Den Fokus legt die Koalition auf Suchtberatungsangebote für Kinder und Jugendliche und eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und den Suchtberatungsstellen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung im Bereich Suchtprävention und Gesundheitsförderung ausgebaut werden.
Den Fokus legt die Koalition auf Suchtberatungsangebote für Kinder und Jugendliche und eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und den Suchtberatungsstellen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung im Bereich Suchtprävention und Gesundheitsförderung ausgebaut werden.
Auf Seite 76 des Koalitionsvertrages heißt es: „Wir überprüfen kritisch die Auswirkungen des Cannabisgesetzes, insbesondere auf Kinder und Jugendliche. Den wichtigen Baustein der Suchthilfe wollen wir gerade vor diesem Hintergrund stärken, die Prävention ausbauen und uns auch deutlicher an Familien orientieren. Die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung im Bereich Suchtprävention und Gesundheitsförderung soll ausgebaut werden. Wir legen einen Fokus auf Suchtberatungsangebote für Kinder und Jugendliche und streben eine engere und offizielle Zusammenarbeit zwischen Schulen und den Suchtberatungsstellen an.“
Die Interessenvertretung des Paritätischen im Bereich Sucht konzentriert sich auf die Ausstattung von Suchtberatungsstellen vor Ort.
Neben der Prävention und der Aufrechterhaltung und Sicherung der ambulanten Suchthilfe und Suchtprävention sieht der Paritätische Sachsen weitere wichtige Stellschrauben zur Stärkung der Suchthilfe in
Als handlungsleitend für eine angemessene Ausstattung der Suchtberatungsstellen kann auf das Rahmenkonzept für Sächsische Suchtberatungs- und Behandlungsstellen der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren verwiesen werden.
Flankiert wird dies durch die suchtpolitischen Forderungen des Paritätischen Gesamtverbandes auf Bundesebene. In den Anregungen des Verbandes zur Bundestagswahl findet sich ein Vorschlag zur Absicherung der Suchtberatung:
„Drei Viertel der öffentlich finanzierten Suchberatungsstellen können nach einer aktuellen Umfrage der Hauptstelle für Suchtfragen nicht mehr kostendeckend arbeiten, was bereits zu Schließungen und reduzierten Angeboten geführt hat. Da Suchtberatung eine freiwillige Leistung ist, hängt ihre Finanzierung von der Haushaltslage der Kommunen ab. Die öffentliche Finanzierung stagniert seit Jahren bei immer höheren Kosten und mehr Beratungsbedarf. Um Suchtberatung dauerhaft sicherzustellen, muss sie gesetzlich verankert und finanziell abgesichert werden. Durch die Anhebung von Verbrauchssteuern auf Suchtmittel oder zweckgebundene Abgaben könnten Mehreinahmen generiert werden, die in einen Suchthilfe- und Präventionsfonds fließen.“ (Siehe dazu auch: Anregungen_für_Wahlprogramme_final.pdf)
Siehe außerdem: parisax.de: Sucht- und drogenpolitische Positionen des Paritätischen Gesamtverbandes.
Für Rückfragen oder Hinweise (insb., wenn es im Zusammenhang mit der vorläufigen Haushaltsführung zu Problemen bei der Förderung der Suchtberatungsstellen kommen sollte), wenden Sie sich gerne an:
Kristin Höfler
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler@parisax.de