Junges Wohnen - Förderaufruf für freie Fördermittel aus dem Programmjahr 2024

Aus den Mitteln für das Programm „Junges Wohnen“ des Programmjahres 2024 werden kurzfristig 200.000 Euro ausgeschrieben. Eine Interessensbekundung für die Mittel ist bis 26.08.2025 möglich.

19.08.2025

Auf Grundlage der Schulinfrastrukturverordnung des SMK (SchulInfraVO) können auch Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ bewilligt werden.

Wie das SMK in einem Schreiben an die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen mitteilte, steht aus den Mitteln des Jahres 2024 erneut ein Zuschuss von 200.000 Euro zur Bewilligung bereit. Grund dafür ist ein bereits bewilligtes, jedoch nicht realisiertes Fördervorhaben. 

Die Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ werden auf Grundlage der SchulInfraVO für mobilitätsbedingte Unterbringung von jungen Menschen während der beruflichen Ausbildung ausgereicht. Wie das SMK einräumt, sind die Anforderungen nur mit einem mehr oder weniger „fertigen“ Projekt erfüllbar. Es soll dennoch versucht werden, die frei gewordenen Mittel für ihren eigentlichen Zweck einzusetzen. 

Weitere Informationen befinden sich im angehängten Schreiben des SMK an die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen. 

Eine Interessensbekundung ist bis 26. August 2025 möglich (siehe Anschreiben).   

Anlage:

Anschreiben des SMK