Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 13.08.2025

Anbei erhalten Sie Informationen zum Jour Fixe Teilhabe am 10.06.2025.

09.09.2025

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe 

1. Fachtag Themen setzen 

  1. Investitionen tätigen zwischen Deinstitutionalisierung, Sanierungsstau und leeren Kassen
  2. Weiterentwicklung EGH trotz angespannter Haushaltslage erreichen
  3. Zunehmende komplexe Hilfebedarfe begleiten – Wie kann das gehen?
  4. Alternde Menschen mit Behinderung – was können wir in 10 Jahren anbieten?
  5. Ambulantisierung gestalten trotz und mit den aktuellen Herausforderungen
  6. Bürokratie abbauen – aber bitte auch bei uns – Vorschläge aus der Praxis
  7. Die Boomer verlassen uns – wie begegnen wir dem massiven Arbeitskraftmangel
  8. „Problem Projektitis“ Fördermittelverfahren vereinfachen 

Die Themen wurden priorisiert und werden in der AG Umsetzung BTHG diskutiert und mit Thesen für Lösungsansätze unterlegt. 

2. Stand SächsWTG / DVO (Anne Cellar) 

Erarbeitung von Übersichten zum SächsWTG - Veröffentlichung kommt 

Wohnen: Muster WBVG-Vertrag - Anpassung an SächsWTG 

3. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX 

Verlängerung Rahmenvertrag Teil E

Der Rahmenvertrag liegt in mehrfacher Ausfertigung in der Geschäftsstelle der Kommission bereit. Ziel ist, Mitte September das Unterschriftsverfahren abgeschlossen zu haben. Die Rahmenvertragspartner wurden, wie bereits bewährt, schriftlich über die Inhalte und das anstehende Unterschriftsverfahren vorinformiert.

Der KSV bereitet das Beitrittsverfahren vor. Die Einreichung der Unterlagen bis 30.09.2025 ist dabei im Blick. Auf KSV-Homepage sind bereits Unterlagen wie ein Tool zur Berechnung der prozentualen Steigerung je nach Laufzeit der Vereinbarung veröffentlicht. Dabei sind den Verbänden bereits Fehler aufgefallen, die derzeit korrigiert werden.

Eine Vorinformation für Träger zum Beitrittsverfahren Teil E und zu den Aufforderung zur Verhandlung mit Einreichung der Unterlagen zum 30.09.2025 vom KSV ist angefragt. 

Keine Versendung von Rundschreiben

Die Träger werden von der Kommission nicht mehr per Rundschreiben informiert. Eine Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt. Die Leistungserbringerverbände vereinbaren, dass in der Kommission besprochen wird, dass und wie die Geschäftsstelle die Träger über die neue Informationspolitik in Kenntnis setzt und wie die Leistungserbringer(verbände) über eingestellte Rundbriefe etc. auf der Website Kenntnis erlangen. 

Aufforderungsunterlagen WfbM

Die Aufforderungsunterlagen der WfbM werden demnächst versandt. Die Erarbeitung durch Kai Kroker (DW) und Michael Kessler (KSV) ist abgeschlossen. Zur Kommissionssitzung am 21.08.2025 werden diese zur Kenntnis gegeben. 

KdU-Übersichten

Die KdU-Übersichten sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Dazu wird in der nächsten Kommissionssitzung nachgefragt. 

2026 soll die 2. Modellphase im gesamten Bereich des Wohnens (bW, wbW, wbW flex, WG) starten. Mindestens vier Paritätische Mitgliedsorganisationen wurden ausgewählt: Weiterhin modellhaft erproben werden das Sozialteam Crimmitschau und die Lebenshilfe Torgau. Neue Teilnehmende sind die Lebenshilfe Oschatz und der VRA in Leipzig. Vakant ist noch die Teilnahme eines weiteren Paritätischen Trägers. Dieser ist aber informiert. Die Begleitung aller Modelle findet vorrangig über die AG Konzeptentwicklung statt. Die spitzenverbandliche Begleitung erfolgt durch das Referat. Gast in den internen Austauschrunden wird der Träger der AWO sein, da die AWO selbst kein Mitglied in der AG Konzeptentwicklung hat. 

