Paritätischer formuliert Anforderungen an qualitätsvolle Angebote in der Ganztagsförderung

Die Bestrebungen von Bund und Ländern, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen, wurden vom Paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßt. Nun legt der Verband Anforderungen an qualitätsvolle Angebote in der Ganztagsförderung vor.

27.06.2024

Die Bestrebungen von Bund und Ländern, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen, wurden vom Paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßt. Das Vorhaben bildet einen logischen Anschluss an den Rechtsanspruch auf ein öffentlich verantwortetes Angebot der Kindertagesbetreuung und kann dazu beitragen, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sicherzustellen und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen.

Neben der konkreten Ausgestaltung der nunmehr erfolgten, insbesondere finanziellen und rechtlichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, ist es aus Sicht des Paritätischen eine besondere Herausforderung, die landesspezifischen Angebotsformen in ihrer Vielfalt zu berücksichtigen und diejenigen zu erhalten, die qualitativ hochwertig arbeiten. Zusätzlich sind unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im SGB VIII insbesondere neue Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen und hierbei bundesweit eine hohe Qualität in den Angeboten sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische zu folgenden Eckpunkten geäußert:

  • Die Angebote in der Ganztagsförderung sind freiwillig und vielfältig.
  • Die Angebote sind von den Bedarfen und Entwicklungserfordernissen der Kinder im Grundschulalter ausgehend entwickelt.
  • Die Angebote der Ganztagsförderung sind inklusiv.
  • Räume und Freiflächen sind bedarfsgerecht, anregend und lebendig gestaltet.
  • Die Angebote beinhalten ein bedarfsgerechtes Verpflegungskonzept.
  • Kinder- und Jugendhilfe und Schule verantworten die Angebote gemeinsam.
  • Qualifiziertes und zufriedenes Personal bildet das Fundament gelingenden Ganztags.
  • Eine angemessene Ressourcen- und Zeitplanung ist strukturell und finanziell abgesichert.
  • Gesicherte Qualität in der Ganztagsförderung benötigt eine dauerhafte Überprüfung und Weiterentwicklung.

Details entnehmen Sie bitte dem Anforderungspapier "Guter Ganztag für alle! Anforderungen an qualitätsvolle Angebote in der Ganztagsförderung"

Quelle: Paritätischer Gesamtverband


Nicole Börner, Bildungsreferentin des Paritätischen Sachsen, wirkte an dem Anforderungspapier mit. Mit Blick auf Sachsen betont sie: "Erst jüngst wies Sachsens Kultusminister darauf hin, dass im Freistaat die Kapazitäten im Ganztagsbereich ausreichend seien und Sachsen somit gut auf den 2026 greifenden Rechtsanspruch vorbereitet sei. Quantitativ mag das stimmen. In der Zusammenarbeit von Hort und Grundschule läuft es Vielerorts jedoch nicht rund. Daher schlagen wir einen Rahmenvertrag für die Kooperation von Hort und Grundschule vor, der Aufgaben und Zuständigkeiten regelt. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und stärkt die Bildungsqualität."

Die Position "Ganztagsbildung: Kooperation von Hort und Grundschule verbessern" lesen Sie hier

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Die Position gehört zu den TOP-Themen des Landesverbandes zur Landtagswahl 2024.


Kontakt:

Nicole Börner (Referat Bildung)

Tel.: 0351 – 828 71 152
E-Mail: nicole.boerner (at) parisax.de