Leistungen nach § 25 SchwbAV – Jobcoaching: Welche Herausforderungen sieht der KSV bei der Umsetzung?

In der letzten Sitzung der Allianz Arbeit+ Behinderung berichtete der KSV zum Jobcoaching am Arbeitsplatz. Neben den Informationen zu den Rechtsgrundlagen und den Voraussetzungen, benannte der Vertreter des KSV Herausforderungen bei der Etablierung der Leistungsstrukturen.

04.06.2025

In der letzten Sitzung der Allianz Arbeit+ Behinderung berichtete der KSV zum Jobcoaching am Arbeitsplatz. Neben den Informationen zu den Rechtsgrundlagen und den Voraussetzungen, benannte der Vertreter des KSV Herausforderungen bei der Etablierung der Leistungsstrukturen. 

Folgende Herausforderungen wurden vom KSV benannt:

  • Abschluss einer einheitlichen Leistungsbeschreibung der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter zur Förderung eines Jobcoachings nach dem SGB IX
  • Verfahrensabsprachen in Bezug auf die Leistungskonkurrenz zwischen den Rehabilitationsträger und den Integrationsämtern
  • Aufbau und nachhaltige Etablierung von Weiterbildungsangeboten zur Qualifikation von Jobcoaches („Jobcoachings-Weiterbildungen“)
  • Aufbau und nachhaltige Etablierung von Angeboten zur Koordination und Vermittlung von Jobcoaches („Jobcoaching-Pool“)

Im Protokoll ist vermerkt:

„ In Sachsen gibt es im Jahr ca. 30 Jobcoaching AP Fälle. Der Zusatz „AP“ bezieht sich auf „am Arbeitsplatz“. Derzeit wird eine bundesweit gültige Leistungsbeschreibung der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter zur Förderung nach dem SGB IX unterzeichnet. Die Qualifizierung von Jobcoaches wurde diskutiert. Neben den Qualifikationsanforderungen muss der Jobcoach eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation vorweisen können. Der KSV Sachsen strebt an, die Jobcoaching-Weiterbildungen zu etablieren und einen Pool an Jobcoaches zu schaffen. Bis zur Etablierung sind jedoch auch sachgerecht Lösungen zu finden, die das Angebot ermöglichen. Der Antrag auf Jobcoaching ist auf der Webseite des KSV Sachsen zu finden.“ 

Der Verband ist an Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft interessiert, um einschätzen zu können, ob Interesse an einem tiefergehenden Austausch zum Jobcoaching besteht. Wenn Sie bereits Erfahrung mit dem Instrument gemacht haben oder Fragen und/oder Hinweise zum Jobcoaching oder speziell zu den o.g. Herausforderungen haben, wenden Sie sich gerne direkt an:

Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141 

E-Mail: kristin.hoefler (at) parisax.de  

Weiterführende Informationen zum Thema: 

Das Integrationsamt beim KSV Sachsen erbringt Geldleistungen zur Inanspruchnahme eines JobcoachingAP im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen in besonderen Lebenslagen gemäß § 185 Abs. 3 Nr. 1 f SGB IX in Verbindung mit § 25 SchwbAV, siehe auch:  Begleitende Hilfe - KSV Sachsen

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH e. V.) für die Erbringung von finanziellen Leistungen zum Jobcoaching als Leistung nach dem SGB IX: Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung von finanziellen Leistungen zum Jobcoaching als Leistung nach dem SGB IX