Anbei erhalten Sie Informationen zum Jour Fixe Teilhabe am 10.06.2025.
Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe
1. Fachtag Themen setzen
Die Themen wurden priorisiert und werden in der AG Umsetzung BTHG diskutiert und mit Thesen für Lösungsansätze unterlegt.
2. Stand SächsWTG / DVO (Anne Cellar)
Erarbeitung von Übersichten zum SächsWTG - Veröffentlichung kommt
Wohnen: Muster WBVG-Vertrag - Anpassung an SächsWTG
3. Stand der Kommissionsarbeit § 131 SGB IX
Verlängerung Rahmenvertrag Teil E
Der Rahmenvertrag liegt in mehrfacher Ausfertigung in der Geschäftsstelle der Kommission bereit. Ziel ist, Mitte September das Unterschriftsverfahren abgeschlossen zu haben. Die Rahmenvertragspartner wurden, wie bereits bewährt, schriftlich über die Inhalte und das anstehende Unterschriftsverfahren vorinformiert.
Der KSV bereitet das Beitrittsverfahren vor. Die Einreichung der Unterlagen bis 30.09.2025 ist dabei im Blick. Auf KSV-Homepage sind bereits Unterlagen wie ein Tool zur Berechnung der prozentualen Steigerung je nach Laufzeit der Vereinbarung veröffentlicht. Dabei sind den Verbänden bereits Fehler aufgefallen, die derzeit korrigiert werden.
Eine Vorinformation für Träger zum Beitrittsverfahren Teil E und zu den Aufforderung zur Verhandlung mit Einreichung der Unterlagen zum 30.09.2025 vom KSV ist angefragt.
Keine Versendung von Rundschreiben
Die Träger werden von der Kommission nicht mehr per Rundschreiben informiert. Eine Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt. Die Leistungserbringerverbände vereinbaren, dass in der Kommission besprochen wird, dass und wie die Geschäftsstelle die Träger über die neue Informationspolitik in Kenntnis setzt und wie die Leistungserbringer(verbände) über eingestellte Rundbriefe etc. auf der Website Kenntnis erlangen.
Aufforderungsunterlagen WfbM
Die Aufforderungsunterlagen der WfbM werden demnächst versandt. Die Erarbeitung durch Kai Kroker (DW) und Michael Kessler (KSV) ist abgeschlossen. Zur Kommissionssitzung am 21.08.2025 werden diese zur Kenntnis gegeben.
KdU-Übersichten
Die KdU-Übersichten sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Dazu wird in der nächsten Kommissionssitzung nachgefragt.
2026 soll die 2. Modellphase im gesamten Bereich des Wohnens (bW, wbW, wbW flex, WG) starten. Mindestens vier Paritätische Mitgliedsorganisationen wurden ausgewählt: Weiterhin modellhaft erproben werden das Sozialteam Crimmitschau und die Lebenshilfe Torgau. Neue Teilnehmende sind die Lebenshilfe Oschatz und der VRA in Leipzig. Vakant ist noch die Teilnahme eines weiteren Paritätischen Trägers. Dieser ist aber informiert. Die Begleitung aller Modelle findet vorrangig über die AG Konzeptentwicklung statt. Die spitzenverbandliche Begleitung erfolgt durch das Referat. Gast in den internen Austauschrunden wird der Träger der AWO sein, da die AWO selbst kein Mitglied in der AG Konzeptentwicklung hat.
In der Übertragung der Systematik der besonderen Wohnformen auf die weiteren besonderen Wohnformen fand ein Austausch mit den Paritätischen Mitgliedsorganisationen statt. Weiterhin setzten sich die Leistungserbringer für eine 6-monatige Clearingphase ein. Eine Systematik mit angebotsspezifischen Basismodulen (verschiedene Personalschlüssel bzw. Korridore) ist anzustreben. Die Ergebnisse wurden mit den anderen Leistungserbringerverbänden geeint und in der AG Konzeptentwicklung bereits gesetzt und werden in den nächsten Wochen ausgehandelt.
4. Sächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (SächsPflegeHygVO)
Entwurf finalisiert: Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gemäß § 2 des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) sowie vollstationären Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche. Dazu wird es - Stand heute - in jeder Wohnform eine Fachkraft geben, die sich in 80 Stunden zur*/zum Hygienebeauftragte*n fortbildet. Zusätzlich muss eine „Hygienebeauftragte Pflegefachkraft“ (520h Fortbildung) zur Beratung hinzugezogen werden können. Der Träger kann beispielsweise über eine Kooperationsvereinbarung nachweisen, diese Anforderung zu erfüllen. Eine Hygienekommission ist mit beteiligen der Bewohnenden ab 20 Plätzen der Einrichtung zu gründen und regelmäßig durchzuführen. Diese kann an den Mitbestimmungsgremien der Einrichtung angeschlossen werden. Wir erwarten nicht, dass noch Änderungen vorgenommen werden. Der Paritätische Sachsen setzte sich als Liga-Vertretung für den Bereich Teilhabe für die Handhabbarkeit in der Praxis ein. Unklar ist, wann diese Verordnung in Kraft tritt. Hier gibt es widersprüchliche Aussagen von Staatssekretärin Neukirch (wird so lange wie möglich geschoben) und der zuständigen Arbeitsebene (soll so schnell wie möglich in Kraft treten).
5. Entbürokratisierung und Vereinfachung der Fördermittelverfahren
Im Rahmen der Diskussion zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Fördermittelverfahren in Sachsen wurden anhand von Praxiserfahrungen konkrete Hinweise zur Umsetzung der FRL Selbstbestimmte Teilhabe an Ralf Hempel, den zuständigen Bearbeiter der LDS, gegeben, insbesondere zur Problematik der projektbezogenen Förderlogik, veralteten Honorarrichtwerten und unnötigem Dokumentationsaufwand bei Barrierefreiheit. Gemeinsam mit der Paritätsinternen AG Fördermittelvereinfachung wurden praxisnahe Lösungsvorschläge wie die Einführung einer „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“, die Anpassung von Honorarrichtwerten an aktuelle Kostenentwicklungen und eine effizientere, transparentere Antragsbearbeitung angeregt, um die tatsächlichen Bedarfe der Zielgruppen besser abzubilden. Bereits im Mai 2025 wurde zur Förderlogik ein Artikel mit dem Titel Förderung braucht Vertrauen und Perspektiven veröffentlicht.
6. Mitteilung bzgl. fehlender Übersendung der ITP's
Träger berichtet:
Das Referat erkundigt sich im KSV und versucht eine pragmatische Lösung zu finden.
Rückmeldung KSV: Ressourcengründe, aber vorrangig eher Datenschutz
Durch die fachliche Zuarbeit und nach mehreren Gesprächen mit dem KSV haben wir vom Grundsatzreferenten Rando Vasa die Zusage erhalten, dass ITPs wieder übersandt werden sollen, sofern wie bisher die leistungsberechtigte Person im ITP-Gespräch zugestimmt hat.
Herzlichen Dank für Ihre Zuarbeit!
Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe
1. Korrigierte Statistik der Schwerbehinderten Menschen im Freistaat Sachsen
Zum 31. Dezember 2021 betrug die Zahl der Menschen im Freistaat Sachsen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis 432.695. Das sind 10,7 % der Bevölkerung und ca. 12.500 mehr, als zur letzten Erhebung von Ende 2019. (rehadat Statistik)
Der Berichtsstand 2023 weist 306.845 Schwerbehinderte Menschen in Sachsen aus.
2. EinglArgeVO
3. Anlage 1 Rahmenvertrag - Überleitungstabelle
Problem:
4. Vereinbarungsknackpunkte: Probleme und Empfehlungen zu aktuellen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX i. V. m. Teil B des RV SGB IX, Variante B (= Überleitung/Vollverhandlung)
Leistungsvereinbarungen werden nach ersten Erfahrungen abgeändert
Was fällt Ihnen auf - Rückmeldung ans Referat
Empfehlung: Aufnahme der folgenden Regelung in Ziffer 1.3.1 der o. g. Vereinbarung:
Wenn die Bedarfe den Umfang dieser Vereinbarung übersteigen, kann ein Einzelentgelt vereinbart werden kann oder zu Neuverhandlungen aufgerufen werden, s. Protokollnotiz LE und KSV Sachsen.
