Landkreis Meißen: Bericht aus dem Kreistag vom 06.03.2025

Der Kreistag hat den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Als Anlage wurde ein Haushaltsstrukturkonzept beigefügt, welches zunächst auch weiterreichende Konsolidierungsmaßnahmen im Dezernat Soziales enthielt.

12.03.2025

Dem sogenannten Haushaltsstrukturkonzept gingen umfangreiche Diskussionen in den Fachausschüssen voraus, die zum Beispiel zur Anpassung von verschiedenen Maßnahmen führten, die abschließend der einzelnen Beschlussfassung im Kreistag folgen sollte. Der Paritätische Sachsen gab den Impuls und formulierte –gemeinsam mit den Kollegialverbänden – ein Positionspapier (siehe Anlage). Diese Argumentation ging der Verwaltung und den politischen Akteur:innen im Vorfeld der Kreistagssitzung zu. Aufgrund der Vielzahl wird im Folgenden ausschließlich auf die Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Soziales eingegangen und die Entscheidung des Kreistages aufgeführt.

Maßnahme 1 – Allgemein

„Für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung wird sich die Kreisverwaltung im freiwilligen Bereich auf keine weiteren Projekte und Maßnahmen bewerben.“

Entscheidung des Kreistages - Mehrheitlich beschlossen, bleibt im Konzept enthalten

Maßnahme 2 – Dezernat Soziales

„Aus dem Verantwortungsbereich des Kreissozialamtes heraus erfolgen die Förderung der Träger der Wohlfahrtspflege sowie der Selbsthilfegruppen als freiwillige Leistungen des Landkreises. Dies umfasst aktuell Mehrgenerationenangebote, Beratungs- und Betreuungsangebote, die allgemeine soziale Beratung sowie unterschiedliche kleinere Maßnahmen, über die jährlich im Sozialausschuss informiert wird. Die Förderung könnte zunächst für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung entfallen bzw. nur in der Höhe der vom Freistaat über die SächsKomPauschVO zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.“

Entscheidung des Kreistages - Mehrheitlich beschlossen, wird aus dem Konzept gestrichen 

Maßnahme 3 – Dezernat Soziales

„Die Selbsthilfegruppen werden derzeit vom Freistaat mit Fördermitteln in Höhe von ca. 15 TEUR unterstützt. Der Landkreis hat die Förderung jährlich mit Eigenmitteln von bis zu 8,5 TEUR aufgestockt. Der Kreiszuschuss wird zukünftig auf 2,5 TEUR / Jahr begrenzt.“

Entscheidung des Kreistages – letzter Satz wird gestrichen; mehrheitlich beschlossen, bleib im Konzept

Maßnahme 4 – Dezernat Soziales

„Das kommunale Jobcenter fördert im Rahmen der Förderrichtlinie soziale Angebote und Projekte Maßnahmen für benachteiligte junger Menschen und sonstiger Sozialleistungs-beziehern, um deren Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Hierfür stehen derzeit 710 TEUR / Jahr zur Verfügung. Gemäß Förderrichtlinie erfolgt eine Förderung vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Die Fördermittel könnten für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung nicht veranschlagt werden. Seitens der Verwaltung wird von der Umsetzung dieses Konsolidierungspotentials abgeraten.“

Entscheidung des Kreistages - Mehrheitlich beschlossen, bleibt im Konzept enthalten

Fazit

Die Beschlüsse des Kreistages bedeuten eine deutliche Herausforderung für den sozialen Bereich, insbesondere durch den Stopp neuer Projekte und Maßnahmen im freiwilligen Bereich. Positiv ist, dass die Förderung der Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen nicht vollständig gestrichen wurde, jedoch bleibt die finanzielle Unterstützung stark eingeschränkt und berücksichtigt vor allem nicht die dynamisierten Personalkosten. Die Kürzung von Fördermitteln für soziale Projekte des Jobcenters wird die Eingliederungs-chancen benachteiligter Gruppen verschlechtern. Um die Auswirkungen abzufedern, ist eine enge Begleitung der Umsetzung erforderlich. Zudem sind die Suche nach alternativen Finanzierungen und eine stärkere Netzwerkarbeit notwendig, um die soziale Infrastruktur trotz der Einschnitte bestmöglich zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, den politischen Dialog fortzusetzen und vehement auf die Folgen der Einsparungen aufmerksam zu machen.