Kita-Kompass 2030: Vorrang freier Kita-Träger

Die Situation vieler Kitas in Zeiten sinkender Kinderzahlen wird angespannter. Immer wieder steht auch die Frage bleibt die kommunale Kita oder der freie Träger? Das Sächsische Kitagesetz formuliert den Vorrang freier Träger. Ein Gericht aus Leipzig bestätigt dies.

03.12.2025

Gesetz über Kindertagesbetreuung: Vorrang für freie Träger

§9 des Sächsischen Gesetz über Kindertagesbetreuung legt in den Absätzen 2 und 3 fest, dass „…Kindertageseinrichtungen vorrangig von Trägern der freien Jugendhilfe errichtet oder übernommen und betrieben werden.“ Darauf „hinwirken“ soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nur bei Kitas im Bedarfsplan, für die kein freier Träger zur Verfügung steht, ist „…die Gemeinde zur Übernahme der Trägerschaft verpflichtet…“.

Gericht gab freiem Träger recht

Die Kommune Geithain wollte einem LVZ Bericht nach, mehrere Kitas aus freier in ihre Trägerschaft bringen. Ein Träger ging vor Gericht und bekam am Verwaltungsgericht Leipzig in Form von sogenanntem Rechtsschutz recht.

(vgl. LVZ vom 16.10.2025: Geithain akzeptiert Gerichtsentscheid: Freier Träger darf Fremdsprachen-Kita weiter betreiben [Der Text ist nur mit entsprechendem Zugang lesbar])

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Nicole Lawrenz
Referentin Bildung
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