Erstmals werden gemeinnützige Akteure im Bereich Energie und Klima in einer sächsischen Förderrichtlinie berücksichtigt. Unsere Onlineveranstaltung am 18.01.2024 informiert über Fördergegenstände, Zuwendungsvoraussetzungen und Antragstellung.
Die Bewältigung von Transformationsaufgaben ist für gemeinnützige, nicht gewinnorientiert arbeitende Akteure herausfordernd. Der Paritätische Sachsen sensibilisiert Landespolitiker*innen kontinuierlich dafür, Förderprogramme für diese Akteure zu öffnen und so notwendige Investitionen zu ermöglichen.
Ein erster Schritt in unserem Sinne ist, dass die soziale Arbeit für die Zukunftsaufgabe Energiewende mitgedacht wird: In diesem Bereich berücksichtigt die Förderrichtlinie Energie und Klima erstmals gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Antragstellungen in den Modulen II (Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen) und IV (Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels) sind bereits möglich.
Doch welche konkreten Vorhaben sind förderfähig? Welche Zuwendungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie hoch sind die Fördersätze? Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantwortet Susann Röher, Gruppenleitung in der Abteilung Wirtschaft der Sächsischen Aufbaubank (SAB), in unserer Online-Infoveranstaltung am 18.01.2024 von 10 bis 11:30 Uhr. Diese ist kostenfrei und steht allen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen offen.
Sie möchten teilnehmen? Bitte melden Sie sich hier zur „Online-Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie Energie und Klima“ an!
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Team Weiterbildung:
0351 - 828 71 431
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie in der Fachinformation von 4. August 2023.