausgesprochen das Verfahren, um die Erstellung und die Veröffentlichung der Prüfkataloge bei der Staatssekretärin Frau Neukirch über den Liga Hauptausschuss, kritisch zu benennen. Hierzu wurde eine Textvorlage erarbeitet, die derzeit in der Liga abgestimmt wird.

Nach Aussage des SMS befindet sich die DVO noch in der Normprüfung. Wir sehen daher davon ab, bereits jetzt vorzuarbeiten. Wir warten den finalen Entwurf ab. Trotzdem senden wir Ihnen diesen Stand, um die grundlegende Stoßrichtung der DVO aufzuzeigen im Anhang.

Ein Beteiligungsprozess ist geplant. Der Paritätische informiert mit Erscheinen des offiziellen Entwurfs.

Nachfrage aus dem Jour fixe Teilhabe: Was bedeuten die lila unterlegten Teile im Prüfkatalogen EGH der Heimaufsicht?

Herr Leibiger der Heimaufsicht antwortete dazu, dass die Prüfkataloge keine offiziellen Dokumente, sondern interne Handlungsleitfäden seien, die für die Transparenz veröffentlicht seien. Die lila Partien bezogen sich auf einen ersten Arbeitsstand der aktuellen Ausführungsverordnung (AV) zum SächsWTG. Diese werden derzeit nicht geprüft, da die AV noch nicht gilt. Man habe diesen Arbeitsstand aber schon in die Überarbeitung der Prüfkataloge einbezogen, um den aufwendigen Prozess effektiv zu gestalten. Mit Erscheinen der AV werden die lila unterlegten Passagen auf den vorliegenden Stand angepasst.

2. Dolmetscherleistungen Menschen mit sprachlichen Barrieren für ambulanten Eingliederungshilfe (Karin Enke, GESOP gemeinnützige GmbH)

Im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe ist für Menschen mit sprachlichen Barrieren eine Verständigung häufig nur sehr eingeschränkt möglich ist. Es ist nicht möglich Arbeitsinhalte zu vermitteln, geschweige denn Hilfeziele zu besprechen und Betreuungsvereinbarungen abzuschließen. Die Übersetzungsmöglichkeiten per App sind auch nur ein eingeschränktes Hilfsmittel. Dolmetscherkosten werden vom KSV nicht übernommen und sind lt. SGB XII nicht im Rahmen der Leistung vorgesehen und finanzierbar.

Bisherige geteilte Gedanken / Lösungsansätze:

  • Das Thema der Sprachmittlung ist ein strukturelles Problem und die damit verbundenen Herausforderungen sind auch in der Arbeit der Fachstelle immer wieder ein Thema. Bisher scheint es keine adäquaten Lösungsmöglichkeiten zu geben. Es handelt sich zudem um eine Problematik, zu der es in vielen Bereichen der sozialen Arbeit keine tragfähigen Lösungen gibt.
  • Wenn es möglich ist, muss man auf Projekt-/Träger-interne vorhandene Sprachkenntnisse zurückgreifen, teilweise werden Apps genutzt oder Sprachmittlerpools der Städte / Landkreise. Oft leisten Bekannte und/oder Familie Unterstützung.
  • In der Stadt Leipzig steht ein sogenanntes SprInt-Budget zur Finanzierung von Sprachmittlung zur Verfügung, was jedoch auf die Stadt begrenzt ist. Eine Ansprechperson zu dem Budget wäre möglicherweise die neue Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Leipzig Frau Dr. Daria Luchnikova.
  • Es wird von guten Erfahrungen mit Dolmetscherdiensten wie SprInt oder Linga Tel berichtet, wobei dort die Kostenübernahme entweder durch den Träger oder die Klient*innen erfolgen muss.
  • Da das Thema aktuell verstärkt wieder auftritt, nimmt die Fachstelle das Thema gerne auch mit in unsere Netzwerke und leitet Neuigkeiten an den Paritätischen weiter.