In der Übertragung der Systematik der besonderen Wohnformen auf die weiteren besonderen Wohnformen fand ein Austausch mit den Paritätischen Mitgliedsorganisationen statt. Weiterhin setzten sich die Leistungserbringer für eine 6-monatige Clearingphase ein. Eine Systematik mit angebotsspezifischen Basismodulen (verschiedene Personalschlüssel bzw. Korridore) ist anzustreben. Die Ergebnisse wurden mit den anderen Leistungserbringerverbänden geeint und in der AG Konzeptentwicklung bereits gesetzt und werden in den nächsten Wochen ausgehandelt. 

4. Sächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (SächsPflegeHygVO) 

Entwurf finalisiert: Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gemäß § 2 des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) sowie vollstationären Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche. Dazu wird es - Stand heute - in jeder Wohnform eine Fachkraft geben, die sich in 80 Stunden zur*/zum Hygienebeauftragte*n fortbildet. Zusätzlich muss eine „Hygienebeauftragte Pflegefachkraft“ (520h Fortbildung) zur Beratung hinzugezogen werden können. Der Träger kann beispielsweise über eine Kooperationsvereinbarung nachweisen, diese Anforderung zu erfüllen. Eine Hygienekommission ist mit beteiligen der Bewohnenden ab 20 Plätzen der Einrichtung zu gründen und regelmäßig durchzuführen. Diese kann an den Mitbestimmungsgremien der Einrichtung angeschlossen werden. Wir erwarten nicht, dass noch Änderungen vorgenommen werden. Der Paritätische Sachsen setzte sich als Liga-Vertretung für den Bereich Teilhabe für die Handhabbarkeit in der Praxis ein. Unklar ist, wann diese Verordnung in Kraft tritt. Hier gibt es widersprüchliche Aussagen von Staatssekretärin Neukirch (wird so lange wie möglich geschoben) und der zuständigen Arbeitsebene (soll so schnell wie möglich in Kraft treten).  

5. Entbürokratisierung und Vereinfachung der Fördermittelverfahren

Im Rahmen der Diskussion zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Fördermittelverfahren in Sachsen wurden anhand von Praxiserfahrungen konkrete Hinweise zur Umsetzung der FRL Selbstbestimmte Teilhabe an Ralf Hempel, den zuständigen Bearbeiter der LDS, gegeben, insbesondere zur Problematik der projektbezogenen Förderlogik, veralteten Honorarrichtwerten und unnötigem Dokumentationsaufwand bei Barrierefreiheit. Gemeinsam mit der Paritätsinternen AG Fördermittelvereinfachung wurden praxisnahe Lösungsvorschläge wie die Einführung einer „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“, die Anpassung von Honorarrichtwerten an aktuelle Kostenentwicklungen und eine effizientere, transparentere Antragsbearbeitung angeregt, um die tatsächlichen Bedarfe der Zielgruppen besser abzubilden. Bereits im Mai 2025 wurde zur Förderlogik ein Artikel mit dem Titel Förderung braucht Vertrauen und Perspektiven veröffentlicht.

6. Mitteilung bzgl. fehlender Übersendung der ITP's 

Träger berichtet:

  • bei Bescheidmitteilung an uns als LE: ab sofort keine ITPs
  • Ressourcengründe bei Sachbearbeiter*innen

Das Referat erkundigt sich im KSV und versucht eine pragmatische Lösung zu finden. 

