Integrationsprojekte bis 31. Juli bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen

Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilt, können „Anträge auf Gewährung einer Zuwendung“ für integrationsfördernde Einzelprojekte (Fördersäule B) bis zum Ende Juli 2024 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

30.04.2024

Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilt, können „Anträge auf Gewährung einer Zuwendung“ für Integrationsfördernde Einzelprojekte (Fördersäule B) bis zum Ende Juli 2024 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal ein Jahr. Projektende ist der 31. Dezember 2025. Integrationsfördernde Einzelprojekte sollen einen „Beitrag zur kulturellen, sozialen und identifikatorischen Integration und Stärkung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Leben“ leisten. Außerdem sollen sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in der von zunehmender interreligiöser und -kultureller Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft stärken. Zugleich sollen Vorurteile sollen abgebaut und die Öffnung von Verbänden vorangetrieben werden.
Die Fördermittel stehen nach der Richtlinie Integrative Maßnahmen bereit und werden von der SAB bewilligt. Weitere Informationen bei der Aufbaubank.

Folgende Informationsveranstaltungen der SAB wird es im Beisein des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt geben:

Donnerstag, 30. Mai 2024    10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag, 18. Juni 2024        10.30 Uhr bis 11.30 Uhr