Der Liga-Fachausschuss Soziales hat die Modellrechnung für die Schuldnerberatung in Sachsen in 2024 aktualisiert. Sie dient als Grundlage für Gespräche mit Akteuren in Politik und Verwaltung.
Der Liga-Fachausschuss Soziales hat die Modellrechnung für die Schuldnerberatung in Sachsen in 2024 aktualisiert. Sie dient als Grundlage für Gespräche mit Akteuren in Politik und Verwaltung.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Gesamtkonzeption Schuldnerberatung, vgl. Fachinfo vom 18.06.2024, hat die Liga auch die Modellrechnung überarbeitet. Die Liga plädiert neben der inhaltlichen Einheit der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung, die in der Gesamtkonzeption abgebildet ist, auch für eine finanzielle Zusammenführung. Die Modellrechnung zeigt zum einen den Bedarf an Fördereinheiten (FE), bestehend aus einer VZÄ Beratungsfachkraft, 0,33 VZÄ Verwaltungsfachkraft und 15 % Sachkostenpauschale zum anderen eine auskömmliche Finanzierung pro FE auf: sie beziffert den Bedarf an Fördereinheiten für die Schuldnerberatung auf insgesamt 164 mit einer Fördersumme je FE von 116 T€ für 2025 und 122 T€ für 2026.
Einzelheiten zur Berechnung entnehmen Sie bitte der Liga-Modellrechnung, die wir als Anlage beifügen.