Landkreis Meißen: Erhöhung der Personalkostenpauschale für offene Kinder- und Jugendarbeit – Paritätischer startet Vorstoß für bessere Integration in Kitas und Horten

Der Jugendhilfeausschuss Meißen beschloss einen Erhöhung der Personalkosten für freie Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ab 01. April 2027. Gleichzeitig wurde ein Beschlussantrag auf Initiative des Paritätischen zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen in Kitas und Horten eingebracht.

13.05.2026
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Erstellt von Daniel Fuchs, Bereichsleiter Regionalgeschäftsstellen, Regionalleiter Landkreis Bautzen | Landkreis Meißen | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Richtlinie zur Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11–14 und § 16 SGB VIII

Mit Wirkung zum 01.04.2027 wurde im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie eine Erhöhung der Personalkosten mehrheitlich beschlossen. Der Hintergrund sind insbesondere die deutlich gestiegenen Personalkosten bei den freien Trägern, die mit der bisherigen Förderstruktur künftig nicht mehr auskömmlich finanziert werden können.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Personalkosten pro Fachkraft zeigt einen kontinuierlichen Anstieg von rund 57,8T€ (2023) auf etwa 66,4T€ (2025). Zusätzliche Drittmittel konnten die Kostensteigerungen bislang teilweise kompensieren, perspektivisch wird jedoch eine Anpassung der Richtlinie als erforderlich angesehen.

Die schrittweise Dynamisierung der Förderung findet ab 01. April 2027. Für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2027 soll die bisherige Förderung in Höhe von 59.000 EUR pro VZÄ anteilig fortgeführt werden. Ab dem 01.04.2027 wird eine Erhöhung auf rechnerisch insgesamt 62.750 EUR pro VZÄ für das Kalenderjahr 2027 vorgeschlagen. Für die Jahre 2028 und 2029 lagen zwei Varianten zur Diskussion vor:

  • Vorschlag der Verwaltung: 65T€ EUR (2028) und 66T€ (2029) pro VZÄ
  • Vorschlag der AG „Unterausschuss Jugendhilfeplanung“: 66T€ (2028) und 68T€ (2029) pro VZÄ

Der zweitgenannte Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

Der kommunale Eigenanteil der kreisangehörigen Gemeinden in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben soll weiterhin bestehen bleiben. Für Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept übernimmt der Landkreis diesen Anteil weiterhin vollständig.

Einbringung der Beschlussvorlage zur Verbesserung der Verfahrenspraxis bei der Gewährung von Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen und Horten

Im Jugendhilfeausschuss am 12. Mai wurde die Beschlussvorlage auf Initiative des Paritätischen die Beschlussvorlage eingebracht. Die Initiative wird von mehreren Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses getragen und findet insbesondere Unterstützung durch die großen kreisangehörigen Städte (Radebeul, Meißen, Coswig, Großenhain und Riesa).

Ziel der Vorlage ist es, die Verfahren im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII verbindlicher, transparenter und stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Kinder auszurichten. Hintergrund sind seit Jahren bestehende strukturelle Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen sowie erhebliche Belastungen für betroffene Kinder, Familien und Träger.

Die Beschlussvorlage sieht insbesondere vor:

  • eine verbindliche Bearbeitungsfrist von grundsätzlich zwei Monaten für fachliche Begutachtungen ab Antragseingang,
  • die Sicherstellung vorläufiger Leistungsgewährungen bei Fristüberschreitungen,
  • eine Weiterentwicklung der Fehlzeitenregelung unter Orientierung an bestehenden Regelungen im heilpädagogischen Bereich,
  • eine stärkere Einbeziehung fachlicher Einschätzungen und Förderplanungen der Träger in die Entscheidungsprozesse,
  • die Einführung verbindlicher Fallkonferenzen bei Überschreitung definierter Fehlzeiten,
  • sowie eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung gegenüber dem Jugendhilfeausschuss.

Mit der Vorlage soll erreicht werden, dass notwendige Unterstützungsleistungen für Kinder nicht länger durch langwierige Verwaltungsverfahren oder externe Diagnostikengpässe verzögert werden. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Träger, freien Trägern und Kommunen gestärkt sowie die Finanzierungspraxis verlässlicher gestaltet werden.

Die Initiative greift damit zentrale Anliegen der Praxis auf und versteht sich als Beitrag zu einer kooperativen, beteiligungsorientierten und bedarfsgerechten Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Im nächsten Jugendhilfeausschuss am 01. September findet voraussichtlich die Beschlussfassung statt.