Der Jugendhilfeausschuss befasste sich am 18.05.2026 im TOP 5 mit der 2. Lesung zur Neuregelung zum Betrieb und zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig (Grundsatzvereinbarungen Kita und Hort).
Allen Beteiligten ist bewusst, dass mit der Neufassung der Grundsatzvereinbarungen dem Prozess der Haushaltskonsolidierung entsprochen wird und das Ergebnis auf Kompromissen beruht, die hart errungen sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Anlagen der Vereinbarungen von der Verhandlungsgruppe noch nicht bearbeitet. Aus diesem Grund wurden zum vorliegenden Beschlussvorschlag Änderungsanträge eingereicht und vom Jugendhilfeausschuss intensiv diskutiert.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde durch vorliegende Änderungsanträge der AGW und SPD-Fraktion intensiv diskutiert.
Im Ergebnis wurde folgender Beschluss gefasst:
Den Neufassungen der Grundsatzvereinbarungen zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege und der Horte wurde zugestimmt.
Die Vertragspartner werden ermächtigt, an den Grundsatzvereinbarungen erforderlichenfalls gemeinsame redaktionelle Änderungen vorzunehmen, soweit der Wesensgehalt der vereinbarten Grundsätze nicht verändert wird. Mit einer Protokollnotiz wird dieser Sachverhalt dahingehend geöffnet, dass Verwaltung und freie Träger alle noch offenen Punkte der Vereinbarungen und Anlagen abschließend beraten und abstimmen. Dies entspricht dem Änderungsantrag der AGW.
Punkt 4 der Beschlussvorlage wurde per Abstimmung aus dem Beschluss entfernt. Somit folgte der Ausschuss auch hier dem Änderungsantrag der AGW. Dieser sollte für den Fall, dass freie Träger der Vereinbarung nicht zustimmen, die Stadt Leipzig ermächtigen, beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage auf Abschluss einer Grundsatzvereinbarung einzureichen. Dieser Sachverhalt wird in der Ratsversammlung am 27.05.2026 mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Verhandlungsmitglieder der freien Träger konnten in den letzten Verhandlungsrunden erwirken, dass die Umstellung auf die neue Personalkostenabrechnung ebenso wie die Sachkostenberechnung erst ab 01.01.2027 wirken. Somit konnte eine unterjährige Umstellung auf ein neues Berechnungssystem abgewendet werden.
Die Unterlagen zur Sitzung können im städtischen Ratsinformationssystem eingesehen werden Ratsinformationssystem Stadt Leipzig - Sitzung
Für weiteren Austauschbedarf lädt die Regionalleitung zu einem digitalen Treffen am 02.06.2026 von 13.00 bis 14.30 Uhr herzlich ein.