Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes - Für den Schutz vor Rassismus, Diskriminierung und Gewalt an Bildungseinrichtungen

Für alle in der Bildungsarbeit tätigen Personen und Einrichtungen ist ein "Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzept für den Schutz vor Rassismus, Diskriminierung und Gewalt an Bildungseinrichtungen" erschienen.

10.09.2025

Das Team der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden hat über die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für den Schutz vor Rassismus, Diskriminierung und Gewalt an Bildungseinrichtungen informiert.

Er wurde für alle in der Bildungsarbeit tätigen Personen und Einrichtungen entwickelt. 

Der Leitfaden wurde durch einen freiwilligen Zusammenschluss (Team Schutz in Bildung) von sechs Menschen erarbeitet und steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung (siehe unten Link). 

„Der Fokus eines Schutzkonzeptes liegt darauf, Rassismus1, Diskriminierung und Gewalt in Bildungseinrichtungen explizit zu benennen, aufzuzeigen und diesen durch Intervention, Aufarbeitung und Sensibilisierung konsequent entgegenzuwirken.“ (siehe Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes, Grundsätze und Ziele, S. 5) 

Ziel ist es: 

1. Menschen im Kontext von Bildungseinrichtungen vor rassistischen und diskriminierenden Übergriffen, Ausschlüssen und Verhalten sowie vor Gewaltausübung zu schützen (Schutz).

2. Einen fundierten, umfassenden und praxisorientierten Vorschlag zu machen, wie dieser Schutz offiziell und wirksam in institutionellen Strukturen verankert werden kann (Konzept). (siehe Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes, Grundsätze und Ziele, S. 5) 

Link zum Leitfaden: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/95e3a7b490f7a0a8a3a69fabf955dd9b134730/TSIB_Schutzkonzept_2025_1.pdf