Rückmeldung KSV: Ressourcengründe, aber vorrangig eher Datenschutz

  • Für uns weniger nachvollziehbarer, auf welcher Grundlage Kostenzusagen entstehen BSP: Bitte um Installierung Soziotherapie, wenn im ITP keine Rolle gespielt 

Durch die fachliche Zuarbeit und nach mehreren Gesprächen mit dem KSV haben wir vom Grundsatzreferenten Rando Vasa die Zusage erhalten, dass ITPs  wieder übersandt werden sollen, sofern wie bisher die leistungsberechtigte Person im ITP-Gespräch zugestimmt hat.

Herzlichen Dank für Ihre Zuarbeit! 

Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe  

1. Korrigierte Statistik der Schwerbehinderten Menschen im Freistaat Sachsen

Zum 31. Dezember 2021 betrug die Zahl der Menschen im Freistaat Sachsen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis 432.695. Das sind 10,7 % der Bevölkerung und ca. 12.500 mehr, als zur letzten Erhebung von Ende 2019. (rehadat Statistik)

Der Berichtsstand 2023 weist 306.845 Schwerbehinderte Menschen in Sachsen aus.

  • Auswirkungen auf ÖPNV / nächsten Doppelhaushalt auf Förderrichtlinien vom Freistaat
  • Laut ersten KSV-Gesprächen, im Gesamtvolumen der EGH von nicht allzu erheblicher Bedeutung 

2. EinglArgeVO

  • Fünf Themen durch SMS aus Vorschlägen herauskristallisiert
    • Deinstitutionalisierung aktiv gestalten
    • Partizipation und Selbstvertretung ausbauen
    • Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung
    • Inklusive Sozialräume stärken
    • Technologie für Inklusion nutzen
  • Ziel: 70 EUR pro Schwerbehindertem Menschen gemäß der UN-BRK einsetzen und Vereinfachung der Förderverfahren
  • Strategie des SMS scheint es, dass AG diese Richtung legitimiert – Wie positionieren sich Leistungserbringer zu Deinstitutionalisierung? – Erarbeitung in nächsten Wochen 

3. Anlage 1 Rahmenvertrag - Überleitungstabelle

Problem:

  • Anwendung des KSV auch bei Verhandlungen, bei denen neue Leistungsinhalte vereinbart werden
  • Anlage 1 veraltet, aber Verwendungszeitraum begrenzt durch neue Leistungs- und Vergütungssystematik (Zuordnung von Personal-, Sachaufwendung und Investitionsbetrag; Unterkunft / Heizung etc)
  • Wenn Anlage 1 wegfällt, dann müsste es eine andere Lösung / Vorgaben geben, gibt es aber nicht
  • In Teil B: kann angewendet werden, Möglichkeit von Tabelle abzuweichen ist gegeben – Schiedsstellenverfahren ist möglich, individuelles Trägergeschehen
  • insbesondere in Modellprojekten eher als schädlich zu betrachten, da hier dann “alte” Dinge manifestiert werden 

4. Vereinbarungsknackpunkte: Probleme  und Empfehlungen zu aktuellen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX i. V. m. Teil B des RV SGB IX, Variante B (= Überleitung/Vollverhandlung)

Leistungsvereinbarungen werden nach ersten Erfahrungen abgeändert 

Was fällt Ihnen auf - Rückmeldung ans Referat 

  • Zu Ziffer 1.3.1 Leistungen

Empfehlung: Aufnahme der folgenden Regelung in Ziffer 1.3.1 der o. g. Vereinbarung:

Wenn die Bedarfe den Umfang dieser Vereinbarung übersteigen, kann ein Einzelentgelt vereinbart werden kann oder zu Neuverhandlungen aufgerufen werden, s. Protokollnotiz LE und KSV Sachsen.