Weitere Möglichkeiten:

Die Migrationsberatungsstellen sind hier sicherlich wichtige Partner*innen. Jedoch sind auch diese Angebote am Rande ihrer Leistungsfähigkeit und greifen in Teilen selbst auf Sprachpools oder ehrenamtliche Sprachmittlungen zurück. Zuvorderst natürlich für "ihre Beratungsthemen". Ein Austausch ist sicher sinnvoll, wird jedoch meiner Einschätzung nach, nicht dazu führen können, dass Migrationsberatungsstellen ihre Sprachmittlerressourcen zur Verfügung stellen. 

Wie lautet unser Ziel des Austauschs?

  • Die Teilnehmenden des Jour fixe Teilhabe sprechen sich dafür aus, die benannten Instrumente / Möglichkeiten auszuschöpfen und das Thema bei Bedarf wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

3. Vergleichssätze wbW und WfbM

Der Paritätische Sachsen prüft, ob und wie eine Abfrage neu auflegt werden kann. Johannes Kokot (Referent Entgelte) nimmt sich dessen an und berichtet im weiteren Verlauf über die Planung.

4. Sächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (SächsPflegeHygVO)

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Mitgliedsorganisationen erfolgte die Bewertung des Entwurfs über die Liga:

Wichtig ist auch, dass die Eingliederungshilfe nicht mit der Pflege gleichgesetzt werden darf. Bisher wurden Pflege und Eingliederungshilfe bei der Prüfung unterschiedlich betrachtet, da Einrichtungen der Eingliederungshilfe eher als „häuslich“ angesehen wurden. Dies ist dringend beizubehalten, um Menschen mit Assistenzbedarf bedarfsgerechtes Wohnen anbieten zu können. (ganze Stellungnahme in der Fachinfo)

 Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe

5.  Aktuelle Entwicklungen AG Konzeptentwicklung

Die neuen Leistungs- und Vergütungssystematik der besonderen Wohnformen wird derzeit evaluiert. Der KSV erklärte in einer Klausur am 03.05.2024, dass er den gesamten Prozess überdenkt.

Es wurden drei Sonderklausuren bis Ende Mai 2024 durchgeführt. Hier haben die Leistungserbringer das Ziel verfolgt, die Rechtsunsicherheiten in der bestehenden Systematik aufzulösen und den straffen Zeitplan einzuhalten, um ab 01.01.2026 mit ganz Sachsen in die neue Welt zu starten und das BTHG umsetzen.

Die Teilnehmenden bestärkten den Paritätischen Sachsen, sich gemeinsam mit den anderen Leistungserbringern sehr klar zu positionieren.

Ergebnisse aus den Sonderklausuren:

  • Transparenz vom ITP zur Gruppe vergleichbaren Bedarfs 
  • bW und wbw gemeinsam Denken – eine Systematik entwickeln
  • Abbildung von Grundleistung, Pflegeleistung und BTHG-bedingtem Mehraufwand
  • Genaue Kostenabschätzung (KSV akzeptiert 5% Aufwuchs, LE 15 %)
  • Evaluation Leistungsberechtigte und Leistungserbringer läuft
  • Anpassung des ergänzenden Verfahrens läuft
  • ITP als Bedarfsermittlungsinstrument – wie wird er ausgefüllt  
  • Vorschlag zum Erheben des Bedarfs durch Leistungserbringer eingebracht

Absehbar ist, dass sich die Zeitschiene verzögert. Hier ist der KSV aufgefordert transparent und vorausschauend zu agieren.

Die Teilnehmenden des Jour fixe Teilhabe meldeten zurück, dass die Diskrepanz zwischen ITP-Gespräch, Dokumentation im ITP und Bescheidung der Leistung hoch ist. Teilweise werden Mehrbedarfe deutlich besprochen und im Gespräch verstanden, dann aber teils unscharf dokumentiert und nicht beschieden.

