Landkreis Meißen: Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt geht weiter

Über die Ehrenamtsrichtlinie des Landkreises Meißen können ehrenamtliche Projekte und bürgerschaftliches Engament finanziell unterstützt werden. Bis 31.01.2024 müssen die Anträge im Landratsamt, Dezernat Soziales eingereicht werden. Die Höchstfördersumme beträgt 2.000,00 Euro.

09.01.2024

Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZuS) vom 18.12.2018 fördert der Landkreis Meißen durch das Ehrenamtsbudget Projekte im Jahr 2024.  Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu würdigen und anzuerkennen bzw. auch weiterzuentwickeln.

Folgende Bereiche werden gefördert:

  • Behinderten- und Altenhilfe,
  • Kinder- und Jugendarbeit,
  • Sport,
  • Wohnungslosenhilfe,
  • Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten,
  • Umwelterziehung und Naturschutz,
  • Heimatpflege und Laienmusik,
  • Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung,
  • Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen,
  • Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
  • Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche

Im Zusammenhang mit der Würdigung des Ehrenamts können Dankesveranstaltungen als Gruppenveranstaltung, Dankesveranstaltung aller Akteure als jährliche Höhepunktveranstaltung oder Auszeichnungen durch den Verein an Engagierte (Urkunde, Sachgeschenke) abgerechnet werden. Ebenso kann die Weiterentwicklung des bürgerlichen Engagements unterstützt werden, durch die Förderung der Projektgestaltung oder durch Anschaffungen.

Dabei können folgende Kosten beantragt werden:

  • Sachkosten und Ausstattungen (im Einzelpreis bis 800 EUR netto), um neue Projekte zu initiieren und zu gestalten
  • Sachkosten und Ausstattungen (im Einzelpreis bis 800 EUR netto) für die Schaffung von Räumlichkeiten/Plätze in den Dörfern und Städten
  • Sachkosten für die Vereinsarbeit, um Nachwuchsgewinnung zu unterstützen (keine Vorstandarbeit)
  • Sachkosten für Reparaturen (nur Material)
  • Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit, um den Verein zu repräsentieren und gleichzeitig das Zusammengehörigkeitsgefühl der Vereinsmitglieder zu fördern und zu festigen (zum Beispiel Vereinskleidung, Werbematerial)
  • Sachkosten und Ausstattungen (im Einzelpreis bis 800 EUR netto), um den Landkreis zu repräsentieren (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Wettkämpfen)
  • Angebote/Veranstaltungen des Vereins für die Bürgerinnen und Bürger, die den Verein repräsentieren und die inhaltliche Arbeit widerspiegeln
  • Sachkosten und Ausstattungen (im Einzelpreis bis 800 EUR netto), für Umwelt- und Klimaschutz
  • Fachworkshops die nicht Angebote der Ehrenamt-Akademie sind
  • Investitionen: Anschaffungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffung (nur über Mittel des Landkreises möglich)

Nicht förderfähig sind:

  • Honorare/Gagen (Ausnahme: ohne Honorar keine Umsetzung des Projektes möglich; Gagen für Bands, Künstler/Künstlerin; Honorare nach Honorarvertrag)
  • Personalkosten
  • Arbeitsleistungen (Rechnungen) mit gewerblichem Charakter (Ausnahme: Sicherheitsabnahmen)

Bis zum 31.01.2024 muss der Antrag im Landratsamt, Dezernat Soziales vorliegen. Die Höchstfördersumme beträgt 2.000€. Die Antragsformulare (Antragsformular, Projektbeschreibung, Datenschutzerklärung) sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/

Weitere Informationen oder konkrete Auskünfte sind bei Frau Sofia Reich, Dezernat Soziales des Landratsamtes Meißen, zu erfragen:

telefonisch unter: 03521 725-3002

per E-Mail unter: dez-soziales (at) kreis-meissen.de