  • Zu Ziffer 2.1 Grundsätze der Vergütung und Ziffer 4 Qualität und Wirksamkeit der Leistungen

In Ziffer 2.1 ist nicht mehr geregelt: „Es gelten die rahmenvertraglich in Teil B. 2.7 vereinbarten, im Übrigen die am 31.12.2020 vereinbarten, Grundsätze.“ 

Die in Teil B, Ziffer 2.7 geregelte Qualität und Wirksamkeit der Leistungen bedürfen der Überarbeitung: s. Eckpunkte des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge… vom 07.12.2022). 
Die am 31.12.2000 vereinbarten Grundsätze sehen keine Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach
§ 128 SGB IX vor; ebenso wenig wie Teil E, Ziffer 3  i. V. m. Teil D, Ziffer 2.2 des RV SGB IX, wonach die bisherigen Modalitäten zur Abrechnung und Berücksichtigung von Abwesenheitstagen fortgelten.

  • In Ziffer 4 ist nun vielmehr geregelt, dass die rahmenvertraglich vereinbarten Grundsätze und entsprechenden Beschlüsse der Kommission nach Teil C des Rahmenvertrages gelten.

Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach § 128 SGB IX möglich

  • Zu Ziffer 2.2 Höhe der Vergütung

Für Leistungsberechtigte, deren Betreuung in Abstimmung mit dem Täger der EGH auch den Baustein Tagesstruktur umfasst, wird kein Zuschlag für Fachleistungen (Personalaufwand und Sachaufwand) vereinbart. 

5. Fachliche Einordnung zu „Komplexleistung Frühförderung und Integrationsplatz in Kindertageseinrichtungen – Systematische Gegenüberstellung und bedarfsgerechter Einsatz”

Entstehend aus dem Austausch der Integrativen Kitas und Frühförderstellen wurde der Paritätische Sachsen gebeten eine fachliche Empfehlung zu erstellen. Schnittstellen, Abgrenzung und Einsatz werden dargestellt und Ziel und Zweck der parallelen Inanspruchnahme von Komplexleistung Frühförderung und Integrationsplatz in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt, um Träger argumentativ gegenüber bewilligenden Behörden zu stärken. Diese Empfehlung wird referatsübergreifend erstellt, geht im nächsten Schritt an die Expert*innen beider Felder und wird dann mit den Mitgliedsorganisationen abgestimmt. 

6. Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen gemäß § 13 Absatz 1, Nr. 3

Die Krankenkassen vergüten je Behandlungseinheit folgende Vergütungssätze:

Medizinisch-therapeutische Leistungen:  Preis ab 1. August 2025

  • Einzeltherapie: Pauschale je Behandlungseinheit (BE) bis 60 min. enthält bis max. 45 min. Therapie am Kind und 15 min. Zuschlag je BE für interdisziplinäre Arbeit, administrativen Abstimmungs- und Koordinationsaufwand, etc.

        86,66 EUR

  • Gruppentherapie Pauschale je Behandlungseinheit (BE) bis 60 min. enthält bis max. 45 min. Therapie am Kind und 15 min. Zuschlag je BE für interdisziplinäre Arbeit, administrativen Abstimmungs- und Koordinationsaufwand, etc.

       46,83 EUR

  • Hausbesuch (mobile Therapie): Zuschlag je Kind Jedes weitere Kind in derselben Einrichtung oder Haushalt ist damit abgegolten.

       23,20 EUR 

7. Gibt es schon eine eventuelle Aussicht was Kostenanpassung für 2026 Personalkosten und Sachkosten betreffen? 

In der Pflege ist wohl geplant, dass Investkosten auf die Bewohner umgelegt werden sollen. Ist dies für unsern Bereich auch denkbar? 

Auf der KSV Seite sind die Antragsunterlagen noch von 2025 stehend. Wann und wie können wir mit Antragsunterlagen für 2026 rechnen?

Anfrage in Kommission am 21.08.2025 wird gesetzt

  • Unterlagen für verschiedene VZÄ-Umfänge?
    • Berechnung seitens des KSV in der letzten Verhandlung für Träger nicht transparent genug

Immer mehr haben wir Aufnahmeanträge von jungen Menschen. (Generationswechsel). Von 10 Anfragen 8 mit Drogenproblemen und 2 mit Borderline. Die VZÄ passen nicht mehr zum Aufwand. Gibt es Erfahrungen?

