Hintergrund der Falldefinition: Nur die Vergleichbarkeit der erfassten Daten ermöglicht aussagefähige Auswertungen, die eine bedarfsgerechte Entwicklung der Schuldnerberatung und damit eine professionelle Ausrichtung dieses Beratungsdienstes sichern. Die Voraussetzung für die Generierung vergleichbarer Daten ist ein einheitliches Verständnis der Falldefinition.
Mit beigefügtem Begleitschrieben bittet die Liga Sachsen daher um Beachtung der Empfehlung zur Falldefinition in der sozialen Schuldnerberatung in der trägerinternen Datenerfassung/Statistik und bei Vertragsverhandlungen mit den örtlichen Leistungsträgern.