Landkreis Bautzen: Jugendhilfeausschuss beschließt Bedarfskriterien im Kita-Bereich zugunsten besserer Betreuungszeiten aufzuheben - Daniel Fuchs in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung gewählt

Der Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses, die Bedarfskriterien in den Kindertagesstätten aufzuheben, entspricht dem individuellen Betreuungsbedarf der Kinder. Die Einschränkung der Betreuungszeiten aufgrund der Erwerbssituation der Eltern entfällt. Diese Aufhebung gilt ab 01.01.2025.

06.11.2024

In der Sitzung am 4. November 2024 schlug der Jugendhilfeausschuss vor, den Beschluss zu den „Bedarfskriterien in Kindertageseinrichtungen des Landkreises Bautzen“ von 2010 aufzuheben. Diese Aufhebung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten und ist erforderlich, da die bisherigen Bedarfskriterien den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Dies betrifft insbesondere den individuellen Betreuungsanspruch von Kindern gemäß § 24 SGB VIII. Demnach steht jedem Kind zwischen einem und sechs Jahren eine Betreuungszeit zu, die nach individuellem Bedarf festgelegt werden muss, ohne feste Mindest- oder Höchstzeiten.

Kritik an bisherigen Bedarfsregelungen

Kritik an der bisherigen Bedarfsregelung des Landkreises sah der Paritätische Sachsen bei der problematischen Auslegung des Bedarfes bei den Betreuungszeiten im Krippen- und Kindertagespflegebereich. Denn die bisherige Regelung besagte, dass Kinder im Krippenbereich von nicht erwerbstätigen Eltern in der Regel höchstens 4,5 Stunden pro Tag und im Kindergartenbereich höchstens 6 Stunden pro Tag betreut werden durften. Mit dem Beschluss soll der Fokus auf den Betreuungsbedarf des Kindes, unabhängig von den Eltern gelegt werden.

Finanzielle Auswirkungen und Mehrbedarf

Die Aufhebung des Beschlusses führt zu einer voraussichtlichen Mehrbelastung des Landkreises von rund 335.000 Euro jährlich. Diese resultiert hauptsächlich aus der Übernahme der Eltern- und Absenkungsbeiträge, die bei einer Verlängerung der Betreuungszeiten anfallen. Die Berechnung basiert auf der Annahme, dass Kinder, die bisher 4,5 bzw. 6 Stunden täglich betreut wurden, zukünftig eine 9-stündige Betreuung in Anspruch nehmen werden. Im Detail verteilen sich die Mehrkosten auf 107.000 Euro für die Absenkungsbeiträge und 228.000 Euro für die Übernahme der Elternbeiträge.

Zusätzliche Belastungen könnten sich ergeben, da rund 50 % der betroffenen Betreuungsverträge durch die Eltern neu und mit verlängerten Betreuungszeiten abgeschlossen werden könnten. Dadurch kommt es zu einem steigenden Betreuungsumfang, was auch zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringt. Vor dem Hintergrund des Geburtenrückgangs kann es für die Kitaträger wichtig sein, den Stundenumfang des Fachpersonals zu sichern.

Aufruf zur Umsetzung und Information der Eltern

Die freien Träger im Landkreis Bautzen werden gebeten, darauf zu achten und sicherzustellen, dass die neuen Regelungen in der Praxis greifen. Eine aktive Information der betroffenen Eltern ist im nächsten Schritt von besonderer Bedeutung, um sie über die veränderten Beiträge und möglichen Auswirkungen auf bestehende Verträge zu informieren. Die erforderlichen Anpassungen in den Betreuungsverträgen sollten ebenfalls zeitnah umgesetzt werden.

Wahl des Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Mit der Konstituierung des Jugendhilfeausschusses fand auch die Besetzung des Unterausschuss Jugendhilfeplanung statt. Neben dem Landrat sind als stimmberechtigte Mitglieder Mirco Pink (Vorsitzender, CDU), Claus Kleinert (AFD), Merlin Däbler (Kreissportbund), Ronny Schkoda (Christlich Soziales Bildungswerk) gewählt. Die beratenden Mitglieder sind Candy Winter (Valtenbergwichtel e.V.), Nadin Herrnsdorf (Jobcenter) und Daniel Fuchs.