Liga legt Stellungnahme zur poststationären Versorgung vor

Im Auftrag des Sozialministeriums zeigte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Dezember 2026 auf, wie Leistungserbringer die poststationäre Versorgung sichern. Grundlage war eine Studie des SMS. Der Paritätische brachte die Perspektive seiner Mitgliedsorganisationen auf basis der Positionierung zu komplexen Unterstützungsleistungen ein.

16.01.2026

Hintergrund und Anlass

Im Halbjahresgespräch im September 2026 forderte das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) die Liga der Freien Wohlfahrtspflege auf, bis Dezember darzustellen, wie die Leistungserbringer die poststationäre Versorgung von Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen sicherstellen.
Anlass war eine vom SMS vorgestellte Krankenhausbefragung, die zeigte: 96 Personen befanden sich länger als sechs Monate in stationärer Behandlung, obwohl keine medizinische Notwendigkeit mehr bestand.

Liga-Positionierung: Orientierung und Leitprinzipien

Der Liga-Fachausschuss Teilhabe und Rehabilitation erarbeitete daraufhin eine gemeinsame Positionierung zur poststationären Versorgung. Sie formuliert einen fachlich abgestimmten Rahmen, um Versorgungslücken zu schließen und Übergänge wirksam zu gestalten.
Ziel ist eine verbindliche, planbare und teilhabeorientierte Unterstützung für Menschen mit komplexen und mehrfachen Bedarfen.

Die Liga benennt fünf zentrale Leitprinzipien:

  • Individualisierung statt Standardisierung
  • Beziehungsorientierung und Kontinuität
  • Partizipation und Trialog
  • Traumasensible, multiprofessionelle Arbeit
  • Gesellschaftliche Mitverantwortung

Hauptforderungen der Liga

Die Positionierung benennt konkrete Anforderungen an Land, Kommunen und Leistungserbringer, um die Versorgung strukturell zu sichern.

1. Bedarfsermittlung und Zuständigkeitsklärung

Die Liga fordert eine verbindliche und unterbrechungsfreie Bedarfsermittlung nach §§ 13 und 14 SächsPsychKHG. Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften und gemeindepsychiatrische Verbünde sollen verbindliche Hilfeplankonferenzen durchführen. Zuständigkeitsfragen dürfen keine Versorgungslücken verursachen, und Hilfeplanverantwortliche sollen traumasensibel geschult werden. Das Thema komplexe Unterstützungsleistungen soll als strategisches Handlungsfeld im Landespsychiatrieplan verankert werden.

2. Kooperation und Steuerung

Kooperation und Steuerung müssen rechtlich und organisatorisch abgesichert sein. Landesweite Mustervereinbarungen zu Vergabe-, Datenschutz- und Haftungsfragen sollen Rechtssicherheit schaffen. Verbindliche Kooperationen zwischen Kliniken, Eingliederungshilfe und Pflege sind notwendig, um Übergänge zu sichern und Verantwortung gemeinsam zu tragen.

3. Vorhaltefinanzierung und Ausstattung

Zur Sicherung komplexer Unterstützungsleistungen ist eine verlässliche Vorhaltefinanzierung erforderlich. Krisenplätze, Rückkehrangebote, mobile Teams und Beziehungsaufbauphasen müssen finanziell abgesichert werden. Bestehende Modelle sollen geprüft und weiterentwickelt werden, Sozialraumbudgets gelten dabei nur als mögliche Option. Investitions- und Instandhaltungskosten für individuelle Wohnformen sind ausreichend zu refinanzieren.

4. Personalbindung und Qualifizierung

Die Liga fordert ein landesweites Qualifizierungs- und Entlastungsprogramm zur Fachkräftesicherung. Supervision, Deeskalation, Traumapädagogik und interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen als Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Beziehungsarbeit ist als zentrales Element professioneller Unterstützung anzuerkennen und zu fördern.

5. Übergangsmanagement

Ein verbindliches Übergangsmanagement zwischen Kliniken und Leistungserbringern ist unerlässlich. Klare Verfahren, Rückkehrplätze und kontinuierliche Begleitung durch Bezugsfachkräfte sollen sicherstellen, dass Menschen nach Klinikaufenthalten nahtlos in geeignete Unterstützungsangebote übergehen können.

Beitrag des Paritätischen

Der Paritätische Sachsen brachte die Perspektive seiner Mitgliedsorganisationen auf Grundlage der Positionierung zu komplexen Unterstützungsleistungen ein. Diese betont, dass Versorgung nur gelingt, wenn Planung, Finanzierung und Leistungserbringung integriert und sozialraumorientiert erfolgen.
Der Verband hob hervor, dass Fachkräftemangel, fehlende Übergangsstrukturen und unzureichende Refinanzierung zentrale Hemmnisse bleiben. Gleichzeitig zeigte er auf, dass viele Träger bereits innovative Ansätze umsetzen – etwa flexible Wohnformen, aufsuchende Hilfen und trägerübergreifende Kooperationen.

Bewertung der Handlungsansätze

Parallel zur Positionierung bewertete die Liga die vom SMS vorgelegten Handlungsansätze nach Jenderny et al.. Diese Bewertung war Teil des Auftrags, aber nachgeordnet zur fachlichen Positionierung.
Die Liga befürwortet:

  • Stärkung des Entlassmanagements, wenn es sektorenübergreifend erfolgt.
  • Verbindliche Kooperationen zwischen Kliniken und Leistungserbringern.

Sie lehnt ab:

  • Klinikeigene Übergangsangebote, da sie Parallelstrukturen schaffen

Zudem fordert sie:

  • Finanzielle Anreize für Assistenzleistungen nur bei gesicherter Fachkraftbasis.
  • Bessere Datengrundlagen und Berichtspflichten zur Steuerung der Versorgung.

Fazit und Ausblick

Mit der Rückmeldung vom 18. Dezember 2026 hat die Liga der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam ein klares fachliches Signal gesetzt: Die Sicherung der poststationären Versorgung gelingt nur durch verbindliche Kooperation, qualifizierte Fachkräfte und verlässliche Strukturen. Der Paritätische brachte dabei die Perspektive seiner Mitgliedsorganisationen ein und stärkte die gemeinsame Linie innerhalb der Liga. 

Die Positionierung zeigt, dass die Verantwortung für komplexe Unterstützungsleistungen nicht allein bei einzelnen Trägern oder Kliniken liegt, sondern in einem abgestimmten Zusammenspiel aller Akteure. Entscheidend ist nun, dass das Sozialministerium die vorgeschlagenen Maßnahmen – insbesondere Hilfeplankonferenzen, Qualifizierungsprogramme und Vorhaltefinanzierungen – unterstützt und anregt in die landesweite Steuerungslogik zu überführen. So kann Sachsen den Übergang von der Klinik in die Teilhabe wirksam gestalten.

Kontakt im Paritätischen Sachsen 

Anne Cellar – Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
Mail: anne.cellar (at) parisax.de