Landkreis Meißen: LIGA erzielt verbesserte Kinderbetreuungszeiten im Landkreis - Anpassung der Bedarfsdefinition

Durch Bemühungen der LIGA wurde für den Landkreis Meißen eine neue Regelung erreicht, wonach der Betreuungsanspruch in Krippe, Kindergarten und Hort stärker an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtet wird. Der Fokus liegt auf dem Wohl des Kindes. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2024.

19.08.2024

Seit dem 1. August 2024 tritt eine neue Regelung für die Bedarfsdefinition in der Kinderbetreuung in Bezug auf die tägliche Betreuungszeit in Kraft. Dem ging ein Austausch der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Meißen mit dem Jugendamt des Landratsamtes Meißen voraus.

Kritik an der bisherigen Bedarfsregelung des Landkreises

Beim LIGA-Treffen im Dezember 2023 wies der Paritätische Sachsen auf die problematische Auslegung des Bedarfs bei den Betreuungszeiten im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich durch den Landkreis hin. Die aktuelle Regelung besagte, dass Kinder im Krippen- oder Tagespflegealter von nicht erwerbstätigen Eltern in der Regel höchstens 4,5 Stunden pro Tag (im Kindergarten höchstens 6h/Tag) betreut werden durften. Wenn die Eltern arbeiten, sich in Ausbildung oder Weiterbildung befinden, erhöhte sich der Betreuungsbedarf. Sollte das Kind einen erzieherischen oder ärztlich bestätigten Bedarf haben oder Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen, konnte das Jugendamt im Einzelfall über eine längere Betreuungszeit entscheiden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenverbände stimmten der Kritik zu und beschlossen, eine Stellungnahme vom Amtsleiter des Kreisjugendamts, Herrn Sari, einzufordern.

Rechtsgrundlage und Anpassungsbedarf

In dem Schreiben bezog sich die Liga auf eine Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach eine Begrenzung der Betreuungszeiten im Krippen- und Hortalter nicht zulässig sei, da laut SGB VIII §24 Abs. 1 Satz 3 der individuelle Bedarf maßgebend sei. Zudem wurde an die Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus an die Landkreise und kreisfreien Städte erinnert, die jeweiligen Regelungen entsprechend anzupassen. Im Landkreis Meißen wurde dies bisher nicht umgesetzt. Die Liga sah jedoch dringenden Anpassungsbedarf.

Auf das gemeinsame Schreiben an den Amtsleiter des Kreisjugendamtes, erhielt die Liga zunächst eine unzufriedenstellende Antwort.  Im zweiten Schritt wurde im Rahmen der Bedarfsplanung des Landesjugendamtes um eine Aussage zum Bedarfsbegriffs im Bezug auf die tägliche Betreuungszeit gebeten. Zudem wurde das Thema über die Liga in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen eingebracht.

Ergebnis: Neue Regelung zum Betreuungsbedarf

Abschließend erhielten die Städte und Gemeinden eine Information des Landkreises, wonach sich der Betreuungsanspruch in Krippe, Kindergarten und Hort nach dem individuellen Bedarf der Familie richtet. Dabei werden sowohl der Förderbedarf für eine altersgerechte Entwicklung des Kindes als auch der Betreuungsbedarf der Eltern berücksichtigt. Hierbei muss der familiäre Hintergrund einbezogen werden, wie z. B. Arbeitszeiten, persönliche Umstände oder andere relevante Faktoren, die die benötigte Betreuungszeit beeinflussen. Wichtig ist, dass bei der Festlegung der täglichen Betreuungszeit immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Die Vereinbarkeit von frühkindlicher Förderung und den Bedürfnissen der Eltern soll dabei ausgewogen berücksichtigt werden.