Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Bis zum 30.06.25 können Sie sich um Fördermittel für Projekte mit Start 2026 bewerben.
Interessenbekundungen für die Durchführung eines Projektes in Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) können bis zum 30.06.2025 eingereicht werden.
Mit dem Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) setzt die Projektförderung des Bundesamtes Impulse zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms steht dabei die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms.
Das Programm hat nachfolgende inhaltlichen Schwerpunkte:
1. Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten
2. Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft
3. Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
Fördermodalitäten:
Maximale Fördersumme: 70.000 Euro jährlich
Maximale Projektlaufzeit: Drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate)
Einbringung von Eigenmitteln: mindestens 10%
Die Projekte können ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert werden. Nicht gefördert werden können, Projekte, die bereits begonnen haben oder die einen Schwerpunkt auf der Durchführung von Sprachkursen, Integration in den Arbeitsmarkt, Sport, Migrationsberatung und Beratung im Sinne des Case-Managements oder Gesundheitsmanagements haben, und Projekte, die während des Schulbetriebs stattfinden.
Achtung: Anders als in letzten Jahren müssen paritätische Träger Interessensbekundungen nicht wie gewohnt über die Zentralstelle, sondern direkt beim BAMF einreichen. Wir bitten Sie daher auch bei Rückfragen direkt mit dem BAMF in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte ab 2026 - BGZ - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge