In dieser Sitzung wurde über den Jahresbericht des sächsischen Rechnungshofes diskutiert, die finanzielle Situation der Beratungsdienste im LK erläutert, die Entwicklung der Sozialleistungen für pflegebedürftige Menschen bei weiter steigenden Heimkosten und die Strategie des Landkreises im Bereich Migration besprochen.
Mitte Januar fand die erste Sitzung im Jahr 2024 der Kreisarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Bautzen statt. Daniel Fuchs, Regionalleiter des Landkreises Bautzen war anwesend und berichtet über die besprochenen Themen.
Austausch zum Jahresbericht des sächsischen Rechnungshofes und Umstrukturierung des Landkreises Bautzen
Einer der Tagesordnungspunkte war die Aussprache zum Jahresbericht des sächsischen Rechnungshofes und zu den Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und freien Trägern. Dabei wurde der Bericht in seinen Schilderungen als zu einseitig und wenig differenziert betrachtet. Daher beschloss die LIGA des Landkreises Bautzen eine gemeinsame Position zu formulieren und diese an die Landes-LIGA weiterzuleiten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der gemeinsame Austausch mit Frau Witschas, Amtsleiterin des Sozialamtes Bautzen. Frau Witschas informierte, dass im Landkreis eine Umstrukturierung erarbeitet wird und es künftig neben dem 1. und dem 2. Beigeordneten einen Sozialdezernenten geben wird, mit den Schwerpunkten Ausländer- und Jugendamt, Jobcenter und ggf. Gesundheitsamt. Die Umsetzung soll im 4. Quartal stattfinden.
Finanzielle Situation der Beratungsdienste im Landkreis
Bezüglich der Beratungsdienste im Landkreis Meißen gibt es für das Jahr 2024 keine Möglichkeiten an den bestehenden Verträgen Änderungen vorzunehmen. In diesem Punkt wird auf den Beschluss zur Erhöhung der Finanzierung der Beratungsdienste um 2,5% verwiesen. Gleichzeitig räumt der Landkreis ein, dass damit die tariflichen Entwicklungen der Träger sowie die gestiegenen Sachkosten nicht gedeckt werden können. Die freien Träger mahnten zudem an, dass die Bedarfe, insbesondere die Nachfrage der allgemeinen sozialen Beratung, Schuldnerberatung, aber auch andere Beratungsdienste weiter steigen und sich die Wartezeiten für betroffene Personen weiterhin erhöhen. Mit dieser nicht auskömmlichen Finanzierung sehen sich die freien Träger perspektivisch gezwungen, den Angebotsumfang (hier Arbeits-stunden) reduzieren zu müssen. An dieser Stelle wies Frau Witschas darauf hin, dass die genannten Angebote eine freiwillige Leistung des Landkreises seien. Jedoch sind die Schuldnerberatungs- und allgemeine soziale Beratungsdienste aus Sicht der freien Träger kommunale Pflichtaufgaben, basierend auf dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes und der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Dienste sind wichtig für die soziale Sicherung und Integration, indem sie helfen, soziale Notlagen zu verhindern oder zu mildern. Die Träger sollen Kostensteigerungen der Beratungsdienste für das Jahr 2025 zeitnah dem Landkreis anzeigen, damit diese in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden.
Entwicklung der Sozialleistungen für Pflegebedürftige bei weiter steigenden Heimkosten
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden die Sozialleistungen für pflegebedürftige Menschen besprochen. Im Landkreis Bautzen steigen die Fallzahlen. Für 2023 waren 9 Mio. € geplant und es ist mit einem IST von 12 Mio. € auszugehen. In der Planung für das Jahr 2024 sind wiederum 12 Mio. € im Haushalt dafür vorgesehen. Stationäre Fälle sind 750 und ambulante Fälle sind 130, wobei die durchschnittliche Zuzahlung durch den Landkreis für eine stationäre Unterbringung 900 € beträgt, indes die Zuzahlung bei ambulanten Leistungen durchschnittlich 1.700 € beträgt. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anstieg bei der Hilfe zur Pflege bei 19,2 %.
Strategie des Landkreises Bautzen zum Bereich Migration
Frau Witschas sprach mit den Vertreterinnen und Vertretern der KAG Landkreis Bautzen auch zu den aktuellen Zahlen und Prognosen im Bereich Migration. Im Landkreis Bautzen leben derzeit 12.067 Menschen mit Migrationsbiografie, davon sind 1.500 Personen in der Zuständigkeit des Landkreises nach dem AsylbLG. Insgesamt gibt es im Landkreis 1.900 Plätze für Asylsuchende, derzeit sind 400 Plätze frei. Laut Prognose ist eine Zuweisung von 100 Personen pro Monat umsetzbar. Dabei wird vordergründig eine dezentrale Unterbringung bevorzugt. Eine Erweiterung der zur erfügung stehenden Plätze ist derzeit nicht geplant. Weitere Informationen zur Unterbringungskonzeption und aktuelle Zahlen zur Migration sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/asyl-und-migrations-statistik/543
Die nächste Sitzung der Kreisarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Bautzen findet im März 2024 statt.