Der vorliegende Referentenentwurf zum inklusiven SGB VIII zielt darauf ab, Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) stärker in die Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Verhältnis von Jugendsozialarbeit. Der Paritätische Sachsen begleitet diesen Prozeß.
Der vorliegende Referentenentwurf zum inklusiven SGB VIII zielt darauf ab, Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) stärker in die Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren. Die größte Änderung ist die Setzung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Verhältnis von Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung.
1. Bildungsassistenz
a. Kita-Integration / Bildungsassistenz
Das Gesetz sieht vor, dass die Länder vor allem infrastrukturelle Lösungen (z. B. sozialindexbasierte Schlüsselsysteme) entwickeln sollen – anstelle individueller Einzelfallhilfen. Wir begrüßen inklusivere Regelstrukturen, sehen aber klaren Handlungsbedarf, bei der Ausgestaltung auf Landes- bzw. kommunaler Ebene. Ist diese Regelung nicht wirksam gestaltet, wird Kindern die Teilhabe verwehrt.
b. 3. Schulbegleitung / Bildungsassistenz
Hier sind zwei Entwicklungen denkbar:
Wir setzen uns bei einer Umsetzung auf Landesebene ein für:
Bewertung des Referentenentwurfs in Bezug auf Bildungsassistenz:
2. Frühförderung
Wir sehen die Frühförderung in ihrem Bestand nicht gefährdet – die infrastrukturellen Regelungen für Kitas betreffen sie aufgrund ihres anderen Zwecks nicht. Wir beobachten die weitere Entwicklung und stehen bereit, bei Bedarf zu intervenieren.
3. Vorrang der Jugendsozialarbeit vor Hilfen zur Erziehung
Der Entwurf sieht vor, dass Leistungen der Jugendsozialarbeit künftig vorrangig vor Hilfen zur Erziehung einzusetzen sind. Der Grundgedanke – mehr Prävention statt reaktiver Einzelfallhilfe – ist aus fachlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
Mit der Vorrangrolle vor Hilfen zur Erziehung ist aber eine neue Aufgabenstellung verbunden. Der Entwurf vernachlässigt die bisher gültigen Grundprinzipien der Jugendsozialarbeit mit ihren Arbeitsfeldern, die im Zugang von Niedrigschwelligkeit und Freiwilligkeit geprägt sind. Jugendsozialarbeit wird üblicherweise im Rahmen der Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe über Zuwendungen finanziert und verfügt derzeit i. d. R. eher über eine Basisausstattung, die den neuen Anforderungen nicht gerecht wird. Die Budgets für zuwendungsfinanzierte Leistungen fallen in den Kommunen Kürzungsprozessen häufig zuerst zum Opfer. Daher braucht es einerseits eine den neuen Aufgaben angepasste Jugendhilfeplanung, eine Definition der Jugendsozialarbeit als Pflichtaufgabe sowie eine fiskalische Durchlässigkeit zwischen Jugendsozialarbeit und den Hilfen zur Erziehung.
Der Ansatz ist jedoch nur so gut wie seine Ausstattung:
Mehr Prävention ist richtig – aber nur mit der nötigen Ausstattung. Andernfalls wird ein gutes sozialpolitisches Anliegen ad absurdum geführt.
4. Leistungserbringung und Vergütungsverhandlungen
Der Entwurf sieht vor:
5. Zeitplan und Umsetzung in Sachsen
Die gesetzlich vorgesehenen Zeitschienen sind sehr ambitioniert. Bis 2028 müsste Sachsen klären, wie es mit dem Thema Bildungsassistenz umgeht und wie die Refinanzierung gestaltet wird.
Wir fordern:
6. Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Der vorliegende Referentenentwurf stößt sowohl bei den Ländern als auch bei den Kommunen auf erheblichen Widerstand – eine harsche Ablehnung, die das weitere Gesetzgebungsverfahren maßgeblich beeinflussen wird. Aus unserer Sicht sind zwei Szenarien denkbar:
Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Schwerpunkte, die für unsere Träger von zentraler Bedeutung sind – ohne in diesem Stadium eine tiefergehende Detailanalyse vorzunehmen.
Unsere Einschätzung wird aufgrund sehr kurzer Fristen am 13.04.2026 an den Paritätischen Gesamtverband zurückgemeldet, um die sächsische Perspektive in die bundesweite Positionierung einzubringen.
Fazit
Der Paritätische Sachsen steht dem Grundanliegen des inklusiven SGB VIII grundsätzlich positiv gegenüber. Unsere Kernrückmeldungen sind:
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de