- Finanzierung Jugendsamt derzeit – Vereinbarung, die repräsentativ für das Umland ist – Bedarfsgruppe 4 – seit 1,5 Jahren in Verhandlung – Kriterien sollen ausgewiesen: in anderen Leistungserbringerverbänden Kriterien vorhanden?

  • Einzelkostensätze
  • Gruppe 4 beantragt – teilweise bewilligt, wie ist unklar 

Häufige Auszüge bereiten uns – und dem KSV viel Aufwand. Was gibt an Erfahrungen?

  • Wiedereingliederung orientiert
  • Problem mit pauschaler Auslastungsgröße von 98 %
  • Früher 8-9 Jahre, heute eher 2 Jahre – dadurch mehr Leerstand – auch 95 % zu hoch – Wunsch 88 %
  • Lebenslangen Wohnen nicht mehr aktuelles Prinzip
  • Jüngere Menschen wechseln öfter
  • Leerstand (1-2 Monate) entsteht auch durch lange Bewilligungsfristen – bei eindeutigen Fällen vorläufige Zusagen – bzw Verfahren
  • Probewohnen derzeit nicht geregelt – kein Verfahren, keine Zuständigkeit KSV, keine Refinanzierung
  • Konzept Beispiel: Verpflegung selbst tragen, Klappbett im Gemeinschaftsraum, Personal was im Haus ist
  • Kurzeit- oder Verhinderungspflegeplätze werden genutzt – seltenst jemand ohne Pflegegrad, Verpflegung ist selbst zu tragen / Kostensatz vom familienunterstützenden Dienst (Konzeption: Probewohnen möglich, aber Finanzierung muss besprochen werden) / Zulassung notwendig - familienunterstützender Dienst (nicht Wohneinrichtung)
  • Aussage KSV: wenn Probewohnen gemacht wird und dann Einzug erfolgt, dann wird refinanziert
  • Privatrechtliche Rechnung – Hinweis. Kann über Verhinderungspflege rückerstattet werden
  • Von einigen Kostenträgern außerhalb Sachsens wird es mitfinanziert

8. Einzelassistenz

Wer bezahlt des Essen des Assistenten in der Kneipe?

  • Es ist nicht automatisch Essen im Dienst dabei.
  • Anderes Vorgehen müsste in der Vereinbarung geregelt sein. 

    9. UBSKM

    Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen 

    Aufgrund der vollen Tagesordnung wird das Thema in den nächsten Jour fixe Teilhabe geschoben: 

    Versorgungspakete 

    Auszug Frage:

    Darf ich als Träger festlegen, dass eine Rückzahlung vom Satz des jew. Versorgungspaketes nur möglich ist, wenn mindestens 1 Woche Urlaubsabwesenheit geplant wurde und diese vorher beantragt wurde oder muss ich immer ab Abwesenheit von 3 Tagen auszahlen? (die Formulierung im WBV müsste dann natürlich entsprechend sein)…

    Die Einkäufe finden ja in den Wohnbereichen statt und es wird geplant, was gekocht wird. Wenn es dann gekauft ist und der Bewohner Geld zurückfordert, weil er kurzfristig zu den Eltern fährt, kann man damit nicht gut arbeiten.

    Außerdem lässt sich nichts mehr für besondere Anlässe mit teurerem Essen ansparen 

    Auszug Antwort:

    Vorab der wichtige Hinweis: Ich erteile keine Rechtsberatung. Meine Ausführungen dienen der allgemeinen Erläuterung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall. 

    Zu Ihrer Kernfrage: Die von Ihnen angesprochene „Drei-Tage-Regel“ ist in § 7 Abs. 5 WBVG zwingend vorgegeben (Muss-Vorschrift). Das bedeutet, dass eine Rückzahlung bzw. Anrechnung bereits ab einer Abwesenheitsdauer von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen hat. Eine davon abweichende Verschärfung zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner – etwa die Festlegung, dass ein Erstattungsanspruch erst ab einer vorab beantragten Urlaubsabwesenheit von mindestens einer Woche besteht – wäre unzulässig. Hintergrund ist § 16 WBVG, der Vereinbarungen zum Nachteil der Bewohner ausdrücklich untersagt. 

