Am 5. März 2026 tagte der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Görlitz. In der Sitzung wurden der Beschluss des Kita-Bedarfsplans, die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, die Maßnahmeplanung 2026 einschließlich Fachkräfteförderung und Projektförderungen behandelt.
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) wurden mehrere Themenbereiche behandelt, darunter der Beschluss des Kita-Bedarfsplans, Anträge auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, die Maßnahmeplanung für das Jahr 2026 im Bereich der Fachkraftförderung sowie weitere Förder- und Strukturentscheidungen.
Beschluss des Kita-Bedarfsplans
Ein zentraler Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Kita-Bedarfsplans. Während der Sitzung waren Vertreterinnen aus betroffenen Kindertageseinrichtungen anwesend, deren Einrichtungen von einer geplanten Schließung betroffen sein sollen. Dabei handelt es sich um zwei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die Kritik bezog sich darauf, dass diese Einrichtungen geschlossen werden sollen, während kommunale Einrichtungen weitergeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Rolle von Investitionen und deren Einfluss auf die Entwicklung der Einrichtungen thematisiert.
Im Ausschuss wurde zudem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Landkreis und Kommunen diskutiert. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass der Landkreis im Rahmen der Jugendhilfeplanung lediglich den Bedarf an Betreuungsplätzen feststellt, während die Entscheidung über konkrete Maßnahmen, etwa über Schließungen von Einrichtungen, auf kommunaler Ebene getroffen wird.
Vor diesem Hintergrund stimmten auch Vertreter freier Träger dem Kita-Bedarfsplan zu, obwohl teilweise Verständnis für die Argumentation eines betroffenen Trägers (ASB) geäußert wurde. Das Jugendamt berichtete außerdem, dass es von den Kommunen in unterschiedlichem Umfang beratend in entsprechende Entscheidungsprozesse einbezogen wurde.
Im Verlauf der Diskussion wurde wiederholt das Subsidiaritätsprinzip angesprochen. Seitens der Verwaltung wurde erläutert, dass sich dieses auf die Trägerschaft von Einrichtungen bezieht. Demnach können freie Träger grundsätzlich auch die Trägerschaft für Einrichtungen beantragen, die bislang kommunal betrieben werden.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Ein weiterer Diskussionspunkt betraf Anträge auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Beschlussvorlage zur Anerkennung des Vereins Second Attempt e.V. als Träger der freien Jugendhilfe zu. Der Verein war bereits zuvor über einen Dachverband anerkannt und ist seit mehreren Jahren im Bereich der Jugendarbeit tätig.
Der Antrag der Zittauer Kindertagesstätten gGmbH auf Anerkennung wurde hingegen abgelehnt. In der Begründung wurden die gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Trägers erläutert, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungen von Kommunen über Tochter- und Enkelgesellschaften. In der Diskussion wurden mögliche Durchgriffsrechte, Einflussmöglichkeiten sowie Abhängigkeiten und Weisungsbefugnisse thematisiert.
Maßnahmeplanung 2026 und Fachkraftförderung
Für Träger, die Förderanträge im Bereich der Fachkraftförderung für Präventionsprojekte gestellt haben, war die Maßnahmeplanung für das Jahr 2026 von besonderer Bedeutung. Auffällig war, dass einige Träger eine höhere Zahl an Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beantragt hatten als in den Vorjahren. Ein Großteil dieser Erweiterungsanträge wurde abgelehnt.
Zustimmungen erfolgten in den Fällen, in denen ein zuvor festgestellter Bedarf noch nicht gedeckt war und die verfügbaren Haushaltsmittel nicht überschritten wurden. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass den Mitgliedern des Ausschusses keine detaillierten Informationen darüber vorlagen, für welche konzeptionellen Inhalte die zusätzlichen Stellen vorgesehen waren und auf welcher Grundlage die Bewertung der Anträge erfolgte.
Mit den entsprechenden Beschlüssen können die Förderbescheide für das Jahr 2026 vorbereitet werden.
Projektförderungen
Der Ausschuss beschloss außerdem die Ko-Finanzierung des Projekts „Produktionsschule“. Die Entscheidung über die Ko-Finanzierung des Projekts „Flexibles Jugendmanagement“ wurde zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung führte aus, dass zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine abschließende Feststellung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers getroffen werden konnte. Dabei wurden insbesondere Aspekte der Mittelverwendung sowie der Eigenleistungen betrachtet.
Gleichzeitig wurde angekündigt, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine Entscheidung im nächsten Jugendhilfeausschuss zu schaffen. Für den Fall, dass eine Entscheidung vor der nächsten Sitzung erforderlich wird, wurde seitens der Verwaltung ein Umlaufverfahren vorgeschlagen.
Bedarfsbeschreibung zur Inobhutnahme ab 2027
Als weiterer Beschluss wurde eine Bedarfsbeschreibung für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2027 verabschiedet. Inhaltlich sieht die Planung insbesondere eine stärkere Zentralisierung sowie flexiblere Strukturen bei der Bereitstellung entsprechender Angebote vor.
Information zur Schulsozialarbeit
Zum Abschluss der Sitzung informierte die Verwaltung darüber, dass die Förderbescheide für die Schulsozialarbeit im Jahr 2026 inzwischen an die entsprechenden Träger versendet wurden. Diese Information wurde von den Ausschussmitgliedern positiv zur Kenntnis genommen.