Inklusion und Eingliederungshilfe im Sächsischen Koalitionsvertrag (2024–2029)

Wie ist der Sächsische Koalitionsvertrags für die 8. Legislaturperiode (2024 bis 2029) im Bereich Inklusion, Teilhabe und Eingliederungshilfe aufgestellt? Was sind die Schwerpunkte der Regierung?

17.01.2025

Der Sächsische Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode von 2024 bis 2029 setzt ein klares Bekenntnis für Inklusion: „Gesellschaftliche Teilhabe für alle ist eine wichtige Aufgabe für ein demokratisches Gemeinwesen. Daher werden wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft fördern und die Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes umsetzen.“

Im Zentrum stehen die Entlastung der Leistungsträger durch Bundesbeteiligung, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Inklusion sowie Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Gesundheitliche, pflegerische Versorgung und Bewusstseinsbildung für die Bedeutung von Inklusion wurden benannt.

1.     Finanzierung der Eingliederungshilfe

Als ersten Punkt im Bereich „Inklusion“ wird darauf hingewiesen, dass die Mehrkosten, die durch die Reform der Eingliederungshilfe entstehen, vom Bund getragen werden müssen. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung nachkommt, um die Länder und Kommunen zu entlasten. Dies habe eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung zum Ziel. (Seite 72)

Im Bereich der Fördermittel soll eine Vereinfachung / Verschlankung angestrebt werden. Gemeinnützige Strukturen sollen bei der Fördermittelausgestaltung Beachtung finden. (Seite 105)

Insbesondere bei den Transformativen Aufgaben wird die Freie Wohlfahrtspflege herausgehoben: „Zur Bewältigung der transformationsbedingten Aufgaben von Energiewende über Digitalisierung bis Fachkräftemangel brauchen gemeinnützige Organisationen eine gezielte Unterstützung, die den besonderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wohlfahrt Rechnung trägt. Wir wollen gemeinnützige Akteure bei der Förderung von Transformationen konsequent mitdenken.“ (Seite 79) Dies war die am stärksten gewichtete Forderung der Paritätischen Mitgliedsorganisationen zur Landtagswahl.

2.    Unterstützung für psychisch kranke Menschen

Mit einer „Initiative seelische Gesundheit“ in der Umsetzung des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes setzt sich die Regierung auch für die gesellschaftliche Entstigmatisierung von psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen ein. Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen, Gesundheits- und Suizidprävention, ein Ausbau der Anlauf- und Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche sowie ein flächendeckender Krisennotdienst sind im Koalitionsvertrag verankert. (Seite 76 f.) Dieser Abschnitt im Koalitionsvertrag entspricht den Forderungen der Paritätischen Mitgliedsorganisationen in hohem Maß.

1.     Frühkindliche Bildung

Die Koalitionspartner betonen die Bedeutung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung. Nach einer „Roadmap Inklusive Kita“ sollen Gesetze angepasst werden. Die Stärkung von heilpädagogischen Kompetenzen in allen Kitas und eine Personalverbesserung in Förderhorten ist angestrebt. (Seite 26)

2.    Schule

Im Schulbereich wird die Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote angestrebt. Dazu gehört neben der individuellen Förderung, der inklusiv binnendifferenzierte Unterricht und die Stärkung der Arbeit der Kooperationsverbünde. Das bestehende Netz der Förderschulen soll erhalten bleiben. (Seite 32)

3.    Barrierefreies Bauen und Wohnen

Im Bereich Bauen und Wohnen wird die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum als wichtiges Ziel hervorgehoben. Es sollen Anreize für den Bau und den Umbau von Wohnungen geschaffen werden. Dafür hatte auch der Paritätische Sachsen intensiv geworben, um die Ambulantisierung zu ermöglichen. (Seite 69)

4.    Arbeitsmarktintegration

„Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen wollen wir eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen“, bleibt das einzige Bekenntnis zum Thema Teilhabe an Arbeit. Hier ist sind Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention maßgebend. (Seite 15)

5.    Stärkung der Barrierefreiheit

Über die Maßnahmen im Aktionsplan hinaus, sollen barrierefreie Erreichbarkeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Zugang zu öffentlichen Gebäuden des Landes sowie die Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Sprache oder Gebärdensprache gewährleistet werden. (Seite 80)

6.    Kunst, Kultur und Sport

Neben Barrierefreiheit in Kunst und Kultur, steht die Förderung von Kultur- sowie Medienschaffenden mit Behinderungen (Seite 88) sowie von Behinderten- und Rehabilitationssport (S. 100) im Fokus

Fazit:

Einige wichtige Themen wie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung, die Notwendigkeit barrierefreien Wohnraums für die Ambulantisierung oder die Entwicklung zur inklusiven Kita begleitete der Paritätische Sachsen intensiv in Politik und Verwaltung auf Landesebene. Die Aufnahme in den Koalitionsvertrag würdigen wir als richtig und zielführend.

Die Bekenntnis zum Landesaktionsplan und dessen weiteres Umsetzen ist wertvoll und auch hier sind in allen Bereichen der Eingliederungshilfe Weiterentwicklungen zu erwarten.

Kritisch anzumerken ist, dass die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes von der Bundesbeteiligung abzuhängen scheint. Menschenrechte müssen unabhängig von finanziellen Engpässen erfüllt werden.

Im Bereich der Pflege werden die Fachkraftsituation, Digitalisierungsprozesse und die Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten im Koalitionsvertrag ausführlich bedacht. Die Eingliederungshilfe als gleichrangige Unterstützungsleistung hat dieselben Herausforderungen. Hier muss mehr passieren.

Wir werden uns im Bereich Teilhabe für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einsetzen. Neben besseren Rahmenbedingungen sollte der Wille zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen im Fokus stehen.

Durch den Konsultationsmechanismus in der Minderheitsregierung werden Themen, die in der Teilhabe von politischem Belang sein werden, intensiv mit demokratischen Parteien aus Opposition und Regierung beraten werden. Dafür stet der Paritätische Sachsen zur Verfügung.

Haben Sie Anregungen oder Ergänzungen wenden Sie sich gern an das Fachreferat!

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe              

Telefon: 0351/ 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de