In Ziffer 2.1 ist nicht mehr geregelt: „Es gelten die rahmenvertraglich in Teil B. 2.7 vereinbarten, im Übrigen die am 31.12.2020 vereinbarten, Grundsätze.“
Die in Teil B, Ziffer 2.7 geregelte Qualität und Wirksamkeit der Leistungen bedürfen der Überarbeitung: s. Eckpunkte des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge… vom 07.12.2022).
Die am 31.12.2000 vereinbarten Grundsätze sehen keine Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach
§ 128 SGB IX vor; ebenso wenig wie Teil E, Ziffer 3 i. V. m. Teil D, Ziffer 2.2 des RV SGB IX, wonach die bisherigen Modalitäten zur Abrechnung und Berücksichtigung von Abwesenheitstagen fortgelten.
Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach § 128 SGB IX möglich
Für Leistungsberechtigte, deren Betreuung in Abstimmung mit dem Täger der EGH auch den Baustein Tagesstruktur umfasst, wird kein Zuschlag für Fachleistungen (Personalaufwand und Sachaufwand) vereinbart.
5. Fachliche Einordnung zu „Komplexleistung Frühförderung und Integrationsplatz in Kindertageseinrichtungen – Systematische Gegenüberstellung und bedarfsgerechter Einsatz”
Entstehend aus dem Austausch der Integrativen Kitas und Frühförderstellen wurde der Paritätische Sachsen gebeten eine fachliche Empfehlung zu erstellen. Schnittstellen, Abgrenzung und Einsatz werden dargestellt und Ziel und Zweck der parallelen Inanspruchnahme von Komplexleistung Frühförderung und Integrationsplatz in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt, um Träger argumentativ gegenüber bewilligenden Behörden zu stärken. Diese Empfehlung wird referatsübergreifend erstellt, geht im nächsten Schritt an die Expert*innen beider Felder und wird dann mit den Mitgliedsorganisationen abgestimmt.
6. Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen gemäß § 13 Absatz 1, Nr. 3
Die Krankenkassen vergüten je Behandlungseinheit folgende Vergütungssätze:
Medizinisch-therapeutische Leistungen: Preis ab 1. August 2025
86,66 EUR
46,83 EUR
23,20 EUR
7. Gibt es schon eine eventuelle Aussicht was Kostenanpassung für 2026 Personalkosten und Sachkosten betreffen?
In der Pflege ist wohl geplant, dass Investkosten auf die Bewohner umgelegt werden sollen. Ist dies für unsern Bereich auch denkbar?
Auf der KSV Seite sind die Antragsunterlagen noch von 2025 stehend. Wann und wie können wir mit Antragsunterlagen für 2026 rechnen?
Anfrage in Kommission am 21.08.2025 wird gesetzt
Immer mehr haben wir Aufnahmeanträge von jungen Menschen. (Generationswechsel). Von 10 Anfragen 8 mit Drogenproblemen und 2 mit Borderline. Die VZÄ passen nicht mehr zum Aufwand. Gibt es Erfahrungen?
- Finanzierung Jugendsamt derzeit – Vereinbarung, die repräsentativ für das Umland ist – Bedarfsgruppe 4 – seit 1,5 Jahren in Verhandlung – Kriterien sollen ausgewiesen: in anderen Leistungserbringerverbänden Kriterien vorhanden?
Häufige Auszüge bereiten uns – und dem KSV viel Aufwand. Was gibt an Erfahrungen?
8. Einzelassistenz
Wer bezahlt des Essen des Assistenten in der Kneipe?
