Die Landeskommission nach §78e SGB VIII tagte am 19.09.2024 und fasste dabei zwei Beschlüsse, u.a. zur Nettoarbeitszeit der Fachleistungsstunden für zusätzliche, indivduelle Erziehungsleistungen.
Beschluss zu einer Empfehlung zur Fachleistungsstunde als individuelle Zusatzleistung ergänzt um Tarifregelungen mit Auswirkung auf die Nettoarbeitszeit
Die Kommission nach § 78 e SGBVIII ändert die Empfehlung zur Kalkulation der Fachleistungsstunde als individuelle Zusatzleistung. Die Berechnung der zusätzlichen individuellen Erziehungsleistungen wird mit Wirkung ab 01.11.2024 um tarifliche Festlegungen zur Wochenarbeitszeit pro Vollkraft und um bis zu zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage pro Jahr ergänzt. Damit können die entsprechenden Regelungen in den Vergütungsgrundlagen der Leistungsanbieter für die Kalkulation der Fachleistungsstunde berücksichtigt werden. Die Nettoarbeitszeit der Leitungs- und Verwaltungskräfte von 1.624 Stunden pro Jahr und einer Fachkraft von 1.462 Stunden pro Jahr können den Bedingungen des jeweiligen Tarifwerks angepasst werden. Die Verhandlungsunterlagen zum Abschluss von Vereinbarungen nach §78b SGBVIII werden entsprechend geändert. Der Beschluss ist bis 31.12.2025 gültig. Mit einer weiteren Anpassung oder Verlängerung befasst sich die Kommission im 4. Quartal 2025.
Beschluss zur Einrichtung einer Website
Die Landeskommission nach §78e SGBVIII hat der Erstellung einer Website für die SGB- Kommissionen zugestimmt. Die in der Kommission gefassten Beschlüsse sind für die Einrichtungen bindend und müssen durch diese umgesetzt werden. Aktuell erfolgt die Verteilung der Rundschreiben in den Kommissionen über die jeweils beteiligten Verbände bzw. für nicht verbandlich organisierte Einrichtungen über die Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen. Einrichtungen haben keinen Zugang zu geltenden Beschlüssen aus der Vergangenheit. Mit der Veröffentlichung der Rundschreiben auf einer Website der Geschäftsstelle der SGB- Kommissionen erhalten alle Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den aktuellen Unterlagen und Rundschreiben.
Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, carsten.tanneberger (at) parisax.de, gern zur Verfügung.