Informationen zum Jour fixe Teilhabe am 13.11.2024

Die Teilnehmenden tauschten sich u.a. zum Sachstand Inklusives SGB VIII, dem Rückforderungsverlangen des KSV, den Gebühren zum Fetsetzungsverfahren nach SächsWTG, dem Stand der REZ-Verhandlungen und die Sachlage zur Refinanzierung der Frauenbeauftragten und Werkstatträte wie auch zu Vereinbarungspraxen in weiteren besonderen Wohnformen aus.

18.11.2024

Rückmeldungen aus Themen vorheriger Jour fixe Teilhabe  

1.     Stand SächsWTG / DVO  

Laut Gesprächen mit dem SMS verzögert sich das Erscheinen der DVO bis Dezember 2024.  

2.    Sachstand Inklusives SGB VIII (IKJHG)

Das Bundeskabinett hätte das IKJHG am 6. November beschließen sollen – doch stattdessen wurde es in letzter Minute von der Tagesordnung gestrichen. Der Grund: eine überraschende Blockade des damaligen Justizministers Dr. Marco Buschmann. Berichten zufolge gab es Uneinigkeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) über die Frage der Gerichtsbarkeit bei Streitfällen. Das BMFSFJ, unter dessen Federführung die Gesetzesvorlage steht, hatte jedoch betont, dass diese juristische Frage kein Grund für das Scheitern des Gesetzes sein dürfe. Diese „Blockadehaltung“ hat nun eine lang ersehnte Reform erneut verzögert. 

dazu Fachinformation: Das Inklusive Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (IKJHG): Eine Reform mit Blockaden – und warum sie für Kinder mit Behinderungen dringend gebraucht wird 

3.    Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe  

  • Vorstellung der Fachtagsergebnisse erfolgte in der Liga, hier legt Anne Cellar einen ersten Entwurf für eine Verschriftlichung im Rahmenvertrag vor, der in der Liga weiterbearbeitet wird. 

4.    Schnittstelle Pflege-Teilhabe  

  • Thema der letzten 2 Sitzungen der AG Umsetzung BTHG
  • Ein TOP-Thema der Liga 2025
  • Knackpunkt in der Kommissionsarbeit der AG Konzeptentwicklung
    • Hier bis dato keine Einigung
  • Hinweis Weiterbildung Parikom hier unter Veranstaltungshinweise 

5.   Rückforderungsverlangen des KSV

  • mehrere Musterklageverfahren vom KSV angestrebt da Sachverhalte unterschiedlich erscheinen
  • alle betroffenen Träger sollen sich anschließen, wenn die zugehörige Vereinbarung juristisch durch KSV geprüft wurde und Vorgehen fest steht 
  • Träger ohne Vereinbarungsbeitritt werden durch KSV Aufrechnung erhalten
  • Weitere Informationen erfolgen über die Fachinformationen

Aktuelle Themen im Jour fixe Teilhabe 

1.     Gebühren für Festsetzungsverfahren nach SächsWTG  

  • alle die in Widerspruch gegangen sind werden einen neuen Bescheid erhalten 
  • für diejenigen ohne Widerspruch ist laut KSV der Bescheid bestandskräftig geworden – die Teilnehmenden der Runde weisen darauf hin, dass der Paritätische Sachsen sich hierzu erneut an den KSV wendet
  • Widersprüche gegen den gesamten Bescheid / gegen den Betrag werden jeweils unterschiedlich behandelt
  • Möglichkeit den Widerspruch zu ändern auf den Betrag sei laut KSV günstiger 

2.    Stand der REZ-Verhandlungen EV/BBB  

  • Am 7.11.2024 REZ-Verhandlung in der Diakonie
  • Hauptausschuss wird heute informiert 
  • Steigerungen: PK 3,7%; SK 2,2%
  • Verhandlungsgruppe einig: Abbruch da kein Verhandlungsspielraum angeboten wurde
  • Die Vergütung der Leistung Praxisbaustein ist nicht im Monatskostensatz enthalten und wird nicht um den Steigerungssatz angepasst. Der bisher geltende Zusatzbeitrag i.H.v. 24€ pro Teilnehmer pro Monat wird, wie vereinbart, bis 31.12.2025 fortgeschrieben. 
  • Bedingungen zu den Einzelverhandlungen: bis 31.12.2024 vollständige Unterlagen einzureichen
  • LAG informiert diese Woche noch 

