Neben Themen aus zurückliegenden Veranstaltungen wurden u.a. diskutiert: Sachstand der aktuellen Gesetzentwürfe, Umgang mit E-Rezepten, Rückmeldungen zur LSM-Erprobung, Verhandlungen in wbW, Umsetzung der Cannabis-Legalisiserung in bW.
I. Themen aus zurückliegenden Jour fixe Teilhabe
1. Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der EGH
Am 20.02.2024 beschäftigten sich die Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen in der AG Umsetzung BTHG mit „Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der EGH“
Die AG einigte sich auf einen Paritätischen Vorschlag für die weitere Liga- und Kommissionsarbeit mit dem Ziel der Einarbeitung im Rahmenvertrag ab 2026. Diesen Vorschlag gilt es zu untersetzen und zu verfeinern. Die AG schlägt daher vor, den Fachtag für das Thema zu nutzen. Eine Anmeldung zur Fachtagung Teilhabe “Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe" am 03.09.2024 ist hier bereits möglich.
2. Austausch zu Dienstplanungsprogrammen
An den Landesverband wurde die Bitte herangetragen, eine kurze Umfrage zu erstellen, da keine*r der Teilnehmenden ein passendes Programm zur Anwendung gefunden hatte. Hier waren zusätzliche Erfahrungen aus den Paritätischen Mitgliedsorganisationen notwendig. Die Ergebnisse wurden in der Fachinformation „Wohnen: Dienstplanungsprogramme in der EGH - Erfahrungswerte geteilt“ ausgewertet.
Austausch findet statt am 13.03.2024 sowie am 18.03.2024 zur ab 01.04.2024 gültigen LRV. (Fachinfo hier)
4. wbW – Leistungs- und Vergütungssystematik
Die Leistungserbringer treffen sich am 21.03.2024, um die Grundrichtung der neuen Leistungssystematik in den weiteren Besonderen Wohnformen zu diskutieren.
Im ersten Schritt werden Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Vergütungssystematiken diskutiert:
Hinweis aus der Runde:
Haben Sie inhaltliche Anregungen und Anmerkungen? Lassen Sie mir gern per E-Mail (anne.cellar (at) parisax.de) Ihre Gedanken / Erfahrungen bis 19.03.2024 zukommen.
5. Elternassistenz
In der Kommissionsarbeit §131 SGB IX beschäftigt sich die UAG 2 unter Leitung von Frank Schaffrath mit der Leistungssystematik für Elternassistenz. Mitgliedsorganisationen meldeten ihre Bereitschaft an zur Mitarbeit, um ihr Praxiswissen in den Prozess einzubringen. Die UAG 2 tagte am 01.03.2024 das erste Mal zum Thema. Bereits in dieser Sitzung wurde ersichtlich, dass viel Diskussionsbedarf und unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Frank Schaffrath spiegelte, dass derzeit das Sortieren der Sichtweisen Vorrang hat. Strategisch wird er auf das Praxiswissen zurückgreifen, wenn es sich thematisch anbietet. Er kommt dann auf den Paritätischen zu und wir schauen gemeinsamen nach geeigneten Formaten.
6. Umgang mit Preisankündigungen
Am Rande einer Veranstaltung fragte der KSV, wie Preisankündigungen derzeit trägerseits wahrgenommen werden.
WBVG-Verträge werden derzeit überarbeitet. Angezeigt wurde aus Paritätischen Mitgliedsorganisationen, dass die Kabelgebühren ab Juli 2024 nicht mehr obligatorischer Bestandteil der Nebenkosten sein dürfen.
Informationen dazu folgen.
7. REZ-Verhandlung Berufsbildungsbereich WfbM
Viele Träger aus der Liga sind in Einzelverhandlungen gegangen und die Rückmeldung ist, dass die Verhandlungsergebnisse durchaus zufriedenstellend sind. Bitte Rückmeldungen an den Paritätischen Sachsen (via E-Mail an mario.chmelarz (at) parisax.de), ob Sie ebenfalls Abschlüsse erzielt haben.
8. Rechtssichere Kündigung von Mietverträgen (WBVG)
Das Thema steht auf der Agenda. Den Wunsch nach einem Austausch hat der Verband im Blick.
9. Umgang mit Kommissionsschreiben
Der Paritätische Sachsen fragte in der Kommission nach § 131 SGB IX unter Bezugnahme auf den Beschluss 10/2023 zur Abwesenheitsvergütung für Träger besonderer Wohnformen nach Teil B des Rahmenvertrages SGB IX im Übergangszeitraum 2024/2025, ab wann die Regelung zur neuen Abwesenheitsvergütung (95%) gilt, wenn die neuen Vereinbarungen für das Jahr 2024 noch nicht vorliegen und in den bisherigen Vereinbarungen/Altvereinbarungen noch eine Abwesenheitsvergütung i.H.v. 80% der Fachleistungsvergütung vereinbart ist. Der KSV bittet um Verständnis, dass eine Anpassung der bisherigen Vereinbarungen bzgl. der Abwesenheitsvergütung nicht umsetzbar ist und stellt klar, dass die 95%ige Abwesenheitsvergütung für alle besonderen Wohnformen (ggf. rückwirkend) ab der Neuvereinbarung 2024 gelten.
