Der fortgeschriebene Teilfachplan A (2026–2030) legt Ziele für Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung fest. Die Schulsozialarbeit wird an 37 Standorten sichergestellt und die Restkostenpauschale steigt. Zudem werden Beratungsprojekte, Prävention und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt.
Der fortgeschriebene Teilfachplan A (2026–2030) legt Ziele für Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung fest. Die Schulsozialarbeit wird an 37 Standorten sichergestellt und die Restkostenpauschale steigt. Zudem werden Beratungsprojekte, Prävention und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt.
Inhaltliche Fortschreibung des Teilfachplans A nach §§ 11–14, 13a, 16 SGB VIII
Der Teilfachplan A (2026–2030) der Jugendhilfeplanung legt Ziele und Maßnahmen für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung fest und wurde einstimmig beschlossen. Er basiert auf Bestands- und Bedarfserhebungen, wurde mit freien Trägern und Kommunen abgestimmt und bietet eine zukunftsorientierte Grundlage für die Jugendhilfeentwicklung. Mit der PiT(Prävention im Team)-Schulbefragung, welche im Schuljahr 2022/2023 im Landkreis SOE umgesetzt wurde, liegen zudem erstmalig Ergebnisse der Zielgruppe des Handlungsfeldes vor.
Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Jahr 2026 an 37 Standorten sichergestellt
Die Ausschussmitglieder bestätigen einstimmig die maximalen Förderbeträge pro Projektstandort, vorbehaltlich der Prüfungen zu Besserstellungsverbot und Zuwendungsfähigkeit. Daniel Fuchs, Regionalleiter beim Paritätischen Sachsen, u.a. für den Landkreis SOE hat sich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass ab 2026 die sog. Restkostenpauschale auf 8.000 €/VZÄ steigt. Mit der neuen Richtlinie „Hauptamtliche Projekte nach §§ 11?14, 16 SGB VIII“, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird diese Forderung umgesetzt. Minderbedarfe laufender Schulsozialarbeitsprojekte sollen zur Deckung kommunaler Anteile oder Mehrbedarfe genutzt werden. Die Gesamtkosten betragen 2,7 Mio. € (Landkreisanteil: ca. 370 T€).
Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit priorisiert
Mit Mitteln aus der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung werden Maßnahmen der Träger der Erziehungsberatungsstellen gefördert, die sich nicht in deren Regelangebot wiederfinden. Ein Schwerpunkt ist dabei § 37 SGB VIII (Angebote zur Herkunftselternberatung).
Zudem ist geplant, die Beratungs- und Interventionsstruktur zum Thema „Sexuelle Gewalt“ – ein Projekt des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Sachsen e. V. – mit ca. 30T€ zu fördern. Daniel Fuchs hat sich für die Fortführung eingesetzt und verweist darauf, dass „die Wirksamkeit dieses Projektes damit gesichert wird und die innovative Struktur fortsetzend entwickelt und optimiert werden kann. Auf den bisherigen Erfahrungen wird aufgebaut und das Wichtigste ist, dass die Beziehungsarbeit erhalten bleibt.“
Darüber hinaus werden die verbleibenden Mittel wiederholt für zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt: so zum Beispiel für die Umsetzung eines Beteiligungsprojektes für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen nach § 34 SGB VIII und für Workshops zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit dem Fokus auf das Jugendforum und auf Jugendsprechende bei der Kreisjugendfeuerwehr.