Der Paritätische Sachsen stimmt der angepassten Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen gemäß § 13 Absatz 1, Nr. 3 zu
Der Paritätische Sachsen stimmt der angepassten Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen gemäß § 13 Absatz 1, Nr. 3 zu.
Die abgestimmte und ab 1. August 2025 gültige Anlage 7 der Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung (im Anhang) wurde namens und im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) veröffentlicht.
Die angepassten Vergütungssätze gelten für alle ab 1. August 2025 erbrachten medizinisch-therapeutischen Leistungen, welche noch nicht abgerechnet sind.
Es ist zu empfehlen diese Pauschalen als Anhang in den Kooperationsvereinbarungen zu führen, um die jährlich wiederkehrenden Änderungen zu vereinfachen.
Wichtig: Die Pauschalen sind rückwirkend zum 01.08.2025 gültig. Bis dato abgerechnete Leistungen erfolgen nach den Preisen von 2024.
Als Anlage finden Sie wie üblich unsere Herleitung (Empfehlung) der Therapieentgelte aus den Ergebnissen der Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen auf der Grundlage der Berechnungsempfehlung unserer paritätischen Fachgruppe IFF.
Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich gern an das zuständige Referat.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar@parisax.de
Johannes Kokot
Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot@parisax.de