3.    Stand zur Refinanzierung der WR / FB  

Durch die mangelhafte Teilnahme der Werkstätten an der Abfrage der Kommission nach § 131 SGB IX konnten keine validen Daten erzeugt werden. In der Folge gilt es die Pauschale zur Refinanzierung von Werkstatträten und Frauenbeauftragten in der Kommission zu einen und im Dezember zu beschließen. 

Die Leistungserbringer sind sich einig, dass eine Fortführung der Pauschale inklusive einer Öffnungsklause bei Mehrbedarfen angestrebt wird. Dabei ist ein niedrigschwelliges Berichtsverfahren zu entwickeln. 

4.    Neue Zuständigkeiten  im Bereich Teilhabe

Für Sucht und Sozialpsychiatrie 

Aufgrund ihrer Tätigkeit als gewählte Landtagsabgeordnete verlässt Doreen Voigt den Paritätischen zum Ende des Monats September. Neue Ansprechpartner*innen für den Bereich Sucht und Sozialpsychiatrie sind Anne Cellar und Kristin Höfler. 

Frau Cellar und Frau Höfler werden die Themen aus dem Bereich im Team bearbeiten. Anne Cellar ist hierbei die Ansprechpartnerin soweit es um Themen aus dem SGB IX geht. Übergreifende Themen bzw. Themen ohne den direkten Bezug zum SGB IX bearbeitet Kristin Höfler. 

Bitte wenden Sie sich ab sofort mit Ihren Anliegen an die beiden Kolleginnen:

Kristin Höfler                                              Anne Cellar 
Referentin Arbeit und Beschäftigung        Referentin Teilhabe
Telefon: 0351 – 82871 - 141                     Telefon: 0351/ 828 71 150 
E-Mail: kristin.hoefler (at) parisax.de          E-Mail: anne.cellar (at) parisax.d

Siehe Fachinfo: Neue Ansprechpartnerinnen für den Bereich Sucht und Sozialpsychiatrie 

für WfbM und IFF  

Ihr erster Ansprechpartner für die Themenbereiche WfbM und IFF ist ab sofort Johannes Kokot, Referent Entgelte. 

Kontaktdaten: 

Johannes Kokot 
Tel.: 0351/ 82871 147 
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de 

Siehe Fachinfo Neuer Ansprechpartner für WfbM und IFF im Paritätischen Sachsen 

5.    Einfachste Behandlungspflege in wbW-Vereinbarungen

In aktuellen Vereinbarungen Erbringung der einfachsten Behandlungspflege vom KSV eingefordert: 

  • Hier wird in den aktuellen Vereinbarungen die Erbringung einfachster Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege benannt. 
  • Gefahr: wbW und wbW flex müssen einfache Behandlungspflege erbringen. 
  • Telefonische Rückmeldung KSV: „Damit ist nicht gemeint, dass alle Leistungen und Maßnahmen der einfachsten Behandlungspflege erbracht werden müssen, nur weil dies aus Kapazitätsgründen nicht leistbar ist. (Einfachste Leistungen können erbracht werden, soweit dies dem individuellen Hilfebedarf entspricht. Ambulante Verordnungen sind weiterhin zu bevorzugen. Der KSV versteht diesen Absatz als Ausschlusskriterium für die Erbringung weitergehender Behandlungspflege.“ 

o     Textausschnitt Vereinbarung wbW flex: 

Weitere Träger betroffen? 

6.    KSV forderte Nichtfachkräfte im wbW bei Verhandlungen – derzeit keine Grundlage

Träger der wbW (schreiben nach Teil E fort): Vereinbarungen nach dem alten Leistungstyp mit folgendem Textbaustein: “geeignete Betreuungskraft (anteilig auch Nichtfachkraft)” suggeriert, dass im wbW (nicht wbW flex / wbW plus) auch Nichtfachkräfte arbeiten können.  

  • soll nach Aussage KSV Trägern Möglichkeit bieten, sich an aktuelle Entwicklungen anzupassen 
  • entspricht aber nicht dem Leistungstyp – hier Fachkräfte vereinbart! 

Der KSV wurde daraufhin angesprochen. Herr Grunert meldete zum Fall zurück: “vielen Dank für Ihren Impuls zum Thema wbW für leistungsberechtigte Personen im Sinne des § 99 SGB IX. KSV intern erfolgte hier eine Klarstellung, die wir Ihnen hiermit mitteilen. Der KSV Sachsen wird für den Bereich des wbW’s ausschließlich befähigende Leistungen durch Fachkräfte in den entsprechenden Vereinbarungen einfordern. Insoweit wird in den Vereinbarungstexten ausschließlich von Fachkräften die Rede sein. Soweit mir bekannt ist, ist in dem einen Fall, in dem ein Träger aus dem ostsächsischen Raum auf Sie zugegangen war, bereits entsprechend die Vereinbarung auf „Fachkraft“ angepasst worden.” 

Weitere Träger betroffen? 

7.    Rückmeldung zu Investitionskosten:

Bsp: Liste der Investitionen letzten 10 Jahre abgefordert: Fragestellung wurden Förderungen über RiLi Selbstbestimmte Teilhabe / Aktion Mensch abgerufen; weil keine abgerufen worden sind, wäre es Verschwendung gewesen 

a. --> Förderung contra Refinanzierung – widerrechtlich! 

b. Verwendungsnachweis Frist 4 Jahre – Rechtsgrundlage? 

c. Terminierung mit KSV mit MO / Verband wird angestrebt 

-> weitere Träger betroffen? 

8.    Probleme bei der Bewilligung von Projekten

  • Trägeranfragen RiLi Selbstbestimmte Teilhabe
    • Weiterbewilligungen: insbesondere im Kontakt mit Herrn Hempel (Landesdirektion) inhaltliche Hinterfragung von Konzepten
    • Weitere Träger betroffen? 

Veranstaltungstipps im Referat Teilhabe und Schnittstellen 

1.     Fachtag Teilhabe 2025 

Save the Date: Der Fachtag Teilhabe des Paritätischen Sachsen wird am 02.09.2025 durchgeführt. 

2.    Eingliederungshilfe SGB IX und Pflegeversicherung SGB XI gemeinsam in einer Einrichtung am 05.03.2025 (Parikom) 

Der nächste Jour fixe Teilhabe findet am Mittwoch 11.12.2024 von 9.00 - 10.30 Uhr statt. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, um jeden 2. Mittwoch im Monat Ihre Themen einzubringen, gemeinsam mit anderen Organisationen ihres Tätigkeitsfeldes in den Austausch zu kommen und Lösungsideen für Ihren Arbeitsalltag zu finden.

Termine 2025: 08.01.2025; 12.02.2025; 12.03.2025; 09.04.2025; 14.05.2025; 10.06.2025 (ACHTUNG Dienstag!); Juli entfällt (Ferien); 13.08.2025; 10.09.2025; Oktober entfällt (Ferien); 13.11.2025 (ACHTUNG Donnerstag!); 10.12.2025 

Gerne können Sie uns auch schon im Vorfeld der Veranstaltungen Hinweise auf Ihre Themen zusenden.

Die Idee zum Konzept der Veranstaltung lesen Sie in unserer Fachinformation „Konzept für Veranstaltungsformate im Arbeitsbereich Teilhabe des Paritätischen Sachsen“ 

Eine Teilnahme am Jour fixe ist ohne Anmeldung über folgenden Link möglich: LINK JF Teilhabe.

Meeting-ID: 815 8788 2737 
Kenncode: 715928 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe 
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de

Zu den Entgelt relevanten Themen berichtete Johannes Kokot:

Johannes Kokot
Referent Entgelte
0351 - 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot(at)parisax.de