Neue Auslegungshinweise und Prüfkataloge zum SächsWTG veröffentlicht

Das Sozialministerium Sachsen hat die Auslegungshinweise zum Sächsischen Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) und zur Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) veröffentlicht. Zeitgleich liegen die aktualisierten Prüfkataloge der Heimaufsicht vor. Beide Unterlagen schaffen Orientierung und fördern einheitliches Handeln im Vollzug.

07.01.2026

Einheitliche Grundlage für die Umsetzung

Mit Stand 01.12.2025 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) die Auslegungshinweise zum SächsWTG und zur SächsWTVO bereitgestellt.
Die Auslegungshinweise sollen das einheitliche Verständnis der gesetzlichen Regelungen im Vollzug sichern und mögliche Interpretationsspielräume transparent machen. Sie gliedern sich in drei Bereiche:

  1. Übergreifende Regelungen im Sächsischen Wohnteilhabegesetz und in der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung
  2. Regelungen für Einrichtungen
  3. Regelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften

Ihre Erstellung erfolgte auf Grundlage der Fragen, die über die Liga und ihre Fachverbände an das SMS übermittelt wurden. Nach Einschätzung des Referates Teilhabe im Paritätischen Sachsen sind diese im Dokument beantwortet.

Fachlicher Austausch und weitere Fragen

Sollten im Zuge der Umsetzung weitere Fragen entstehen, können diese per E-Mail an das Referat Teilhabe im Paritätischen Sachsen gerichtet werden. Außerdem bietet der Jour fixe Teilhabe am 14. Januar 2026 Gelegenheit, fachliche Fragen gemeinsam zu besprechen und Rückmeldungen zu sammeln.

Eine barrierefreie Version der Auslegungshinweise ist ebenfalls in Bearbeitung und wird zeitnah im PflegeNetz Sachsen ergänzt.

Aktualisierte Prüfkataloge der Heimaufsicht

Parallel zur Veröffentlichung der Auslegungshinweise hat der Fachdienst Heimaufsicht Sachsen die überarbeiteten Prüfkataloge für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (EGH) zur Verfügung gestellt. Diese gelten für Einrichtungen nach den jeweiligen baulichen Vorschriften (HeimMindBauV, SächsBeWoGDVO, SächsWTVO) und unterstützen die Praxis in Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.

Die Prüfkataloge dienen als Orientierungshilfe und nicht als verbindliche Prüfungsvorschrift. Eine mit „Nein“ beantwortete Frage bedeutet daher nicht automatisch einen Mangel. Vielmehr soll jede Prüfung eine sachkundige Einzelfallbewertung ermöglichen.

Beigefügte Dokumente:

  • EGH_Prüfkatalog_SächsBeWoGDVO (30.09.2025)
  • Anlage FEM – freiheitsentziehende Maßnahmen (30.09.2025)
  • Anlage Arzneimittel (21.01.2025)
  • Anlage Bewohnerinterview (08.04.2024)

Die Prüfkataloge enthalten praxisnahe Fragen zu Themen wie Gewaltschutz, Selbstbestimmung, Teilhabe, Pflegequalität und personeller Ausstattung und erleichtern so die interne Selbstbewertung.

Der Fachdienst Heimaufsicht hat mitgeteilt, dass die Kolleginnen und Kollegen den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Trägerverbände sowie den Einrichtungen bei Fragen oder Erörterungsbedarf gern zur Verfügung stehen. In den meisten Fällen bestehen bereits bekannte Kontaktstrukturen, die einen schnellen fachlichen Austausch ermöglichen.

Bedeutung für Mitgliedsorganisationen

Für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften bieten die Auslegungshinweise und Prüfkataloge eine verlässliche Grundlage für rechtssicheres und transparentes Arbeiten. Sie unterstützen

  • einheitliche Prüfpraxis,
  • Orientierung bei der Anwendung der Vorschriften,
  • Vorbereitung auf behördliche Prüfungen,
  • Qualitätssicherung durch interne Nachsteuerung.

Gleichzeitig helfen sie, die Anforderungen des SächsWTG alltagstauglich umzusetzen und eine einheitliche Vorgehensweise mit den Behörden zu etablieren.

Fazit und Empfehlung

Mit den neuen Auslegungshinweisen und Prüfkatalogen liegen wichtige Instrumente für eine verlässliche Umsetzung des Heimrechts in Sachsen vor. Die Mitgliedsorganisationen werden gebeten, die Unterlagen zu prüfen, intern zu besprechen und in ihre Arbeitsprozesse zu integrieren.

Bei Fragen oder Klärungsbedarf steht das Referat Teilhabe im Paritätischen Sachsen zur Verfügung.

Kontakt im Paritätischen Sachsen 

Anne Cellar – Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
Mail: anne.cellar (at) parisax.de