Die Paritätische Forderung Jugendhilfeförderung in Sachsen zukunftsfest zu gestalten, wird im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Der Fokus liegt dabei auf Finanzierungsfragen und der Weiterentwicklung der Jugendpauschale.
Die Paritätische Forderung Jugendhilfeförderung in Sachsen zukunftsfest zu gestalten, wird im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Der Fokus liegt dabei auf Finanzierungsfragen und der Weiterentwicklung der Jugendpauschale.
Im Koalitionsvertrag (Seite 82) ist festgehalten:
„Um eine Verstetigung und eine Förderung der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, werden wir diese auch künftig finanziell unterstützen.?Wir werden die Jugendpauschale als landesweites Instrument zur Stabilisierung bedarfsgerecht modernisieren, um die Förderung demografiefest zu machen, längerfristige Förderzeiträume auch auf kommunaler Ebene zu ermöglichen und so für Stabilität zu sorgen.“
Obwohl sich der Paritätische Vorschlag einer gesetzlichen Verankerung der Jugendförderung im Landesjugendhilfegesetz so nicht im Koalitionsvertrag wiederfindet, lässt sich dennoch ein klares Bekenntnis zu einer Landesförderung erkennen, die möglicherweise auch längerfristige Förderzusagen beinhalten könnte. Darüber hinaus wollen CDU und SPD „die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Arbeit der Jugendverbände, welche unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen erfolgt, weiterentwickeln.“ Außerdem ist eine „bessere Förderung von Angeboten auch an Wochenenden“ vorgesehen, damit Kinder und Jugendliche „Auszeiten vom schulischen und familiären Alltag“ nehmen können. Ausgehend von der Annahme, dass offene Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerechte Angebotszeiten vorhält, könnte sich diese “Wochenend-Klausel" in bürokratischen Förderauflagen niederschlagen, die einen unnötigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Ebenso findet sich ein klares Bekenntnis zur Schulsozialarbeit: „Die Schulsozialarbeit bildet die Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule und ist ein zentrales Handlungsfeld von hoher Relevanz. Daher wollen wir die Schulsozialarbeit flächendeckend ausbauen.“ Der Koalitionsvertrag lässt offen, wie dieser Ausbau umgesetzt werden soll. Die letzte Änderung der zugehörigen Förderrichtlinie hat zumindest in den Großstädten zu massiven Einschnitten in der Schulsozialarbeit geführt, die kommunal nicht ausgeglichen werden können. Sowohl der Bestandserhalt wie auch der Ausbau der Schulsozialarbeit erfordern zusätzliche Mittel des Freistaates. Erforderlich ist eine erneute Anpassung der Förderrichtlinie bezüglich der Bemessungsgrundlagen als auch hinsichtlich der Ermöglichung einer echten Sachkostenpauschale.
Der „Pakt für die Jugend“ soll mit dem Ziel fortgeführt werden, mehr Planbarkeit bei der Finanzierung der Angebote zu erreichen: „Wir vereinbaren, dass mit der Förderung des Freistaates Sachsen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe insbesondere für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, eine verstärkte Absicherung und Planbarkeit der Strukturen erfolgt. Fördermittel sollen mit einem Jahr Vorlauf für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt werden. Die Einführung von institutionellen Förderungen werden wir prüfen.“
Der Paritätische Sachsen ist Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und begrüßt das Vorhaben der Koalition, „eine bedarfsgerechte Ausstattung des Landesjugendamtes und des Landesjugendhilfeausschusses“ zu gewährleisten, „damit dessen Unterausschüsse auch fachlich gut begleitet werden können.“
Hintergrund:
Am 4. Dezember 2024 legten CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag für eine Minderheitsregierung in Sachsen vor. Bei der Analyse des Vertrages wird deutlich, dass der Paritätische Sachsen seine verbandlichen TOP-Themen zur Landtagswahl sehr gut platzieren konnte: parisax.de: Koalitionsvertrag stellt sozialpolitisch die richtigen Weichen. Dennoch ist aktuell vollkommen offen, ob und wie die Vorhaben im Koalitionsvertrag durch eine Minderheitsregierung umgesetzt und finanziert werden können. Die Regierungsbildung ist für den 18. Dezember 2024 geplant, wenn sich der amtierende Ministerpräsident Michael Kretschmer im Sächsischen Landtag erneut zur Wahl stellt.
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen: „Ob das Projekt Minderheitsregierung in Sachsen und damit der vorliegende Koalitionsvertrag zur Umsetzung gelangen, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wir können aber festhalten, dass die vom Verband gesetzten sozial- und bildungspolitischen Schwerpunkte bei allen demokratischen Parteien auf Resonanz getroffen sind. Die Grundlagen dafür, dass unsere Themen auch in Koalitionsverträgen anderer Parteikonstellationen eine Rolle spielen werden, sind also da. Neben den konkreten Inhalten hat sich der Paritätische als verlässlicher und konstruktiver Partner präsentieren können. Wir hoffen, dass es nun schnell zu einer handlungsfähigen Regierung kommt.“