Am 01.07.2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) in Kraft getreten. Nun stehen die Jugendämter in der Pflicht, die neuen Anforderungen umzusetzen. Für Träger müssen auf dieser Grundlage Vereinbarungen mit dem öffentlichen Träger angepasst bzw. neu geschlossen werden.
Im Kern geht es bei dem Gesetz um das legitimierte Amt eines*r Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Es ist grundsätzlich eine Errungenschaft im Kampf gegen sexuelle Gewalt. Am USBSKM-Amt sind gleichzeitig ein Betroffenenrat und eine Kommission zur Aufarbeitung angesiedelt. Das Gesetz lässt noch einige Fragen offen. Zunächst sind jetzt die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Pflicht, die nötigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.
Hier ein erster Ausblick auf neue Anforderungen für freie Träger der Jugendhilfe.
Trotz offener Fragen gilt es dieses Gesetz umzusetzen und in engem Austausch mit dem Landesjugendamt praktikable Lösungen zu erarbeiten. Falls Sie schon konkrete Fragen haben, bitte ich um eine Rückmeldung an mich. Insbesondere Träger der ambulanten Jugendhilfe, die bisher noch nicht über entsprechende Schutzkonzepte verfügen, müssen sich auf den Weg zu machen. Der Paritätische unterstützt Sie gern mit Informationen, Austausch und Weiterbildung, wenn Sie mir dazu einen Bedarf melden.
Kontakt:
Katrin Bressel
Referentin Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 0351/ 82871 144
Fax: 0351/ 82871 100
E-Mail: katrin.bressel (at) parisax.de