Der Hinweis aus der Runde, dass Betroffene in der Clearingstelle gute Chancen auf die Umsetzung ihrer Rechte haben, wurde aufgenommen.

6. Hitzeschutz in Einrichtungen

Verweis auf eine Fachinfo in der Pflege: Bundesweiter Hitzeaktionstag in Deutschland am 5.Juni 2024 - hilfreiche Informationen für Einrichtungen

7. Pädagogische Unterrichtshilfen in der Ferienbetreuung einsetzen

Die Betreuungsanfrage für Ferienbetreuung an Förderschulhorten nimmt zu. Die Idee ist, ob Pädagogische Unterrichtshilfen (PU) auch in den Ferien Kinder begleiten können, dies war bis 1998 möglich.

  • Die Teilnehmenden verwiesen einerseits auf den dringenden Bedarf, andererseits auf die Auslastung der Pädagogischen Unterrichtshilfen in ihrem Arbeitsverhältnis.
  • Möglich ist derzeit bereits ein zusätzliches Beschäftigungsverhältnis der PU in der Ferienbetreuung.
  • Auch eine Kappung der Plätze in der Ferienbetreuung ist eine Strategie, um ein bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Kapazitäten anzubieten.
  • In Leipzig gibt es Beispiele, in denen in Vereinbarungen die Ferienbetreuung mit beschieden wird.
  • Das SMK wird zur derzeit gängigen Praxis durch den Paritätischen Sachsen angefragt.
  • Eine ad hoc-Runde zur Ferienbetreuung wird mit Frau Roth (Elterninitiative für Menschen mit Behinderung und deren Familien Vogtland e.V.) im 3. Quartal 2024 geplant.

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen

1. AG Umsetzung BTHG „Schnittstelle Teilhabe und Pflege“ verschoben auf den 13.08.2024

In den aktuellen Strukturen der Eingliederungshilfe tauchen zunehmend Problemlagen auf, wenn Meschen in der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege Leistungen beziehen oder beziehen wollen. Dabei ist in der demographischen Perspektive sicher, dass wir mehr ältere Menschen mit Behinderungen haben werden. In der Veranstaltung wollen wir aktuelle Herausforderungen herausarbeiten. Welche Problemlagen gibt es? Wo setzen wir an Lösungen zu erarbeiten? Welche Akteure beziehen wir ein?

Die Anmeldung ist hier möglich.

2. Fachtag „Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe“

Die Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen beschäftigten sich in der AG Umsetzung BTHG mit „Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der EGH“.

Die AG einigte sich auf einen Paritätischen Vorschlag für die weitere Liga- und Kommissionsarbeit mit dem Ziel der Einarbeitung im Rahmenvertrag ab 2026. Diesen Vorschlag gilt es zu untersetzen und zu verfeinern. Die AG schlägt daher vor, den Fachtag für das Thema zu nutzen. Eine Anmeldung zur Fachtagung Teilhabe “Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe" am 03.09.2024 ist hier bereits möglich.

3. Zertifikatskurs „Management von Sozialunternehmen – Grundlagen für betriebswirtschaftliches Handeln startet wieder am 24.10.2024.

Kursausschreibung und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter obenstehendem Link. Leiten Sie diesen bei Bedarf gerne an Interessierte weiter. Rückfragen zum Kurs beantwortet gerne das Team Weiterbildung (0351/828 71 431)

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am 14.08.2024 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.  

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.  

Termine 2024: Juli entfällt (Ferien), 14.08.2024, 10.09.2024 (Achtung Dienstag), Oktober entfällt wg. Ferien, 13.11.2024, 11.12.2024

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden. 

Die vollständige Terminschiene für 2024 lesen Sie in unserer Fachinformation   „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“ 

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe

Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928

Kontakt im Paritätischen Sachsen: 

Anne Cellar 
Referentin Teilhabe 
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar@parisax.de