Neuberechnung Kitapersonal ab 01.08.2025

Durch die zum 01.08.2025 gültige Gesetzesänderung des SächsKitaG muss das Personal in Kindertagesstätten neu berechnet werden. Das SMK erstellte hierzu eine Beispielrechnung, die hilfreich sein kann.

22.07.2025

Wir informierten zu den Gesetzesänderungen im SächsKitaG bereits ausführlich mit der Fachinformation vom 02.07.2025. Auf Grund vieler Nachfragen hier nun etwas detailliertere Ausführungen zu den Berechnungen des Personals.

Das Sächsische Staatsministerium stellte uns zudem auf unseren Kontakt hin eine Beispielrechnung zur Umsetzung der neuen Gesetzesvorschriften zur Verfügung, die für die Träger hilfreich sein kann. Sie finden diese in der Anlage dieser Fachinformation.

Das geänderte SächsKitaG enthält zwei wesentliche Änderungen, die zum 01.08.2025 gültig werden.

1. Die Zusammenfassung der „Teilpersonalschlüssel“ zu einem „Gesamtpersonalschlüsseln“. 

Die bisher gültigen Teilschlüssel werden durch diesen Schritt personalneutral, also ohne Personalaufwuchs, zu einem jeweils gültigen Schlüssel für Krippe, Kindergarten und Hort zusammengefasst. Durch die Zusammenfassung kommt es mittelbar zu einer Verbesserung des Leitungsanteils. 

2. Zur Stärkung der Schulvorbereitung wird der Schlüssel für den Kindergarten ab 01.08.2025 geringfügig verbessert. 

Wichtig zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Regelung in § 1 der SächsKitaFinVO Personal zur Umsetzung der Schulvorbereitung voraussichtlich rückwirkend zum 01.08.2025 gestrichen wird und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden ist. Wird über den neuen Schlüssel Personal für Schulvorbereitung nach § 1 SächsKitaFinVO weiter vorgehalten, ist es nicht mehr gegenfinanziert. (vgl. Anlage 4 der Fachinformation vom 02.07.2025) 

Übergangsvorgehen bei der Personalberechnung für Integrationskinder

Die Änderungen im SächsKitaG würden aktuell zu einer Verschlechterung der Personalausstattung für Integrationskinder führen. Dazu hatten wir viele Mitgliederanfragen und haben uns aus diesem Grund klärend mit dem Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in Verbindung gesetzt.

Hintergrund: Die SächsKitaIntegrVO kann frühestens zum 01.10.2025 an die Gesetzesänderungen angepasst werden. Würde nun die Neuregelung des SächsKitaG ab 01.08.2025 und die noch gültige SächsKitaIntegrVO zur Anwendung kommen, hätte dies eine Verschlechterung der Personalausstattung für Integrationskinder zur Folge.

Das SMK teilte uns daher folgendes Verfahren mit:

„Daher empfehlen wir [SMK], für EGH-Kinder bis zum 30. September 2025

  • die noch geltende bisherige VO und
  • die nicht mehr geltenden Personalmaßgaben nach SächsKitaG weiter zur Berechnung des Personalbedarfes anzuwenden.“

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag trägt dieses Verfahren nach Auskunft des Ministeriums so mit.

In der Folge dieses empfohlenen Vorgehens bleibt der Schlüssel für Integrationskinder vorübergehend von der Gesetzesänderung unberührt und erfährt weder Verbesserung noch Verschlechterung zum jetzigen Rechtsstand. 

Kontakt:

Nicole Lawrenz
Referentin Bildung

Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz (at) parisax.de