Landkreis Zwickau: Umsetzungskonzept beschlossen - Neue Wege bei der Förderung

Der Kreistag hat am 11.12.2024 das viel diskutierte Umsetzungkonzept zum Teilfachplan §§11-14 & 16 SGBVIII beschlossen. Es stellt ein Novum in der Kinder- und Jugendarbeit dar, denn die Förderung der Angebote soll für einen Zeitraum von 5 Jahren gesichert werden. Die Fachinformation beschreibt das Ansinnen ausführlich und versucht eine Einordnung.

17.12.2024

Neuausrichtung der Jugendhilfeplanung mit Beschluss bestätigt

Der Kreistagsbeschluss des Umsetzungskonzepts zum Teilfachplan für die Leistungsbereiche der §§11-14 und 16 SGBVIII macht den Weg für eine völlig neue Förderpraxis und Neuausrichtung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Zwickau frei. Mit der Fortschreibung des Teilfachplans war es das Ziel, die Planung sozialraumorientiert umzustellen und die Unterstützungsleistungen somit spezifischer nach Bedarf und Sozialraum bereitzustellen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die angestrebte höhere Vernetzung der beteiligten Akteure dar, die durch eine bessere Zusammenarbeit der kommunalen Seite, der freien Träger und weiteren regional Handelnden gelingen soll. Durch einen intensiven Abstimmungsprozess der Beteiligten soll die Steuerung der geförderten Projekte zielgerichteter werden und auch die bisher strikt nach Paragrafen und Leistungsbereichen getrennte Förderung und Budgetierung öffnen. Jeder der 13 Sozialräume im Landkreis erhält durch das Umsetzungskonzept ein mit den ansässigen Kommunen abgestimmtes Budget. Als Ergebnis wird eine gezielte und an spezifische (durch eine sozialraumorientierte Bedarfsanalyse) festgestellte Erfordernisse angepasste Verwendung erwartet.

Landkreis geht neue Wege bei der Förderung

Wesentlicher Kern ist die Umstellung der Förderung auf einen 5- Jahres- Zeitraum von 2025 – 2029. Statt des bisherigen Beschlusses der Maßnahmeplanung im Jugendhilfeausschuss soll die Fachkraftförderung in den hier umfassten Leistungsbereichen für die Jahre 2025 – 2029 sowie für die Schulsozialarbeit nach §13a SGBVIII für die Schuljahre 2025/ 2026 bis 2029/ 2030 über einen öffentlich- rechtlichen Vertrag (Zuwendungsvertrag nach §74 SGBVIII) sichergestellt werden. Die Basis zur Berechnung des Gesamtbudgets 11-14 und 16 bilden die für 2024 bereitgestellten Mittel zur Deckung des Primärbedarfes erhöht um 5% im Jahr 2025 sowie um 3% fortfolgend. Im Leistungsbereich Schulsozialarbeit ist eine jährliche Erhöhung von 3% geplant. Diese Dynamisierung wurde berücksichtigt, um mögliche Personalkostensteigerungen abzubilden. Die bisherige Co- Finanzierung der Sitzkommunen ist weiterhin Bestandteil und wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Verwaltung strebt durch die gesamte Umstellung eine höhere Planungssicherheit, eine umfassende sozialraumorientierte Herangehensweise sowie eine verstärkte Kooperation aller relevanten Akteure an, um eine tragfähige und nachhaltige Jugendhilfestruktur zu schaffen. Im Fokus steht dabei, die Interessen und realen Lebenslagen junger Menschen zu adressieren und diesen gerecht zu werden.

Planungssicherheit: Eine Bewertung der Regionalgeschäftsstelle Chemnitz

Aus Sicht der Freien Träger stellt das Umsetzungskonzept in der derzeitigen Haushaltslage der Landkreise und Kommunen eine Konstante in der Planung dar. Der Landkreis verpflichtet sich per Vertrag, die Förderung für das Angebot zu sichern und vereinbart zudem eine Steigerung der Personalkosten für die betreffenden Jahre. Ein Eigenanteil ist erstmal nicht zwingend vorgesehen, kann bei fehlender Auskömmlichkeit der Dynamisierung allerdings relevant werden. Auch die Co- Finanzierung der Kommune wird mittels Kooperationsvereinbarung gebunden. Insofern besteht eine gewisse Planungssicherheit, auch wenn der Zuwendungsvertrag Öffnungs- und Kündigungsklauseln vorsieht. War vor dem Beschluss des Kreistages noch eine ordentliche Kündigung seitens des Landkreises geregelt, ist durch vehementen Widerspruch der Liga im Landkreis nunmehr eine juristisch höhere Hürde in die Verträge aufgenommen worden. Demnach besteht eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Landkreises nur, wenn eine Fortführung des Vertrages unzumutbar wäre. Diese Formulierung ist bewusst so gewählt, um die Planungssicherheit der Feien Träger weitgehend zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Kooperationsvereinbarung. Ein Restrisiko bleibt bei Kündigung bestehen, insbesondere gibt es keine allgemein gültige Antwort auf eine Auslauffinanzierung. Die Regionalgeschäftsstelle hat im Rahmen eines Liga- Gesprächs mit der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frist mit drei Monaten zum Quartalsende aufgrund längerer arbeits- und vertragsrechtlicher Kündigungsfristen im Einzelfall nicht ausreichen könnte. Es wurde zumindest zugesagt, in einem solchen Falle individuelle Lösungen zu finden.

Sozialraumorientierung und Jugendhilfeplanung: Zumindest kurzfristige Bedarfe werden nicht berücksichtigt

Unklar ist derzeit, wie die weitere Beteiligung des Jugendhilfeausschusses umgesetzt wird. Es soll weiterhin Informationen geben und die Trägerbestimmung obliegt diesem Gremium. Dennoch schätzt die Regionalgeschäftsstelle den Einfluss auf die Jugendhilfeplanung und die sozialräumlichen Bedarfe als viel geringer ein. Im Prinzip wird die Angebotslandschaft für fünf Jahre festgeschrieben, was zum einen Sicherheit für die Angebotsträger bedeutet, zum anderen aber die Flexibilität nimmt, auf spontane Bedarfe zu reagieren. Hinzukommt, dass das Gesamtbudget auf Basis des Primärbedarfes berechnet wurde und damit die festgestellten Sekundärbedarfe keine Rolle mehr spielen. Darüber hinaus ist es faktisch nicht möglich, dass Neuanträge zur Förderung zugelassen werden, außer es wird zusätzliches Budget durch den Kreistag zur Verfügung gestellt. Insofern schließen sich verwaltungsrechtliche Fragen an, denn der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist an pflichtgemäßes Ermessen gebunden. Stattdessen soll auf kurzfristige Bedarfe im Rahmen der stärkeren Vernetzung und Kommunikation aller Beteiligten sowie mit Hilfe des flexibleren Ansatzes bei der Budgetverwendung reagiert werden.

Das Umsetzungskonzept mit Anlagen und Beschlussvorlage/ gefasstem Beschluss finden Sie auf der Seite des Landkreises Zwickau unter folgendem Link:

https://www.landkreis-zwickau.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=4076

Die Stellungnahme der Liga sowie die Antwort der Landkreisverwaltung auf die einzelnen Punkte können auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, Regionalgeschäftsstelle Chemnitz, gern zur Verfügung.