Ein offener Brief von Kita-Leitungskräften thematisiert strukturelle Probleme wie Inklusion, Fachkraft-Kind-Relation, Fehltageregelung und Finanzierungsfragen, mit dem Ziel, gemeinsam mit kommunalen Akteuren Verbesserungen zu erreichen. Eine UAG wird sich zum Divisor und den fall(un)spezifischen Minderzeiten sowie Fahrzeiten verständigen.
Im Landkreis Meißen wurde durch Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen freier Träger ein offener Brief initiiert, der aktuelle strukturelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung adressiert. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspfleget stimmten sich mit dem Initiator zum weiteren gemeinsamen Vorgehen ab. Inhaltlich umfasst der Brief mehrere Themenfelder, die geschärft und klar zwischen Zuständigkeiten auf Landkreis- und Landesebene differenziert wurden. Während Themen wie Inklusion und Eingliederungshilfe auf Landkreisebene verortet sind, betrifft insbesondere die Fachkraft-Kind-Relation die Landesebene und soll über die Landesliga eingebracht werden. Ziel ist eine abgestimmte und wirksame Interessenvertretung. „Es ist entscheidend, dass wir unsere Themen klar den jeweiligen Ebenen zuordnen, um wirksam Einfluss nehmen zu können“, so Daniel Fuchs, Regionalleiter.
Inklusion in Kindertagesstätten – Fehltageregelung und Bewilligungspraxis
Grundlage bilden unter anderem das SächsKitaG sowie das SGB VIII und SGB IX, die sowohl den Rechtsanspruch auf Betreuung als auch die Zuständigkeiten regeln. Seitens des Landkreises wird hervorgehoben, dass die Eingliederungshilfe ausschließlich den behinderungsbedingten Mehraufwand finanziert, während die regulären Kosten durch das bestehende Finanzierungssystem (Kommunen, Land, Elternbeiträge) gedeckt werden sollen.
Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Fehltageregelung. Der Landkreis hielt in der Vergangenheit an 45 finanzierten Fehltagen fest. Mittlerweile ist es durch die Intervention der kommunalen Ebene und der LIGA gelungen, dass in begründeten Fällen bis zu 15 zusätzliche nachweisbare Fehltage hinzukommen. Eine pauschale Ausweitung auf 60 Tage wird abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass eine höhere Ausfallquote die kontinuierliche Förderung der Kinder gefährden könne. Parallel dazu kommt die sehr langwierige Praxis in der Genehmigung und Weiterbewilligung von Integrationen. Vielmals müssen kommunale und freie Träger in Vorleistung gehen, weil zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes noch kein rechtswirksamer Bescheid vorliegt.
Gemeinsames Vorgehen mit der kommunalen Ebene
Parallel dazu erfolgt eine Einbindung kommunaler Akteure, da neben freien Trägern auch Städte und Gemeinden zentrale Verantwortung für die Kindertagesbetreuung tragen. Erste Abstimmungen haben bereits stattgefunden und werden in den weiteren Prozess einbezogen. Der LIGA-Vorsitzendende Daniel Fuchs führt in der kommenden Woche Gespräche mit großen kreisangehörigen Städten, um ein gemeinsames Vorgehen zu prüfen. Er fordert, dass es „das Ziel sein muss, die kontinuierliche Förderung der Kinder sicherzustellen und die Inklusion im Kita-Alltag tatsächlich zu ermöglichen.“ Zur fachlichen Untersetzung ist eine Datenerhebung zu Fallzahlen und Bearbeitungszeiten geplant, an der sich die Mitgliedsorganisationen beteiligen können. Sobald das in der LIGA gemeinsam erarbeitete Erhebungsraster vorliegt, können sich die Mitgliedsorganisationen daran beteiligen.
Gründung der Unterarbeitsgruppe (UAG) „Rahmenbedingungen zur Entgeltfinanzierung ambulanter Hilfen“
Im Austausch zwischen verschiedenen Trägern wurde bereits im vergangenen Jahr deutlich, dass es erhebliche Unterschiede in den jeweiligen Entgeltvereinbarungen gibt. Insbesondere hinsichtlich der durch das Jugendamt anerkannten Rahmenbedingungen. Nach einem länger andauernden Austausch mit dem öffentlichen Träger ist es nunmehr gelungen, dass in der AG „Hilfen zur Erziehung“ diese UAG beschlossen wurde. Ziel ist, eine gewisse Vereinheitlichung, Berechenbarkeit und Auskömmlichkeit der Refinanzierungsbedingungen zu erreichen.
Konkret sollen folgende Themen diskutiert, eindeutig definiert und im Ergebnis schriftlich festgehalten werden: Berechnung des Divisors (Nettoarbeitszeit einer Fachkraft), fallspezifische Minderzeiten/Fahrzeiten, fallunspezifische Minderzeiten sowie Sachkosten. Für das Jahr 2026 sind 3 Austauschrunden geplant.