    Nachfrage für den Jour Fixe Teilhabe:

    Dennoch wäre es interessant, wie andere Träger mit der Vielfalt der Versorgungspakete umgehen und wie die Auszahlungsmodalitäten dann sind – Rücküberweisung, Auszahlung auf Antrag? 

    In unserer Einrichtung gibt es verschiedene Varianten für die Versorgungspakete – nur Frühstück und Abendbrot sowie Grundpauschale, nur Mittagessen, Vollversorgung oder komplette Selbstversorgung.

    Eine Abwesenheit bis zu 3 Tage gilt als kurze Abwesenheit, dann wird der Bewohner als „anwesend“ abgerechnet. 

    Dann wäre die Schlussfolgerung: Die Klienten müssen dann bei allen Varianten von Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub, Reha…) ab 4 Tagen eine Erstattung bekommen. 

    Interessant wären auch aktuelle Höhen der Versorgungspakete in anderen Einrichtungen – gern aufgeschlüsselt auf Frühstück und Abendbrot, Mittagessen, Grundpauschale. 

    Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen  

    1. AG Umsetzung BTHG am 20.08.2025 

    Zur AG Umsetzung BTHG am 20.08.2025 von 11.00 Uhr bis max 14.00 Uhr digital via Zoom (Anmeldung hier) bereiten wir die Themen mit Ihnen vor und einigen uns auf Lösungsansätze. 

    Lösungsansätze für die Themen diskutieren und vorbereiten:

    1. Investitionen tätigen zwischen Deinstitutionalisierung, Sanierungsstau und leeren Kassen
    2. Weiterentwicklung EGH trotz angespannter Haushaltslage erreichen
    3. Zunehmende komplexe Hilfebedarfe begleiten – Wie kann das gehen?
    4. Alternde Menschen mit Behinderung – was können wir in 10 Jahren anbieten?
    5. Ambulantisierung gestalten trotz und mit den aktuellen Herausforderungen
    6. Bürokratie abbauen – aber bitte auch bei uns – Vorschläge aus der Praxis
    7. Die Boomer verlassen uns – wie begegnen wir dem massiven Arbeitskraftmangel
    8. „Problem Projektitis“ Fördermittelverfahren vereinfachen 

    2. Fachtag Teilhabe 02.09.2025  

    Zum Fachtag am 02.09.2025 (Anmeldung hier) gehen wir miteinander und mit den Akteur*innen der Eingliederungshilfelandschaft in Sachsen in Gespräch, um Wege zu finden in herausfordernden Zeiten gemeinsam Kurs zu setzen (gesonderte Einladung mit Tagesordnung folgt). Zugesagt haben Bereits Herr Parthier (KSV), Herr Härzer (KSV), Herr Welsch (LBI), Herr Krüger (SMS – Fördergeschehen); Herr Kruse-Schuster (SSG). 

    Ich freue mich auf einen intensiven und bereichernden Fachtag. Lassen Sie ihn uns gemeinsam gestalten und melden Sie sich gern heute bereits zur AG Umsetzung BTHG und zum Fachtag an!  

    Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 10.09.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt. 

    Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.   

    Termine 2025: 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025  

    Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.   

    Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation   „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“  

    Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.  

    Meeting-ID: 815 8788 2737 
    Kenncode: 715928   

    Kontakt im Paritätischen Sachsen:   

    Anne Cellar  
    Referentin Teilhabe  
    Tel: 0351 - 828 71 150  
    E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de  

    Zu den entgeltrelevanten Themen berichtete Johannes Kokot:

    Johannes Kokot
    Referent Entgelte

    0351 - 828 71 147
    E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de