Paritätischer Sachsen stimmt Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung zu - Veränderungen sollen ab 01.04.2024 für alle Anbietenden greifen

Die Verhandlungen zur Landesrahmenvereinbarung (LRV) Komplexleistung sind abgeschlossen. Informationsveranstaltungen sind geplant.

05.03.2024

Die Verhandlungen zur Landesrahmenvereinbarung (LRV) Komplexleistung sind abgeschlossen. 15 von 15 abgegebene Simmen der Mitgliedsorganisationen sprachen sich für die Annahme der Diagnostikzeiten aus.

Das Referat Teilhabe empfiehlt der Paritätischen Geschäftsführung daher die Unterzeichnung der LRV Komplexleistung.

Die Auswertung der Umfrage finden Sie im Anhang. Die Auswertung zu den beizubringenden Unterlagen fließt in die Arbeit des Sächsischen Städte- und Gemeindetags, um die Dokumentation möglichst vereinfachend zu standardisieren.

Ebenso meldeten die anderen Leistungserbringerverbände Ihre Zustimmung zum Entwurf der LRV.

In die Unterschriftenrunde geht der Vertrag nach dem Gremienvorbehalt bis 08.03.2024.

Die Diagnostikzeiten erhöhen sich nach erfolgreichem Abschluss des Unterschriftverfahrens ab 01.04.2024 auf:

  • Eingangsdiagnostik: 7 Stunden
  • Verlaufsdiagnostik: 4,5 Stunden
  • (Abschlussdiagnostik bleibt bei 3 Stunden)

Derzeit werden sowohl das Kalkulationstool als auch ein Verfahren zur vereinfachten Antragstellung erarbeitet, um den Übergang in die LRV ab 01.04.2024 möglichst einfach zu gestalten.

Ziel ist, dass alle IFF ab 01.04.2024 die neuen Abrechnungsformulare verwenden.

Geplant sind zwei Veranstaltungen mit gleichem Inhalt, die Sie nutzen können:

Auch über die Fachinformationen versenden wir die Unterlagen unter Vorbehalt, sobald das Unterschriftsverfahren eingeleitet wurde.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe               

Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de