Ab 01.01.2026 gelten neue Regelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in besonderen Wohnformen. Die Anpassungen betreffen Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt.
Neue KdU-Regelungen ab 2026
Ab dem 01.01.2026 treten aktualisierte Regelungen für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in besonderen Wohnformen in Kraft. Diese betreffen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Änderungen basieren auf den Vorgaben des § 45a SGB XII und berücksichtigen die durchschnittlichen Warmmieten von Einpersonenhaushalten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Berechnung der Warmmieten
Die neuen Werte wurden auf Basis der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung aus dem Zeitraum Oktober 2024 bis Juni 2025 ermittelt. Dabei flossen regionale Unterschiede in die Berechnung ein. Für jeden Vergleichsraum wurde eine gesonderte durchschnittliche Warmmiete festgelegt. Dies führt zu einer differenzierten Anpassung der Angemessenheitsgrenzen.
Auswirkungen auf die Träger
Die Änderungen können dazu führen, dass sich die als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen verändern. Träger sollten prüfen, ob bestehende Vereinbarungen angepasst werden müssen. Insbesondere bei Überschreitungen der 125%-Grenze nach § 42a Abs. 5 SGB XII ist eine neue Vereinbarung erforderlich.
Handlungsempfehlungen
Regionale Besonderheiten
In den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann es noch zu einer Korrektur der Werte um einen Euro kommen. Träger in diesen Regionen sollten die finalen Werte abwarten.
Kontakt im Paritätischen Sachsen
Anne Cellar – Referentin Teilhabe Johannes Kokot – Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 150 Telefon: 0351/ 828 71 149
Mail: anne.cellar (at) parisax.de Mail: johannes.kokot (at) parisax.de