Über die Ehrenamtsrichtlinie des Landkreises Meißen können ehrenamtliche Projekte und bürgerschaftliches Engament finanziell unterstützt werden. Bis 31.01.2024 müssen die Anträge im Landratsamt, Dezernat Soziales eingereicht werden. Die Höchstfördersumme beträgt 2.000,00 Euro.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZuS) vom 18.12.2018 fördert der Landkreis Meißen durch das Ehrenamtsbudget Projekte im Jahr 2024. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu würdigen und anzuerkennen bzw. auch weiterzuentwickeln.
Folgende Bereiche werden gefördert:
Im Zusammenhang mit der Würdigung des Ehrenamts können Dankesveranstaltungen als Gruppenveranstaltung, Dankesveranstaltung aller Akteure als jährliche Höhepunktveranstaltung oder Auszeichnungen durch den Verein an Engagierte (Urkunde, Sachgeschenke) abgerechnet werden. Ebenso kann die Weiterentwicklung des bürgerlichen Engagements unterstützt werden, durch die Förderung der Projektgestaltung oder durch Anschaffungen.
Dabei können folgende Kosten beantragt werden:
Nicht förderfähig sind:
Bis zum 31.01.2024 muss der Antrag im Landratsamt, Dezernat Soziales vorliegen. Die Höchstfördersumme beträgt 2.000€. Die Antragsformulare (Antragsformular, Projektbeschreibung, Datenschutzerklärung) sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/
Weitere Informationen oder konkrete Auskünfte sind bei Frau Sofia Reich, Dezernat Soziales des Landratsamtes Meißen, zu erfragen:
telefonisch unter: 03521 725-3002
per E-Mail unter: dez-soziales (at) kreis-meissen.de