Der Kommunale Sozialverband Sachsen startet ein Interessenbekundungsverfahren für Wohn- und Betreuungsangebote. Träger können bis 30. Juni 2026 Konzepte für komplexe Unterstützungsleistungen einreichen.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen startet ein Interessenbekundungsverfahren für Wohn- und Betreuungsangebote. Träger können bis 30. Juni 2026 Konzepte einreichen. Gefragt sind Angebote für komplexe Unterstützungsleistungen erwachsener Menschen und im nächsten Schritt auch Jugendlicher.
Landesweite Versorgungslücke wird angegangen
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Wohn- und Betreuungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen und sehr intensivem Unterstützungsbedarf auszubauen. Hintergrund ist eine deutliche Versorgungslücke bei Personen, die in bestehenden Strukturen nicht mehr adäquat betreut werden können. Die Liga positionierte sich im Dezember 2025 dazu. Charakteristika für diese Zielgruppe sind noch nicht abschließend definiert, sie umfassen schwere Verhaltensauffälligkeiten, mangelnde Gruppenfähigkeit sowie ein hohes Potential an Eigen- und Fremdgefährdung.
Welche Angebote werden gesucht
Das Verfahren zeichnet sich durch bewusst offene Anforderungen aus. Sowohl geschlossene als auch offene Konzepte sind denkbar. Gefragt sind besondere Wohnformen mit intensivpädagogischer Ausrichtung. Die Angebote sollen zwischen vier und zwanzig Plätze je Standort umfassen und landesweit nutzbar sein. Ambulante Konzepte können berücksichtigt werden, wenn sie den besonderen Bedarfen fachlich gerecht werden. Forensische Unterbringungssettings oder Maßregelvollzug sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens.
Angekündigt ist ein ähnliches Verfahren für komplexe Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Was Träger jetzt beachten sollten
Interessierte Leistungserbringer müssen über eine grundsätzliche Eignung nach Paragraf 124 SGB IX verfügen. In der Interessenbekundung sind insbesondere das fachliche und pädagogische Konzept, bisherige Erfahrungen mit der Zielgruppe, Qualifizierung des Personals, Angebotsform und Platzzahl sowie die sozialräumliche Einordnung darzustellen. Besonders wichtig ist die Vernetzung mit anderen Akteuren wie spezialisierten Kliniken.
Hinweis für die Planung: Vorteilhaft ist es, wenn Grundstücke oder Häuser schnell nutzbar sind.
Austausch und weitere Schritte
Ein Gespräch mit Frau Mittag und Herrn Parthier (beide KSV) ist terminiert, um weitere Informationen bereitstellen zu können.
Das zuständige Referat bietet einen kurzfristigen Austausch für interessierte Träger am 13.04.2026 von 11 - 12 Uhr (Link zum Austausch via MS Teams) an. Weitere Informationen erfolgen im Nachgang.
Wichtig für die Ihre Angebotsgestaltung: Die Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zu komplexen Unterstützungsleistungen in Sachsen, wie sie in der gemeinsamen Positionierung des Landesverbands Gemeindepsychiatrie Sachsen und des Paritätischen Sachsen vom Dezember 2025 dargestellt wurden.
Gern bieten wir weitere Austauschformate und Vernetzungsmöglichkeiten an, sofern Sie Bedarf anzeigen. Wenden Sie sich dafür an das Fachreferat.
Bewerbungsfrist läuft
Interessenbekundungen sind bis zum 30. Juni 2026 beim KSV Sachsen einzureichen. Das Verfahren stellt keine Ausschreibung im vergaberechtlichen Sinne dar und begründet keinen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Leistungs- oder Vergütungsvereinbarung. Mit ausgewählten Leistungserbringern werden vertiefende Fachgespräche sowie Verhandlungen über Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geführt.
Kontakt: Herr Christoph Parthier, Fachdienstleiter Sozialplanung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, Telefon 0341 1266 262, E-Mail christoph.parthier (at) ksv-sachsen.de
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mai: anne.cellar (at) parisax.de