10. Spannungsfeld Pflege / Teilhabe
Das Thema wird als Schwerpunkt der AG Umsetzung BTHG am 30.04. 2024 gesetzt. Anmeldung ist hier möglich.
II. Aktuelle Themen
1. Sachstand SächsWTG / DVO zum SächsWTG
Der Entwurf ist in die 2. Lesung des Sozialausschuss gegangen, weil es sehr viele Rückmeldungen gab. Die Ergebnisse werden aktuell abgewartet. Zur DVO ist noch kein Entwurf bekannt.
2. Sachstand PsychKHG
Die Anhörung wurde auf den 15.04.2024 verschoben. Der Paritätische Sachsen wird mit Doreen Voigt als Sachverständige angehört. LIGA und der Landesverband Gemeindepsychiatrie, in dem viele Paritätische Träger Mitglied sind, werden aktiv in die Vorbereitung einbezogen.
3. Umgang mit E-Rezepten
Die Teilnehmenden tauschten sich zum Umgang mit E-Rezepten in Einrichtungen aus.
Herausforderungen:
Der Austausch ergab, dass es bei einigen Träger zu großen Problemen führt, andere Träger gute Erfahrungen machen und es als Erleichterung wahrnehmen (Bsp: Rezepte können nicht mehr verloren gehen).
Herangehensweisen/Good Practise:
4. Einfache Maßnahmen der Behandlungspflege in der EGH
Es wurde die Frage nach der Definition gestellt. Dazu soll eine Fachinformation erstellt werden.
5. Aufnahme von Menschen über 65 in Wohneinrichtungen der EGH
Es wird von der Erfahrung berichtet, dass der KSV bei einer 68 -jährigen Person keine Möglichkeit einer Antragstellung /EGH sieht (Argument: EGH wendet sich an 18-65-Jährige). Dies steht jedoch dem BTHG entgegen, welches keine Altersgrenzen setzt.
Erstes Ergebnis der Diskussion:
Es wird vermutet, dass diese Antwort vermutlich auf Sachbearbeiter*innen Ebene zu verorten ist. Menschen, die diese Altersgrenze überschritten haben, jedoch keinen Pflegebedarf/Pflegegrad, würden sonst aus dem System fallen. Es geht um Teilhabe: Auf Bedarf abstellen und sinnvolle Lösung aushandeln.
Der Paritätische wird die Thematik gegenüber dem KSV ansprechen und es kann im Rahmen des Austauschs Schnittstelle Teilhabe/Pflege vertieft werden.
Festgehalten wird der Hinweis auf die Möglichkeit, Kosten für eine Übergangsgestaltung ins Pflegeheim zu verhandeln.
6. Rundschreiben 1/24 zu LSM-Erprobung UAG 2
Hinweise zu dem vom SSG entwickelten Format (Link, Problem mit Freifeld, fehlende Möglichkeit Anhänge hochzuladen) können über den Paritätischen Sachsen an Herrn Schuster zurückgemeldet werden.
7. Aussage des KSV: Verhandlung 1:11, dafür aber keine Bezahlung der ersten Doppelpauschale
Andere Mitgliedsorganisationen haben keine ähnlichen Erfahrungen gemacht. Deshalb wird das Anliegen als Einzelfall im Nachgang an das Fachreferat herangetragen.
8. Cannabis-Legalisierung
Mit der Legalisierung von Cannabis gibt es neue Fragen für Einrichtungen.
Der Verband erkennt den Informationsbedarf und nimmt die Fragen zunächst mit in den AK Sucht im Gesamtverband.
9. Überblick Formate Teilhabe
Es wurde um einen Überblick zu den Formaten gebeten (insb. welche Fachgruppen gibt es noch, welche nicht):
Übergreifende Formate
Themenspezifische Formate
Weitere Formate
Näheres siehe auch Fachinformation parisax.de: Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen.
III. Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen
1. Austausch Teilhabe an Arbeit am 26.03.2024
Der Verband lädt interessierte Träger am 26.03.2024 von 9:30 bis 14.30 Uhr zu einem Austausch ein, in dem sie zu Themen rund um die Teilhabe an Arbeit ins Gespräch kommen können. Ein Fokus liegt auf der Verständigung darüber, wie der Paritätische Sachsen Träger von WfbM bei der Weiterentwicklung des Leistungsangebots unterstützen kann. (Anmeldung hier möglich)
2. Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe am 15.04.2024
Paritätische Mitgliedsorganisationen unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen in vielen Lebensbereichen. Gewaltschutz ist Kernaufgabe, dazu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten (§ 37a SGB IX). Die Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (KogGE) begleitet die Veranstaltung mit Ihrer Expertise. (Anmeldung hier möglich)
Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am 10.04.2024 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.
Termine 2024: 10.04.2024, 08.05.2024, 12.06.2024, Juli entfällt (Ferien), 14.08.2024, 10.09.2024 (Achtung Dienstag), Oktober entfällt (Ferien), 13.11.2024, 11.12.2024
Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.
Die vollständige Terminschiene für 2024 lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“
Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.
Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar@parisax.de