Kinder- und Jugendhilfe: Neufassung der Verwaltungsvorschrift für die Betriebserlaubniserteilung in Jugendhilfeeinrichtungen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Verwaltungsvorschrift über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung aktualisiert.

28.02.2025

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Verwaltungsvorschrift über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung (VwV Erlaubnis Jugendhilfeeinrichtungen – VwVErlJugHiE) überarbeitet um im Sächsischen Amtsblatt Nr. 06/2025 vom 05.02.2025 veröffentlicht.

Veränderungen gab es im Vergleich zur bislang gültigen Fassung u. a. im Teil C, Abschnitt II, wo bauliche Aspekte der Barrierefreiheit aufgenommen wurden. Im Teil D wurde bei den „Fachlichen Voraussetzungen“ die verpflichtende Aufnahme von heilpädagogischen, therapeutischen und pflegerischen Aspekten in die Einrichtungskonzepte ergänzt. Weiterhin gab es im Bereich der Qualifikationsvorschriften Anpassungen, die den Zugang weiterer Professionen ermöglichen, so beispielsweise für heilpädagogische, psychologische und kindheitspädagogische Fachkräfte.

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift finden Sie anbei.