Kinder- und Jugendhilfe: Gesetzesstart USBKM - Mehr Schutz vor und bessere Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt

Am 01.07.2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) in Kraft getreten. Nun stehen die Jugendämter in der Pflicht, die neuen Anforderungen umzusetzen. Für Träger müssen auf dieser Grundlage Vereinbarungen mit dem öffentlichen Träger angepasst bzw. neu geschlossen werden.

02.07.2025

Im Kern geht es bei dem Gesetz um das legitimierte Amt eines*r Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Es ist grundsätzlich eine Errungenschaft im Kampf gegen sexuelle Gewalt. Am USBSKM-Amt sind gleichzeitig ein Betroffenenrat und eine Kommission zur Aufarbeitung angesiedelt. Das Gesetz lässt noch einige Fragen offen. Zunächst sind jetzt die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Pflicht, die nötigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Hier ein erster Ausblick auf neue Anforderungen für freie Träger der Jugendhilfe.

  1. Die erweiterten Rechte hinsichtlich Akteneinsicht betreffen die Träger der Hilfen zur Erziehung, in dem sie über entsprechend noch zu erstellende Vereinbarungen verpflichtet werden:
    • Akten länger aufbewahren müssen (100 Jahre),
    • Akteneinsichtnahmen künftig qualifiziert zu begleiten und
    • an wissenschaftlichen Analysen mitzuwirken. Zu beachten sind dabei auch die neuen Datenschutzregelungen.
  2. Schutzkonzepte sind jetzt auch verpflichtend für ambulante Angebote der Jugendhilfe zu erarbeiten und vorzuhalten.

Trotz offener Fragen gilt es dieses Gesetz umzusetzen und in engem Austausch mit dem Landesjugendamt praktikable Lösungen zu erarbeiten. Falls Sie schon konkrete Fragen haben, bitte ich um eine Rückmeldung an mich. Insbesondere Träger der ambulanten Jugendhilfe, die bisher noch nicht über entsprechende Schutzkonzepte verfügen, müssen sich auf den Weg zu machen. Der Paritätische unterstützt Sie gern mit Informationen, Austausch und Weiterbildung, wenn Sie mir dazu einen Bedarf melden.

Kontakt:

Katrin Bressel
Referentin Kinder- und Jugendhilfe

Telefon: 0351/ 82871 144
Fax: 0351/ 82871 100

E-Mail: katrin.bressel (at) parisax.de