Über das Investitionsprogramm können u.a. Vereine und soziale Einrichtungen Fördergelder beantragen, um gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem bestehende Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen beseitigt werden. Anträge können bis 30.11.2024 beim Kreissozialamt eingereicht werden.
In Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für Alle“ auch für das Jahr 2025 wieder die Möglichkeit Zuwendungen zu beantragen.
Förderfähige Maßnahmen und Rahmenbedingungen
Gefördert werden Investitionen zur Beseitigung bestehender Barrieren, insbesondere in Bereichen wie Kultur, Freizeit, Bildung, Gastronomie und Gesundheit. Auch bestehende ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen können von der Förderung profitieren. Kommunale Gebäude und öffentliche Infrastrukturen sind von der Förderung ausgeschlossen, jedoch sind freiwillige Angebote wie Sportstätten oder Bibliotheken förderfähig.
Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beträgt bis zu 25.000 Euro und es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abgedeckt werden.
Erfolgreiche Projektbeispiele aus der Vergangenheit:
Gute Beispiele der vergangenen Förderperioden sind unter anderem
Antragstellung:
Pächter, Inhaber oder Eigentümer öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie Ärzte und Zahnärzte einer ambulanten Praxis können ihre Vorhaben mit einer kurzen Beschreibung und Kalkulation bis zum 30. November 2024 beim Landratsamt Meißen einreichen. Bei Baumaßnahmen muss eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.
Weitere Informationen und die Unterlagen zur Antragstellung sind unter folgendem Link abzurufen: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Kreissozialamt-/index.php?object=tx,3697.17600.1&NavID=3697.79&La=1
Ihre Anträge richten Sie bitte an:
Landratsamt Meißen
Kreissozialamt/Sozialplanung
Herr Schneider
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Telefon: 03521 725-3105
E-Mail: ksa.sozialplanung (at) kreis-meissen.de
Freie Träger und soziale Einrichtungen sind aufgefordert, Fördermittel zu beantragen und die Gelegenheit zu nutzen, um Barrieren in eigenen Einrichtungen abzubauen und somit noch inklusiver zu werden.
Weiterführender Link zum Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html