Landkreis Meißen: Herausforderungen und Planungen in präventiver Jugendhilfe, Kitas und Teilhabe

Anfang September 2025 trafen sich die LIGA-Kollegialverbände im Landkreis Meißen und berieten über die Jugendhilfeplanung, aktuelle Herausforderungen in den Kindertagesstätten sowie über den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

03.09.2025

Anfang September 2025 trafen sich die LIGA-Kollegialverbände im Landkreis Meißen und berieten über die Jugendhilfeplanung, aktuelle Herausforderungen in den Kindertagesstätten sowie über den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Aktuelles aus der Jugendhilfeplanung

Im sachsenweiten Vergleich zu anderen Landkreisen arbeiten die präventiven Hilfen mit einer sehr geringen Personalausstattung (aktuell: 22,75 VZÄ). Gemeinsam mit dem Jugendhilfeplaner Herrn Klapper und dem Verfahrenslotsen Herrn Klemm wurden auf Basis der CTC (communities that care)-Methode Daten erhoben. Diese Befragung fand an den weiterführenden Schulen einschließlich den Berufsschulen statt. Ziel dieser Planungen ist es, Risikofaktoren zu verringern und Schutzfaktoren zu stärken.

Wichtige Anliegen sind die Sicherung der bestehenden Standards in der Jugendhilfe sowie die Stärkung der Familienarbeit. Beides gestaltet sich jedoch angesichts steigender Personalkosten und der politischen Mehrheitsverhältnisse im Kreistag zunehmend schwierig. Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ist ab dem 1. Januar 2027 geplant und müsste bereits im 1. Halbjahr 2026 vom Kreistag beschlossen werden. In diesem Zusammenhang werden nunmehr die einzelnen Finanzierungsbausteine (Jugendpauschale, Anteil des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden) zu diskutieren sein. Der aktuelle Jugendbericht 2024 des Landkreises weist u.a. darauf hin, dass die geburtenstarken Jahrgänge – insbesondere bis zum Jahrgang 2016 – nun in die Jugendhilfe hineinwachsen. Das signalisiert zunächst einen steigenden Bedarf in der Alterskohorte 14-27 Jahren.

Entwicklungen in den Kindertagesstätten

Am Beispiel der Stadt Riesa wurde über die Auswirkungen sinkender Kinderzahlen auf die Kindertagesbetreuung diskutiert. Derzeit gibt es keine verbindlichen Aussagen zum Überhang. Es wird jedoch von rund 200 Plätzen ausgegangen. Zunächst sollen die Gebäude und die Konzepte der Einrichtungen überprüft werden. Diskutiert wird zudem eine Erhöhung des Eigenanteils von 1 % auf 5 % sowie die mögliche Zusammenlegung einzelner Kitas.

Die Stadt Riesa verfügt über keine eigenen kommunalen Einrichtungen. Durch die sinkenden Kinderzahlen gehen auch die Landeszuschüsse zurück. Aus Sicht der Liga ist es deshalb besonders wichtig, dass die vorhandenen Mittel im Kita-System verbleiben, um Handlungsspielräume zu sichern – insbesondere mit Blick auf den Doppelhaushalt 2027/28. Hinzu kommt eine zunehmende Konkurrenz zwischen den Trägern. Die Entwicklung soll weiterhin regelmäßig in den Gremien behandelt werden. Kritisch bewertet wurde zudem, dass die neue Fachkräfte-Richtlinie des Freistaates in der Praxis keine spürbare Verbesserung beim Personalschlüssel bewirkt.

Diskussion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialausschuss

Ein weiterer Schwerpunkt war der Bericht aus dem Sozialausschuss. Dort wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Meißen beraten. Der kommunale Aktionsplan besteht seit 2018, war jedoch während der Corona-Pandemie ausgesetzt. Auf Initiative der Liga sollte die Arbeit wieder aufgenommen werden.

Es besteht Einigkeit, das Thema in der Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Teilhabe erneut aufzugreifen und Wege zu suchen, wie Impulse von Betroffenen und die Expertise der Verbände künftig besser einbezogen werden können. Berichterstattungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bieten grundsätzlich die Möglichkeit, Entwicklungen systematisch zu überprüfen und an die Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft anzupassen. Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein wichtiger Partner in diesem Prozess ist die KAG Teilhabe.

Ungeklärt bleibt, in welchem zeitlichen Rhythmus künftig die Berichterstattung an den Sozialausschuss erfolgen soll und wer innerhalb der Landkreisverwaltung dafür federführend verantwortlich ist. Ebenso stellt sich die Frage nach der methodischen Grundlage für die systematische Überprüfung, etwa unter Nutzung des Kommunalen Index für Inklusion.

Die nächste Sitzung der Liga im Landkreis Meißen findet im November 2025 statt.