9. UBSKM
Vertiefter Austausch zu aktuellen Themen
Aufgrund der vollen Tagesordnung wird das Thema in den nächsten Jour fixe Teilhabe geschoben:
Versorgungspakete
Auszug Frage:
Darf ich als Träger festlegen, dass eine Rückzahlung vom Satz des jew. Versorgungspaketes nur möglich ist, wenn mindestens 1 Woche Urlaubsabwesenheit geplant wurde und diese vorher beantragt wurde oder muss ich immer ab Abwesenheit von 3 Tagen auszahlen? (die Formulierung im WBV müsste dann natürlich entsprechend sein)…
Die Einkäufe finden ja in den Wohnbereichen statt und es wird geplant, was gekocht wird. Wenn es dann gekauft ist und der Bewohner Geld zurückfordert, weil er kurzfristig zu den Eltern fährt, kann man damit nicht gut arbeiten.
Außerdem lässt sich nichts mehr für besondere Anlässe mit teurerem Essen ansparen
Auszug Antwort:
Vorab der wichtige Hinweis: Ich erteile keine Rechtsberatung. Meine Ausführungen dienen der allgemeinen Erläuterung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Zu Ihrer Kernfrage: Die von Ihnen angesprochene „Drei-Tage-Regel“ ist in § 7 Abs. 5 WBVG zwingend vorgegeben (Muss-Vorschrift). Das bedeutet, dass eine Rückzahlung bzw. Anrechnung bereits ab einer Abwesenheitsdauer von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen hat. Eine davon abweichende Verschärfung zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner – etwa die Festlegung, dass ein Erstattungsanspruch erst ab einer vorab beantragten Urlaubsabwesenheit von mindestens einer Woche besteht – wäre unzulässig. Hintergrund ist § 16 WBVG, der Vereinbarungen zum Nachteil der Bewohner ausdrücklich untersagt.
Nachfrage für den Jour Fixe Teilhabe:
Dennoch wäre es interessant, wie andere Träger mit der Vielfalt der Versorgungspakete umgehen und wie die Auszahlungsmodalitäten dann sind – Rücküberweisung, Auszahlung auf Antrag?
In unserer Einrichtung gibt es verschiedene Varianten für die Versorgungspakete – nur Frühstück und Abendbrot sowie Grundpauschale, nur Mittagessen, Vollversorgung oder komplette Selbstversorgung.
Eine Abwesenheit bis zu 3 Tage gilt als kurze Abwesenheit, dann wird der Bewohner als „anwesend“ abgerechnet.
Dann wäre die Schlussfolgerung: Die Klienten müssen dann bei allen Varianten von Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub, Reha…) ab 4 Tagen eine Erstattung bekommen.
Interessant wären auch aktuelle Höhen der Versorgungspakete in anderen Einrichtungen – gern aufgeschlüsselt auf Frühstück und Abendbrot, Mittagessen, Grundpauschale.
Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen
1. AG Umsetzung BTHG am 20.08.2025
Zur AG Umsetzung BTHG am 20.08.2025 von 11.00 Uhr bis max 14.00 Uhr digital via Zoom (Anmeldung hier) bereiten wir die Themen mit Ihnen vor und einigen uns auf Lösungsansätze.
Lösungsansätze für die Themen diskutieren und vorbereiten:
2. Fachtag Teilhabe 02.09.2025
Zum Fachtag am 02.09.2025 (Anmeldung hier) gehen wir miteinander und mit den Akteur*innen der Eingliederungshilfelandschaft in Sachsen in Gespräch, um Wege zu finden in herausfordernden Zeiten gemeinsam Kurs zu setzen (gesonderte Einladung mit Tagesordnung folgt). Zugesagt haben Bereits Herr Parthier (KSV), Herr Härzer (KSV), Herr Welsch (LBI), Herr Krüger (SMS – Fördergeschehen); Herr Kruse-Schuster (SSG).
Ich freue mich auf einen intensiven und bereichernden Fachtag. Lassen Sie ihn uns gemeinsam gestalten und melden Sie sich gern heute bereits zur AG Umsetzung BTHG und zum Fachtag an!
Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 10.09.2025 von 9.00 - 10.30 Uhr statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.
Termine 2025: 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025
Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.
Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“
Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.
Meeting-ID: 815 8788 2737
Kenncode: 715928
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de
Zu den entgeltrelevanten Themen berichtete Johannes Kokot:
Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de