Der Kreistag hat am 06.03.2024 die Sucht- und Psychiatrieplanung des Landkreises beschlossen. Darin werden konkrete Aussagen zu Bedarfen und Tendenzen getroffen, die die Angebotsträger seit vielen Jahren feststellen und kommunizieren.
Der Kreistag hat am 06.03.2024 die Sucht- und Psychiatrieplanung des Landkreises beschlossen. Darin werden konkrete Aussagen zu Bedarfen und Tendenzen getroffen, die die Angebotsträger seit vielen Jahren feststellen und kommunizieren. Sie dient als Grundlagendokument für die Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Trotz sinkender Bevölkerung steigender Bedarf
Die Sozialdezernentin, Cornelia Bretschneider, stellte die Psychiatrie- und Suchthilfeplanung als Teil der Integrierten Sozialplanung des Landkreises Zwickau vor. Damit ist sie als Teilfachplan sehr ähnlich gelagert, wie bspw. die Teilfachpläne in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Bestand an Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB), Suchtberatungs- und behandlungsstellen (SBB) sowie die Ausstattung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) zu planen. Bei der Erstellung war nach Aussage der Dezernentin die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PASG) eingebunden. Neben statistischen Aussagen setzt sich die Planung mit dem Bestand und Vernetzung der Angebote, der Entwicklung für die Leistungsbereiche relevanter Parameter und einem prognostizierten Bedarf auseinander. Dabei ist nun schriftlich fixiert, dass trotz sinkender Bevölkerung die Zahlen psychisch Erkrankter und nach Suchtberatung Nachfragender steigen. Anhand der AOK- Berichterstattung 2021 wird dargelegt, dass es einen Anstieg der Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen gab und insgesamt mehr Menschen Hilfe in Anspruch nahmen.
Fachberichterstattung und Fachstandards sollen Bedarfsgerechtigkeit untersetzen
Die Psychiatrie- und Suchthilfeplanung betont die bedarfsgerechte Versorgungsverpflichtung des Landkreises. Der Bedarfserfassung wurden eine Datenerhebung, verschiedene Fallanalysen und eine Prognoseberechnung zugrunde gelegt. Für eine genaue Erfassung sind zukünftig strategische Instrumente notwendig. Insbesondere soll eine Psychiatrie- und Suchthilfeberichterstattung als Fachcontrolling aufgebaut sowie die Entwicklung von Fachstandards umgesetzt werden. Die Bestandsbewertung ergab laut Vorstellung indes, dass der SpDi bedarfsgerecht ausgestattet ist, die SBB weitgehend den Bedarf erfüllen, jedoch nicht immer eine zeitnahe Inanspruchnahme möglich ist, aber die PSKB Lücken bei der Bedarfsdeckung aufweisen (Anmerkung: akustisch nicht eindeutig verstanden). Strategisch ist die Weiterentwicklung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes vorgesehen, mit dem Ziel, die Bedarfsgerechtigkeit zu sichern und präventive Ansätze zu stärken. Dabei wird auch auf den Fachkräftemangel verwiesen, der eine Herausforderung darstellt. In den Fokus rücken zudem sozialräumliche Bezüge und Planungsgespräche. 2024 soll mit der Entwicklung von Fachstandards und dem Aufbau der Psychiatrie- und Suchthilfeberichterstattung begonnen werden. 2025 soll es eine breite Beteiligung und eine Sozialraumanalyse geben. Angebunden ist der Prozess bei der Psychiatriekoordinatorin Fr. Stefan.
Planung stärkt die Argumentation der Träger für ihre Angebote
Die Regionalgeschäftsstelle schätzt ein, dass durch den Beschluss des Planungsdokuments die Themen der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie Suchtberatungs- und Behandlungsstellen eine höhere Bedeutung, Wertigkeit und Verbindlichkeit erhalten. Die Erfahrungen zur Bedarfsentwicklung, welche die Angebote spiegeln, werden bestätigt. Daran lässt sich anknüpfen, um der Landkreisverwaltung und den Kreistagsfraktionen nochmals die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung darzulegen, damit die Umsetzung der Planung auch gelingen kann. Die Weiterentwicklung der Versorgungsverträge wurde bereits mehrmals thematisiert und ist bisher immer wieder stecken geblieben. Durch die Beschlussfassung sieht die Regionalgeschäftsstelle die Position der Leistungserbringer gestärkt und neue Ansätze für die Verhandlungen.
Das gesamte Dokument finden Sie im Bürgerinfoportal unter diesem Link:
https://www.landkreis-zwickau.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=3942
Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, Regionalgeschäftsstelle Chemnitz, gern zur Verfügung.