Neue Unterlagen für Vereinbarungen nach § 125 SGB IX: Teilhabe an Arbeit

Die Kommission nach § 131 SGB IX beschließt derzeit neue Musterverhandlungsunterlagen (VU). Diese gelten für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Förder- und Betreuungsbereiche (FBB) sowie andere Leistungsanbieter (ALA) nach § 60 SGB IX. Ziel ist es, den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu vereinfachen und an aktuelle rechtliche Anforderungen anzupassen.

04.09.2025

Die Kommission nach § 131 SGB IX beschließt derzeit neue Musterverhandlungsunterlagen (VU). Diese gelten für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Förder- und Betreuungsbereiche (FBB) sowie andere Leistungsanbieter (ALA) nach § 60 SGB IX. Ziel ist es, den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu vereinfachen und an aktuelle rechtliche Anforderungen anzupassen.

Seit dem 01.01.2020 fehlten aktualisierte Unterlagen für Vereinbarungen nach § 125 SGB IX. Die neuen VU berücksichtigen die Leistungsverbesserungen des Rahmenvertrags vom 09.09.2021, ergänzt ab 01.01.2024. Auch die bisherigen Hinweise zur Erstellung von Vereinbarungen aus dem Jahr 2014 wurden überarbeitet.

Damit Sie sich mit den Unterlagen vertraut machen und die notwendigen Daten vorbereiten können, versenden wir Ihnen die Unterlagen bereits vor Abschluss des umlaufenden Unterschriftsverfahren. Wir gehen von der Zustimmung aller Kommissionsmitglieder aus. Die Unterlagen stehen Ihnen nach Abschluss des Umlaufverfahrens auf der Homepage der Geschäftsstelle der Kommission SGB IX zur Verfügung.

Ihr Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar – Referentin Teilhabe                             Johannes Kokot – Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 150                                         Telefon: 0351/ 828 71 149
Mail: anne.cellar (at) parisax.de                                      Mail: johannes.kokot (at) parisax.de