Ab dem 01.01.2025 müssen erstmals große gemeinnützige Träger und Einrichtungen einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen. Kleine und Mittelgroße sind erstmals ab 2026 dazu verpflichtet. Der Paritätische hat dafür einen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick bietet und das Verständnis erleichtert.
Ab dem 01.01.2025 müssen erstmals große gemeinnützige Träger und Einrichtungen einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen. Kleine und Mittelgroße sind erstmals ab 2026 dazu verpflichtet. Der Paritätische hat dafür einen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick bietet und das Verständnis erleichtert.
Inhalt des Leitfadens sind die Berichtspflichten der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künftig auch größere gemeinnützige Träger und Einrichtungen beachten müssen.
Der Leitfaden führt zunächst in die Begriffe wie CSRD, ESG und ESRS ein. Er befasst sich mit der Frage, welche Einrichtungen überhaupt erfasst sind und welche gemeinnützigen Organisationen künftig ab wann verpflichtet sind, die Regelungen der CSRD zu beachten. Der Leitfaden gibt einen ersten Überblick, was in einen Nachhaltigkeitsbericht gehört und wie die Pflicht umgesetzt werden kann. Des Weiteren werden Tipps gegeben, wie in dem Prozess am besten praktisch vorgegangen werden kann. Zudem finden sich viele Links zur vertiefenden Befassung mit dem Thema.
Der Leitfaden steht zum download als pdf. unter dem beigefügten link zur Verfügung:
20240725_Leitfaden_Nachhaltigkeitsberichterstattung.pdf (der-paritaetische.de)
Das Kabinett der Bundesregierung hat am 24.07.2024 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD Richtlinie angenommen, so dass nach der Befassung des Bundestags mit einer zügigen Verabschiedung zu rechnen ist.