Die Paritätische Forderung, das Sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz weiterzuentwickeln und die Kommunen bei Integration vor Ort zu unterstützen, ist im Koalitionsvertrag verankert.
Die Paritätische Forderung, das Sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz weiterzuentwickeln und die Kommunen bei Integration vor Ort zu unterstützen, ist im Koalitionsvertrag verankert.
Auf Seite 83 des Koalitionsvertrags ist zu lesen: „Wir werden das Sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz mit allen relevanten Akteuren in Sachsen weiterentwickeln und dabei die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit unterstützen.“
Auch nach dem von der AfD initiierten Untersuchungsausschuss zur Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ bekennt sich die Koalition zum Förderinstrument: „Das Förderkonzept ‚Integrative Maßnahmen‘ ist und bleibt das Fundament für eine wirkungsvolle Unterstützung bei der sozialen Integration zugewanderter Menschen in Sachsen. Dieses werden wir entbürokratisieren.“
Sachsen soll für ausländische Arbeits- und Fachkräfte“ attraktiver werden, indem „die „Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung“ vereinfacht sowie Verwaltungsprozesse beschleunigt werden, vor allem beim „Prozess der Berufsanerkennung.“
Angesichts der unklaren Finanzierungsperspektive ist die Aussage im Koalitionsvertrag „die Psychosozialen Beratungszentren werden wir erhalten“ positiv zu bewerten. Ebenso erfreulich ist die Absicht, die Arbeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung weiterhin mitzufördern (Seite 57).
Neben den positiven Ansätzen trägt der Koalitionsvertrag im Bereich der Migrationspolitik auch eine stark ordnungspolitische Handschrift. So ist die Einrichtung einer sächsischen Grenzpolizei geplant (Seite 42), die Prüfung der Machbarkeit eines Landesprogramms zur Unterstützung freiwilliger Rückkehr (Seite 56) oder der Ausbau der Kapazitäten von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam (Seite 58).
Hintergrund:
Am 4. Dezember 2024 legten CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag für eine Minderheitsregierung in Sachsen vor. Bei der Analyse des Vertrages wird deutlich, dass der Paritätische Sachsen seine verbandlichen TOP-Themen zur Landtagswahl sehr gut platzieren konnte: parisax.de: Koalitionsvertrag stellt sozialpolitisch die richtigen Weichen. Dennoch ist aktuell vollkommen offen, ob und wie die Vorhaben im Koalitionsvertrag durch eine Minderheitsregierung umgesetzt und finanziert werden können. Die Regierungsbildung ist für den 18. Dezember 2024 geplant, wenn sich der amtierende Ministerpräsident Michael Kretschmer im Sächsischen Landtag erneut zur Wahl stellt.?
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen: „Ob das Projekt Minderheitsregierung in Sachsen und damit der vorliegende Koalitionsvertrag zur Umsetzung gelangen, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wir können aber festhalten, dass die vom Verband gesetzten sozial- und bildungspolitischen Schwerpunkte bei allen demokratischen Parteien auf Resonanz gestoßen sind. Die Grundlagen dafür, dass unsere Themen auch in Koalitionsverträgen anderer Parteikonstellationen eine Rolle spielen werden, sind also da. Neben den konkreten Inhalten hat sich der Paritätische als verlässlicher und konstruktiver Partner präsentieren können. Wir hoffen, dass es nun schnell zu einer handlungsfähigen Regierung kommt.“